Kannst du die Befristung, wenn sie nicht schriftlich fixiert ist, denn irgendwie beweisen? Wird sonst schwierig.
Eigenbedarf wird auch schwierig, da du das Zimmer gerade erst vermietet hast.
Also mit gelistet meinte ich die Begründung der Befristung. Im Untermietsvertrag ist eine Dauer angegeben bis 31.10.14