Hallo Liebe Gemeinde,
Ich wende mich mit folgendem Problem an euch.
Wir (drei Freunde) haben vor etwa 20 Monaten eine WG gegründet
Im Mietvertrag sind wir alle gleichberechtigte Hauptmieter und es wird eine Mindestmietdauer von 24 Monaten im Vertrag ausgeschrieben.
Nun ist die erste Person bereits vor 4 Monaten ausgezogen
Der Mietvertrag wurde nicht neu aufgesetzt sondern "nur" eine Mietvertragserweiterung ausgestellt mit dem ausziehenden und dafür kommenden Mieter
Dafür wollte die Verwaltung dann einfach mal 200 Euro haben für 10Blatt Papier (Aufwandspauschale)
1. Frage: ist das Rechtens?
oder gibt es dort eine gesetzliche Höchstgrenze
Okay, wir habens damals hingenommen und bezahlt
nun sind auch wir (die 2 letzten der Gründer) ausgezogen zum 01.07 ausgezogen
Natürlich haben wir auch Nachmieter gesucht und gefunden, sodass dem Vermieter keine Ausfallkosten entstehen
Heute sind nun endlich mal die neuen Mietverträge angekommen mit einer satten Forderung von 800Euro, Aufwandspauschale für die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages (entspricht einer Monatsmiete)
2. Frage : wafür? wir haben wieder mit 200Euro gerechnet aber das!! Dem Vermieter sind keine Kosten durch eine ausbleibende Miete entstanden da es ein fließender Wechsel war
Dürfen die das?
Ich wende mich an euch da ich mich leider selber wenig mit dem Mietrecht auskenne
Vermieter ist übrigens Berlinhaus
Danke für eure Antworten
Grüße
Flo