Hallo liebe Comunity,
ich habe in letzter Zeit ein Problem mit einem unserer Nachbarn und dem Gebrauch der Waschmaschine.
Aber erst mal zur Situation :
Ich lebe mit meiner Partnerin in einem 6-Parteien Haus mit einer gemeinschaftlich zu nutzenden Waschmaschine im Keller.
Jede Partei hat für die Maschine seine eigene Steckdose (verschließbar), der wasseranschluss ist nur einmal vorhanden.
Der Wasseranschluss hat einen eigene Zähler. Somit trägt jeder seine eigenen Stromkosten, das Wasser wird über die Wassergemeinkosten
auf jede Partei aufgeteilt.
Von den genannten 6 Parteien haben bisher immer nur 3 die Maschine genutzt, der Rest (unter anderem auch ich ) hat eine eigene
Maschine in der Wohnung. Die Wasserkosten wurden trotzdem immer durch 6 geteilt.
jetzt zu meinem Problem:
Ich habe mich dafür entschieden auch im Keller zu waschen und habe meine private Waschmaschine abgeschafft. Das ist ca. 1 Jahr
her und natürlich sind durch mich und meine Partnerin auch die Wassergrmeinkosten gestiegen. Wir haben ca 4-5 Maschinen die woche.
Jetzt beschwert sich ein Nachbar bei mir, ich würde zu viel waschen, das wäre unverhältnismäßig und ich solle mir selber wieder eine Maschine
zulegen oder wascheb wie jeder normale mensch auch. Das ganze soll jetzt an die Hausverwaltung gehen.
Frage: Steht irgendwo wieviel man pro Woche waschen darf ? Evtl im Gesetz oder in einem Urteil ?
Muss ich mit einer erhöhten Kostenbeteiligung rechne oder ist es nunmal das Los einer Gemeinschaft das man den gleichen Anteil
am Wasser zahlt, egal ob man viel oder wenig wäscht ?
Vielen dank schonmal vorab
Grüße