Terror durch Nachbarn wie viel muss ich mir gefallen lassen?

  • Hallo,

    es ist traurig was es teilweise für Gestalten in unserem Land gibt. Was sagt denn der Vermieter oder die Verwaltung dazu?

    Ich würde auf jeden Fall anfangen und den "Terror" dukumentieren. D.h. aufschreiben was, wann passiert ist. Ansonsten hat auch der Vermieter wenig Handhabe.

    Was auch immer passiert, es wird keine schnelle Abhilfe geben, selbst wenn sich jemand kümmert. Je nach dem wie die Wohnungssituation in deiner Region ist und wie lange du noch durchhältst, würde ich versuchen eine neue Wohnung zu finden.

    Gruss

  • Ich habe an meine Türe und bei eine Nachberin ein Ü-Cam von daher ist alles aufs band

    Unzulässig gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

    Ich kann Ihren Ärger über diese "Elemente" gut nachvollziehen, aber diese unzulässige Videoüberwachung kann auch ganz schön nach hinten losgehen...

  • Nein das war wegen eine andere Sache ua. sachbeschätigung Beleidigung und Brandstiftung


    Aahja - wir reden also nicht nur von "vor die Tür pinkeln", sondern auch von "Sachbeschädigung" und "Brandstiftung". Letztere Delikte hast Du zudem sogar auf Band.

    Und ...

    [...] die Polizei macht nichts

    ...??? :confused:

    Sorry, aber ich klinke mich hier mal lieber aus. Das passt alles irgendwie nicht ...

  • du mußt ein lärmprotokoll anlegen, d.h. alle lärmbelästigungen detailiert aufschreiben ( auf besten mit zeugen ) damit kannst du deinen vermieter eine mietminderung androhen, ( frist 14 tage )

    leider reagieren viele vermieter erst wenn es ans geld geht.

    sollte deine androhung nichts bewirken, bzw der mangel in der frist nicht abgestellt wird kannst du die miete mindern, du kannst erst wenn der mangel massiv ist und nicht eingestellt wird fristlos kündigen.

    du kannst natürlich nach einer fristgerechten kündigung ausziehen, ob dir jedoch die kosten dafür erstattet werden. oder der klageweg dir etwas bringt wage ich zu bezweifeln.


    also am besten protokoll anlegen, vermieter die minderung der miete androhen, dann wird er in der regel den neuen mieter abmahnen.


    ich hoffe ich konnte helfen.


    viele grüße,
    lucky

    Einmal editiert, zuletzt von lucky1986 (27. August 2014 um 17:47)

  • lucky1986:

    "du mußt ein lärmprotokoll anlegen, d.h. alle lärmbelästigungen detailiert aufschreiben ( auf besten mit zeugen ) damit kannst du deinen vermieter eine mietminderung androhen,"
    - "androhen" ja...

    "sollte deine androhung nichts bewirken, bzw der mangel in der frist nicht abgestellt wird kannst du die miete mindern,"
    - VOOORSICHT!!!

    "du kannst erst wenn der mangel massiv ist und nicht eingestellt wird fristlos kündigen."
    - Dito.

    "du kannst natürlich nach einer fristgerechten kündigung ausziehen,"
    - Zumindest das stimmt.

    "lärmprotokoll anlegen, vermieter die minderung der miete androhen, dann wird er in der regel den neuen mieter abmahnen."...
    - ... welches ihm sehr zu Herzen gehen wird...

    "ich hoffe ich konnte helfen."
    - bedingt...

    Dass unser Beschwerdeführer nichts in seiner Preis"richtung" findet, verwundert nicht. Will ihm aber nicht zu nahe treten.

  • du mußt ein lärmprotokoll anlegen, d.h. alle lärmbelästigungen detailiert aufschreiben ( auf besten mit zeugen ) damit kannst du deinen vermieter eine mietminderung androhen, ...dann wird er in der regel den neuen mieter abmahnen.
    ich hoffe ich konnte helfen.viele grüße, lucky


    in der praxis bleibt ein :confused:

  • berny wo liegt der fehler ???

    man hat als mieter die möglichkeit die miete zu mindern auf grund des lärms, den die nachbarn verusachen, sollte dieser den normalen rahmen sprengen, dieser nachweisbar sein und die mietqualität beschränken, oder war dein VORSICHT eine anmerkung das man eine minderung nicht ohne anwalt anstreben sollte ?

    viele grüße,

    lucky

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!