gib mal den genauen Wortlaut bzgl. der Mindestvertragslaufzeit (will unter anderem wissen,ob er nur einseitig besteht) aus dem Mietvertrag.
"Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständlich vorfristig beendet werden sollte, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte Mietzahlungspflichten ein pauschaler Ausgleichsbetrag von einer Monatsmiete in dann geltender Höhe zu zaheln"
Also nochmal: was für ein Aufwand? Neuer Mietvertrag? Okay, würden wir auch bezahlen...aber nichts weiter
Ersparte Mietzahlungspflicht? Okay für uns schon ...aber dem Vermieter bleibt keine Mietzahlungspflicht aus!
Das ist doch einfach der komplette Wucher...Was haltet ihr von Mieterschutzverein
Da wollte ich morgen mal hinfahren
VG