Mietminderung

  • Hallo,
    wir wohnen in einem teilsanierten Altbau mit neun Parteien. Im Oktober 2013 zog eine ältere Dame über uns aus. Danach hat der Vermieter die Wohnung saniert. D. h. er hat Dielen ausgetauscht, neue Stromleitungen verlegt und Wände rausgestemmt. Diese Sanierungsmaßnahmen haben sich etwa über drei Monate hingezogen (Okt.-Dez.). Zusätzlich haben zwei Bauarbeiter aus Osteuropa in dieser Zeit dort gewohnt und haben zum Teil bis tief in die Nacht laut gesprochen und wohl auch getrunken. Daraufhin habe ich im Ende Dezember dem Vermieter mitgeteilt, dass ich rückwirkend die Miete für diese drei Monate wegen Baulärm und Schmutzbelastung um 15% mindern werde (natürlich alles auch schriftlich). Als ich den Vermieter bei einem Zusammentreffen im Hausflur dadarauf ansprach war für ihn alles in Ordnung und die Sache war für mich erledigt.
    Nun über acht Monate später kommt ein Brief von ihm, indem er diese Mietminderung nicht für gerechtfertigt hält und wir doch in der Pflicht wären noch ein Lärmprotokoll nachzuliefern. Außerdem legt er bei seinen Berechnungen eine Arbeitszeit seiner Arbeiter von 92 Tagen(3 Monate) a 24 Stunden zu Grunde, was ja nicht ganz der Realität entsprechen kann. Bei einer Mietminderung werden ja normalerweise übliche Arbeitszeiten von acht Stunden bei einer fünf Tage-Woche angesetzt.
    Nun meine Fragen:

    - Gibt es Fristen in denen der Vermieter gegen die Mietminderung Einspruch erheben kann?
    - Kennt jemand die gesetzlichen Grundlagen für diese Situation?

    Für einen Tip wäre ich sehr dankbar!!!

    Beste Grüße

    Zack

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