Kündigung - Rückzug

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir hier jemand zu folgendem Sachverhalt weiterhelfen :

    Fristgerecht wurde mein Mietvertrag zum 30.09 gekündigt. Mein Vermieter kam nun eigenständig auf mich zu
    mit dem Hinweis , er hätte bereits einen neuen Mieter der gerne zum 15.08 die Wohnung beziehen würde und die Augustmiete anschließend nur zu hälfte bezahlt werden müsse falls es für mich ok wäre. Ich willigte ein und räumte die Wohnung frei. Diese ist nun seit dem 13.08 leergeräumt. Der Schriftverkehr erfolgt per Mail und in mündlicher Absprache. Ein Tag vor Schlüsselübergabe am 14.08 erhielt ich die Meldung das sein neuer Mieter abgesagt hätte und ich die restliche Miete doch zahlen soll.

    Ist dies rechtens ? Ich habe am Mittwoch einen Termin bei der Verbraucherzentrale sowie am Donnerstag einen bei meinem Anwalt.

    Vielleicht kann vorab ne Tendenz abgeben.

    Vielen Dank

  • Zitat

    Der Schriftverkehr erfolgt per Mail und in mündlicher Absprache.

    Gibt es für das Mündliche Zeugen und hat der Vermieter auf deine Mails direkt Bezug genommen? Hier könnte es an der Beweisbarkeit der Absprachen hapern.

  • Ich habe am Mittwoch einen Termin bei der Verbraucherzentrale

    eine Verbraucherzentrale kümmert sich um Mietrecht? Das ist mir neu. Wurde vorab geklärt, worum es geht?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    "Anbieter" mit Rufnummer Beweis bezeugen und zusenden.

    Hast du das neue .de Mail? Da gibt es so etwas, für ein normales Mail gibt es keinen Beweis, dass der Empfänger das bekommen hat.

  • Hallo,

    ich wollte keinen neuen Beitrag aufmachen, da ich exakt das selbe Problem habe. Zum 01.06 wäre ich laut Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag raus. Allerdings hatte mein Vermieter für den 01.05 einen Nachmieter gefunden. Ich habe eine Email meines Vermieters in der (wörtlich) drin steht:

    Zitat

    Zum 01.05.2013 haben wir einen Mietvertrag mit einer Studentin abgeschlossen.

    Die Schlüsselübergabe erfolgte mit Einverständnis meines Vermieters per Post. Wieder eine Email (wörtlich)

    Zitat

    bitte senden Sie uns die Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse: ...

    Die Schlüssel wurden verschickt, seit dem Zeitpunkt hatte ich keinen Zugang mehr zur Wohnung. Einige Monate (!) später wurde ich aufgefordert die Mai-Miete zu bezahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht einmal, dass ich noch im Mietverhältnis war. Es stellte sich heraus, dass es wohl doch keinen Mietvertrag gab und der neue Mieter abgesagt hatte.

    Wie ist da die Rechtslage? Reicht die Email + Schlüsselübergabe um das Mietverhältnis zu beenden?

  • ich würde nicht zahlen. Ich würde auf die Zahlungsaufforderung einfach nur antworten, dass dir zum 30.04. das Besitzrecht an der Wohnung durch die Schlüsselübergabe entzogen wurde und das du seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Mietzahlung verpflichtet bist.

  • Wenn Sie vom Vermieter aufgefordert wurden, die Schlüssel zurückzugeben und das auch noch beweisen können, haben Sie die Wohnung aufgegeben und damit an den Vermieter übergeben. Eines Protokolls bedarf es nicht. Es ist in diesem Fall eine Willensüberseinstimmung festzustellen und der bestehende Mietvertrag damit aufgehoben. Auch ein Aufhebungsvertrag benötigt keine Schriftform; eine solche ist ausdrücklich bei einer Kündigung erforderlich.

    Was danach folgt ist nicht Ihre Angelegenheit und würde solche Forderung zurückweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (8. September 2014 um 13:28)

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