Sind Verdunster irgendwie geeicht?

  • Hallo. Ich habe mit meinem Vermieter gesprochen. Der meint nur er hätte selbst keine übermäßig ausführliche Unterlagen. Außerdem meinte er, dass der Einzelverbrauch der anderen Mieter ja Privatsache wäre und man das nicht einsehen dürfte. Letztendlich stellt er sich quer.
    Bei Techem selbst kann ich natürlich nichts einfordern?!

    Was kann ich jetzt tun?

  • Wenn ein Vermieter keine ausführlichen Unterlagen hat, so ist das sein Problem. Er muss mit Nachfragen und Widersprüchen seiner Mieter klarkommen.

  • Ich werde wohl die Abrechnung von einem Verein prüfen lassen und einen Anwaltsbrief losschicken.
    Ein Anbieter ist sogar kostenfrei, wenn es nichts zu beanstanden gibt.

  • Hallo,

    du kannst nicht davon ausgehen, dass die Röhrchen die absolute Wärmemenge über das Mass der Verdunstung anzeigen. Das liegt daran, dass Flüssigkeiten nicht nur bei Wärme verdunsten, sondern auch über das Ausgleichsbestreben zwischen Trockenheit und Feuchte. Die Anzahl der Skalenteile gibt maximal einen Indiz für die tatsächlich Wärmemenge verwenden. Was die Röhrchen allerdings gut zeigen, ist den Verbrauch der einzelnen Nutzer in Relation zu einander.

    12/13 hast du demnach 6,6% der Heizwärme verbraucht (47,5 von 721)
    13/14 waren es 8% (43,5 von 543)
    Da haben die anderen wahrscheinlich mehr gespart als du :-(.

    Man kann hier sicher lange darüber diskutieren, dass Verdunsterröhrchen nicht fair sind (finde ich übrigens auch), aber sie sind noch zugelassen, so dass es müßig wäre über diese Ungerechtigkeit zu streiten.

    Ich sehe das Problem eher in dem hohen Heizölverbrauch. Der Winter war ja wirklich mild und die Heizenergie sollte geringer ausgefallen sein. Ich würde mal prüfen, ob die Ölmenge richtig abgegrenzt wurde. D.h. ist stichtagsgerecht abgerechnet (mit Bestandsaufnahme der Restmenge im Tank), oder wurden lediglich die Öllieferungen abgerechnet. Es könnt sein, dass im Vorjahr die Menge tatsächlich verbraucht wurde und jetzt viel im Tank verblieben ist. Rein rechtlich müßte es so sein, dass nur die tatsächlich verbrauchte Ölmenge abgerechnet werden darf. Sonnst würde sich das für die Leute, die lange in der Wohnung bleiben zwar egaliesieren, aber für jemanden, der nur wenige Jahre dort wohnt könnten sich Nachteile ergeben (oder Vorteile).

    Halt uns mal auf dem Laufenden.

    Gruss

    @AjaxMH, tolle Rechnung aber leider ist deine Folgerung "Und da reden wir noch gar nicht von den Warmwasseraufbereitungskosten, die auch noch in den Gesamtkosten von 27.500 € mit drinstecken müssten ..." nicht richtig. Die Warmwasserkosten sind die 30%, die zu den 70% Heizkosten fehlen.

  • Ich sehe das Problem eher in dem hohen Heizölverbrauch. Der Winter war ja wirklich mild und die Heizenergie sollte geringer ausgefallen sein. Ich würde mal prüfen, ob die Ölmenge richtig abgegrenzt wurde. D.h. ist stichtagsgerecht abgerechnet (mit Bestandsaufnahme der Restmenge im Tank), oder wurden lediglich die Öllieferungen abgerechnet. Es könnt sein, dass im Vorjahr die Menge tatsächlich verbraucht wurde und jetzt viel im Tank verblieben ist. Rein rechtlich müßte es so sein, dass nur die tatsächlich verbrauchte Ölmenge abgerechnet werden darf.


    Die Abrechnungen sehen dahingehend korrekt aus. Auch wurde das First-In-First-Out-Prinzip bei der Brennstoffkostenermittlung beachtet. Wenn, dann kann, bezogen auf das Öl, eigentlich nur der Restbestand für eine (oder gar beide) Abrechnung falsch ermittelt/gemessen worden sein. Gerechnet wurde an der Stelle korrekt.

    @AjaxMH, tolle Rechnung aber leider ist deine Folgerung "Und da reden wir noch gar nicht von den Warmwasseraufbereitungskosten, die auch noch in den Gesamtkosten von 27.500 € mit drinstecken müssten ..." nicht richtig. Die Warmwasserkosten sind die 30%, die zu den 70% Heizkosten fehlen.


    :eek: Da hast Du recht!
    Der Satz für sich alleine ist zwar nicht falsch, aber im Kontext mit dem Rest des Absatzes dort in #8 ist er völlig daneben. :o Denken wir ihn uns einfach weg, dann stimmt der Absatz, was vom Threadersteller später ja auch mit der Angabe der korrekten Gesamtverbrauchssumme bestätigt wurde.

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