Vermieter mit Nebenkosten im Verzug, Zinsen?

  • Hallo,

    ich habe mal wieder ein Problem mit meinem ehemaligem Vermieter.
    Mietvertrag der alten Wohnung endete am 31.12.13. Nebenkostenabrechnung bekam ich nach mehrmaligen Nachfragen am 16.06.2014 mit einem Guthaben von 503€. Habe das Guthaben bis heute noch nicht erhalten. Ich rief ihn mehrmals an und er vertröstete mich jedes mal, das er es noch überweist. Letze Woche rief ich ihn noch einmal an worauf er dann einfach genervt mitten im Gespräch auflegte.Habe sogar seine Sekretärin angerufen, die ihn auch mehrmals daran erinnerte. Welche Rechte habe ich und stehen mir sogar Zinsen auf meinem Guthaben zu?

    Vielen Dank im Voraus!
    MFG:)

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heist, ich muss den Vermieter erst eine schriftliche Mahnung mit einer Terminfrist schicken und wenn diese überschritten wird, kann ich die Zinsen beanspruchen? Oder reicht auch eine Mahnung am Telefon ?( Habe ich schon 2mal per Telefon)

    MFG

  • Muss ich vor der Mahnung den Vermieter erst eine schriftliche Zahlungserinnerung schicken(welche bis jetzt mehrfach per Telefon erfolgte) oder kann ich ihn gleich eine Mahnung schicken? Wenn ja, gibt es ein bestimmten Zeitraum den ich den Mieter in der Mahnung gewähren muss, reicht also z.B. 7 Tage aus?
    Wie sollte ein Mahnungsschreiben aussehen, gibt es eventuell ein Vordruck?

    MFG

    Einmal editiert, zuletzt von Mieter-ffo (20. August 2014 um 11:15)

  • Zitat

    Welche Rechte habe ich

    Da der Vermieter mehr als deutlich in Verzug ist - Mahnbescheid erlassen. Entweder online oder beim Amtsgericht in FFO.

    Zitat

    und stehen mir sogar Zinsen auf meinem Guthaben zu?

    Eigentlich ja. Aber das ist ein Betrag im Centbereich. Also nicht der Rede wert.

  • [QUOTE=Mieter-ffo:

    "Muss ich vor der Mahnung den Vermieter erst eine schriftliche Zahlungserinnerung schicken(welche bis jetzt mehrfach per Telefon erfolgte) oder kann ich ihn gleich eine Mahnung schicken?"
    - Ich würde nachweislich schriftlich die bisherigen vergeblichen Bemühungen tabellarisch und kurz und knackkig schildern und ihm eine letztmalige Frist von 10 Tagen unter Angabe meiner IBAN setzen. Falls erfolglos, nach 14 Tagen Mahnbescheid.

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