Kratzer in Fensterscheibe - wer haftet?

  • Hallo,
    Wir haben momentan Probleme mit unserer Vermieterin.
    Zunächst mal zu unserer Situation:

    Wir wohnen zu 2. in einer DG Wohnung in der Stadt (seit 2 Jahren).
    Nun meinte unsere Vermieterin sie hätte Kratzer im Fenster gesehen
    (Zumal ich sie nicht sehe, daher müssen sie extrem klein oder dünn sein)
    und möchte uns die Kosten dafür anhängen.
    (Der Glaser soll demnächst schon kommen und die Fenster betrachten)

    Daher hier meine Frage:
    Wer haftet für Kratzer im Fenster?
    Die besagten Fenster selbst wurden bei Mietbeginn neu eingesetzt.
    Die Fenster selbst stehen (zumindest scheinbar) nicht explizit im Mietvertrag. (hatte irgendwo gelesen das sei relevant)

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen,
    Liebe Grüße

  • Zitat

    Die Fenster selbst stehen (zumindest scheinbar) nicht explizit im Mietvertrag.

    OK, dann würde ich als Vermieter sie entfernen.:p

    Kratzer können ganz normale Gebrauchsspuren sein. Die hat der Vermieter zu dulden.

    Vielleicht sind es aber auch nur Putzstreifen.

  • Einer sieht Kratzer im Fenster, der Andere nicht.

    Wie soll Ihnen hier jemand helfen? Sie glauben jetzt nicht im Ernst, das ich ebenfalls keine sehe und mit Ihnen gegen die Vermieterin ins Feld ziehe. Ich verweigere mich

  • Kolinum,
    es geht nicht darum die Kratzer selbst zu beurteilen.
    Dazu soll ja (diese Woche noch) ein Glaser ankommen, der die Scheiben begutachtet.

    Es geht nur darum, dass wenn Kratzer da sind, wer dafür haftet.
    Ob ich als Mieter dafür verantworlich gemacht werden kann und ob ich die Kosten für Reparaturen oder Auswechslung zu tragen habe.

  • @
    Es geht nur darum, dass wenn Kratzer da sind, wer dafür haftet.
    Ob ich als Mieter dafür verantworlich gemacht werden kann und ob ich die Kosten für Reparaturen oder Auswechslung zu tragen habe.

    Es haftet hierfür immer der Verursacher. Wer auch sonst?

    Es steht Dir natürlich frei nachzuweisen, dass diese durch einen vertragsgemäßen Gebrauch oder äußere Einflüsse entstanden sind.
    Ob sich hier nun ein Austausch notwendig macht, wage ich nicht zu beurteilen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Kolinum,
    es geht nicht darum die Kratzer selbst zu beurteilen.
    Dazu soll ja (diese Woche noch) ein Glaser ankommen, der die Scheiben begutachtet.

    Es geht nur darum, dass wenn Kratzer da sind, wer dafür haftet.
    Ob ich als Mieter dafür verantworlich gemacht werden kann und ob ich die Kosten für Reparaturen oder Auswechslung zu tragen habe.

    Mich würde interessieren was aus der Sache geworden ist. Ich habe bei mir an den Fenstern nämlich auch Kratzer entdeckt und jetzt die große Sorge die Fenster bei Auszug alle ersetzen zu müssen.

    Gelten Kratzer als Beschädigung oder fällt das unter normale Abnutzung?
    Ich weiß noch nicht einmal ob ich das war oder ob das schon vorher da war.

  • Logischerweise muß der Verursacher dafür aufkommen. Zur normalen Abnutzung gehört das jedenfalls nicht.

    Es ist leider nicht möglich den Verursacher hier in diesem Forum zu finden, also muß die Frage unbeantwortet bleiben.

  • Vielleicht kann man sie mit einer Poliermaschine plus Politur 'rauspolieren?

    Sei vorsichtig mit solchen Empfehlungen, könnte ja sein, daß er Dich ernst nimmt!!!

    Ich würde als M. meine Haftpflicht in Anspruch nehmen. Kratzer in der Scheibe, je nach Ausmaß, sind schon eine Beschädigung.

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