Fristlose hilfsweise fristgerechte Kündigung des Untermieters wegen Drogenkonsums

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe seit diesem Monat einen Untermieter. Und nun habe ich rausgefunden, dass er Drogen konsumiert und habe ihm bereits eine Abmahnung erteilt. Er hat diese aber ignoriert und weitergemacht.
    Nun habe ich ihm eine fristlose Kündigung zu Ende des Monats gegeben (schriftlich).
    Er muss bis zum 30.08.2014 ausziehen.

    Zum Untermietsvertrag: Dieser ist für drei Moante befristet und das Zimmer, dass ich untervermiete ist teilmöbliert.

    Was kann ich tun, da es nun so aussieht, dass er nicht freiwillig geht.

    Danke im Voraus


  • Und nun habe ich rausgefunden, dass er Drogen konsumiert und habe ihm bereits eine Abmahnung erteilt. Er hat diese aber ignoriert und weitergemacht.

    Mit dieser Abmahnung hätte ich mir auch nur den "Allerwertesten" geputzt.

    Zitat

    Zum Untermietsvertrag: Dieser ist für drei Moante befristet und das Zimmer, dass ich untervermiete ist teilmöbliert.

    Ob die Befristung rechtskonform ist steht auch noch auf einem anderen Blatt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (23. August 2014 um 07:14)

  • Teilmöbliert zählt wie unmöbliert. Eine Befristung muß in dem Fall begründet sein, ansonsten ist sie unwirksam.

    Wenn er nicht freiwillig auszieht, vorausgesetzt die fristlose Kündigung ist wirksam, hilft nur die Räumungsklage.

    Sollte die Befristung wirksam sein kannst Du dem Mieter übrigens nicht hilfsweise fristgerecht kündigen. Was bei 3monatiger Befristung ohnehin Blödsinn wäre.

  • Die Befristung ist nicht expliziert im Untermietsvertrag gelistet.
    Und ich habe ihm eine fristlose Kündigung gegeben. Mit der Begründung laut § 569
    Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund(BGB).

  • Sehr geehrter Herr ...,
    hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 30.08.2014.
    Die fristlose Kündigung spreche ich wegen der von Ihnen ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung aus. So haben Sie
    • trotz des Verbotes Drogen in Ihren angemietetem Zimmer konsumiert und damit die Gesundheit meinerseits und die der Katzen gefährdet.
    • Sie haben deshalb auch bereits eine Abmahnungen am 04.08.2014 erhalten und trotz dessen weiterhin illegale Drogen konsumiert.
    Die hilfsweise ordentliche fristgerechte Kündigung stütze ich auf die gleichen Gründe sowie auf Eigenbedarf. Ich möchte nicht mit jemandem zusammen leben, der illegal Drogen in meiner Wohnung konsumiert.
    Zugleich fordere ich Sie auf, das Mietobjekt bis zum 30.08.2014 zu räumen und in geräumtem und vertragsgemäßem Zustand mitsamt allen Schlüsseln an mich herauszugeben.

  • Wenn das ein Fachanwalt oder Richter liest zerreißt er die Kündigung in der Luft.

    Die Befristung, da ohne Grund, ist unwirksam, also ist der Vertrag unbefristet.

    Fristgerechte Kündigung wäre momentan frühestens zum 30.11.14 möglich.

    Da das Zimmer nicht überwiegend mit Deinen Möbeln ausgestattet ist greift das Mietrecht (der Mieterschutz) in vollem Umfang.

    Zitat

    Die hilfsweise ordentliche fristgerechte Kündigung stütze ich auf die gleichen Gründe sowie auf Eigenbedarf.

    Die Formulierung stinkt förmlich nach vorgeschobenem Eigenbedarf.

    Tip für die Zukunft, Zimmer nur noch komplett möbliert vermieten und das vertraglich fixieren. Das macht es einfacher "ungehorsame" Mieter los zu werden.


  • Die fristlose Kündigung spreche ich wegen der von Ihnen ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung aus. So haben Sie
    • trotz des Verbotes Drogen in Ihren angemietetem Zimmer konsumiert und damit die Gesundheit meinerseits und die der Katzen gefährdet.

    Ei, der Daus. Selbst, wenn er seine Kacke ist, können Sie ihm das nicht verbieten. Drogenkonsum ist nicht ansteckend weder für Sie geschweige denn auf Katzen.

    Ich würde mich an Ihrer Stelle jetzt klammheimlich in eine Ecke verkriechen.

  • Kannst du die Befristung, wenn sie nicht schriftlich fixiert ist, denn irgendwie beweisen? Wird sonst schwierig.
    Eigenbedarf wird auch schwierig, da du das Zimmer gerade erst vermietet hast.
    Sollte dein Mitbewohner also "vergessen", dass eine Befristung vereinbart war, wird dir nur der Weg über das Sonderkündigungsrecht was bringen. Kündigungsfrist 6 Monate.

    Zum Kiffen (und darum dürfte es gehen): Kiffen an sich ist nicht illegal. Illegal und strafbar ist lediglich der Besitz von Drogen. Mit dem Besitz von Drogen würde dein Mitbewohner in deiner Wohnung strafbare Handlungen vollziehen, was du nicht dulden musst. Deine Kündigung stützt sich aber auf den Konsum und nicht auf den Besitz. Wobei auch der Besitz schwierig zu beweisen wäre.
    Dass Kiffen bei geschlossener Zimmertür schädlich für dich und die Katzen ist, möchte ich bezweifeln.

  • Kannst du die Befristung, wenn sie nicht schriftlich fixiert ist, denn irgendwie beweisen? Wird sonst schwierig.

    Der Grund der Befristung muß zwingend schriftlich erfolgen.


    § 575
    Zeitmietvertrag

    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

  • Kannst du die Befristung, wenn sie nicht schriftlich fixiert ist, denn irgendwie beweisen? Wird sonst schwierig.
    Eigenbedarf wird auch schwierig, da du das Zimmer gerade erst vermietet hast.

    Also mit gelistet meinte ich die Begründung der Befristung. Im Untermietsvertrag ist eine Dauer angegeben bis 31.10.14

  • Katzenherz,

    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, fristlose Kündigung unwirksam, fristgerechte auch und die Befristung genau so.

    Wenn Dein Junky nicht freiwillig auszieht bleibt dir nur das erleichterte Kündigungsrecht für Vermieter. Kündigungsfrist allerdings mindestens 6 Monate.

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