hohe Aufwandsentschäding seitens des Vermieters rechtens?

  • Hallo Liebe Gemeinde,

    Ich wende mich mit folgendem Problem an euch.

    Wir (drei Freunde) haben vor etwa 20 Monaten eine WG gegründet
    Im Mietvertrag sind wir alle gleichberechtigte Hauptmieter und es wird eine Mindestmietdauer von 24 Monaten im Vertrag ausgeschrieben.

    Nun ist die erste Person bereits vor 4 Monaten ausgezogen
    Der Mietvertrag wurde nicht neu aufgesetzt sondern "nur" eine Mietvertragserweiterung ausgestellt mit dem ausziehenden und dafür kommenden Mieter

    Dafür wollte die Verwaltung dann einfach mal 200 Euro haben für 10Blatt Papier (Aufwandspauschale)
    1. Frage: ist das Rechtens?
    oder gibt es dort eine gesetzliche Höchstgrenze

    Okay, wir habens damals hingenommen und bezahlt

    nun sind auch wir (die 2 letzten der Gründer) ausgezogen zum 01.07 ausgezogen
    Natürlich haben wir auch Nachmieter gesucht und gefunden, sodass dem Vermieter keine Ausfallkosten entstehen

    Heute sind nun endlich mal die neuen Mietverträge angekommen mit einer satten Forderung von 800Euro, Aufwandspauschale für die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages (entspricht einer Monatsmiete)

    2. Frage : wafür? wir haben wieder mit 200Euro gerechnet aber das!! Dem Vermieter sind keine Kosten durch eine ausbleibende Miete entstanden da es ein fließender Wechsel war
    Dürfen die das?

    Ich wende mich an euch da ich mich leider selber wenig mit dem Mietrecht auskenne
    Vermieter ist übrigens Berlinhaus

    Danke für eure Antworten

    Grüße
    Flo

  • Zitat

    Heute sind nun endlich mal die neuen Mietverträge angekommen mit einer satten Forderung von 800Euro, Aufwandspauschale für die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages (entspricht einer Monatsmiete)


    Welche neuen Mietverträge? Dachte ihr seid ausgezogen.
    Meiner Meinung darf die Verwaltung nicht so mal eben 800€ fordern. Sie hätten das zur Bedingung für einen Aufhebungsvertrag machen können, aber einfach so im nachhinein?

  • Wenn man Ihnen die Gebühr zur Ausfertigung der Verträge vorher nicht angekündigt hat, brauchen Sie nicht zu zahlen.
    Im Nachhinein aus heiteren Himmel brauchen Sie solche Kosten nicht zu zahlen.
    Wobei 800 € schon den Tatbestand des Wuchers erfüllen würde.

  • Wenn man Ihnen die Gebühr zur Ausfertigung der Verträge vorher nicht angekündigt hat, brauchen Sie nicht zu zahlen.
    Im Nachhinein aus heiteren Himmel brauchen Sie solche Kosten nicht zu zahlen.
    Wobei 800 € schon den Tatbestand des Wuchers erfüllen würde.


    Stimme zu. Die 800€-Forderung würde ich mir schriftlich mit Nennung der Rechtsgrundlage begründen lassen.

  • Stimme zu. Die 800€-Forderung würde ich mir schriftlich mit Nennung der Rechtsgrundlage begründen lassen.


    Die 800Euro sind ja praktisch die Forderung für ein Ausfall der Miete...wir haben ja 2013 bei Gründung den Mietvertrag mit folgenden Absatz unterschrieben

    "Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch den Mieter vorzeitig beendet wird, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte Mietzahlungspflichten ein pauschaler Ausgleichsbetrag von einer Monatsmiete zu zahlen"

    Das Ding ist ja nun, die Gesellschaft hatte weder einen Aufwand noch eine ersparte Mietzahlungspflicht...

    Darf der Vermieter eigentlich reinschreiben was er will in seinem Mietvertrag und muss sich der Mieter daran dann halten nach Unterschrift?

    VG
    flo

  • Darf der Vermieter eigentlich reinschreiben was er will in seinem Mietvertrag und muss sich der Mieter daran dann halten nach Unterschrift?


    Jein.
    Wurde der Mieter unter Gewaltandrohung gezwungen, zu unterschreiben?

  • Selbst wenn dem so wäre, was ich bezweifele, müssten die Unkosten nachgewiesen werden und wäre gespannt woraus sich diese zusammensetzen würden.

    Die Festlegung im Mietvertrag "pauschaler Ausgleichsbetrag" ist nicht nachvollziehbar. Ein pauschaler Betrag hätte müssen auf Heller und Pfennig genannt werden müssen.

    Ich würde einen Anwalt konsultieren und erstmal sein Ergebnis abwarten.

  • Hey Leute,

    Habe heute nocheinmal mit der Vermietung telefoniert, Sie lassen nicht ab von der Forderung.
    Disskusion zwecklos, da es ja so im Mietvertrag verankert wäre und fertig.
    Was kann man als armer Student jetzt noch tun...

    Eine Möglichkeit wäre Mietvertrag weiter laufen lassen bis fristgerecht 2 Jahre um sind
    wären etwa noch 8Monate

    Da hat eigentlich niemand Interesse dran...
    Gibt es da Instanzen an denen man sich wenden kann
    Wir besitzen leider kein Rechtsschutz
    VG

  • Hallo?
    der Vermieter macht doch nur das, was im Mietvertrag steht - er verlangt eine Aufwandspauschale von einer Monatsmiete für die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages.

    Auch wenn 800 Euro happig ist, ihr habe es beim Abschluss des Vertrags so unterschrieben und das zieht der Vermieter jetzt durch. Ich kann das in gewisser Weise auch verstehen. Mieterwechsel sind immer mit Aufwand und einem gewissen Risiko verbunden. Deshalb wurd auch ein 24monatiger Vertrag angeboten.

    Ihr könnt noch von Glück sagen, dass ihr überhaupt herauskommt. Denn die Alternative den Mietvertrag weiterlaufen zu lassen und z.B. so lange unterzuvermieten ist wesentlich schlechter. Denn dann tragt ihr das Risko, dass die Miete gezahlt wird, dass die Untermieter nach Kündigung auch wirklich ausziehen und dass die Wohnung vernünftig übergeben wird.

    Am besten nochmal versuchen herunter zu handeln und sich bei der Hälfte zu einigen und zukünftig gut überlegen was man unterschreibt, auch wenn das in der heutigen Wohnungsmarktsituation nicht immer einfach ist.

    Gruss und viel Glück beim Verhandeln.

  • gib mal den genauen Wortlaut bzgl. der Mindestvertragslaufzeit (will unter anderem wissen,ob er nur einseitig besteht) aus dem Mietvertrag.


    "Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständlich vorfristig beendet werden sollte, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte Mietzahlungspflichten ein pauschaler Ausgleichsbetrag von einer Monatsmiete in dann geltender Höhe zu zaheln"

    Also nochmal: was für ein Aufwand? Neuer Mietvertrag? Okay, würden wir auch bezahlen...aber nichts weiter
    Ersparte Mietzahlungspflicht? Okay für uns schon ...aber dem Vermieter bleibt keine Mietzahlungspflicht aus!
    Das ist doch einfach der komplette Wucher...Was haltet ihr von Mieterschutzverein
    Da wollte ich morgen mal hinfahren

    VG

  • "Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständlich vorfristig beendet werden sollte, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte Mietzahlungspflichten ein pauschaler Ausgleichsbetrag von einer Monatsmiete in dann geltender Höhe zu zaheln"

    Toffer2105 hat nach dem exakten Wortlaut zur Mindestlaufzeit gefragt.

  • Toffer2105 hat nach dem exakten Wortlaut zur Mindestlaufzeit gefragt.

    so siehts aus. Dein Zitat hattest hier schon gepostet. Irgendwo muss ja die Mindestlaufzeit geregelt sein und diese Mindestlaufzeit darf nicht nur für dich gelten, sondern auch für den Vermieter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!