Ist die Erhöhung der Kaltmiete um 45 % bei Neuvermietung rechtens?

  • Guten Tag.

    Wir sind im Juli 2012 in unsere 56,02 qm Wohnung in Berlin eingezogen. Gestern erhielten wir die Betriebskostenabrechnung 2013 mit einer Nachzahlungsforderung von 750 €. Unser Vermieter ist die Wohnungsbaugenossenschaft Lichtenberg (WGLi).

    Da uns diese Forderung recht hoch erschien, sind wir zu unseren Nachbarn (2 Stockwerke tiefer, dieselbe Wohnungsgrösse, dieselbe Wohnungsausstattung kein Fahrstuhl oder sonstiges).

    Unsere Nachbarn sind Altmieter und wohnen bereits seit über 40 Jahren in der Wohnung. Die Wohnung die wir im Juli 2012 bezogen haben, wurde vorher von einer alten Damen bewohnt die mit Fertigstellung der Wohnung vor über 40 Jahren dort eingezogen ist. Wir sind also erst die 2. Mieter in dieser Wohnung. Vor unserem Einzug hat der Vermieter lediglich alle Räume gemalert, die Dekor-Deckenplatten von der Vormieterin entfernt, neue Zimmertüren eingebaut und in der gesamten Wohnung PVC/Linoleum ausgelegt.

    Die Fenster, Bad & Co. ist genau dieselbe Ausstattung wie bei unseren Nachbarn 2 Stockwerke tiefer und auch sonst bei den restlichen Mietpartien (Wir sind ein 8-Parteien-Haus).

    Beim Vergleichen der Betriebskostenabrechnung fiel folgendes auf:

    Kaltmiete unserer Nachbarn: 256,89 €

    Vorauszahlung Betriebskosten: 92,28 €

    Vorauszahlung Heizung + Warmwasser: 46,67 €

    Antennen-Zusatzprogramm: 6,64 €

    Gesamtmiete: 402,48 €

    Kaltmiete von uns: 372,84 €

    Vorauszahlung Betriebskosten: 90,19 €

    Vorauszahlung Heizung + Warmwasser: 40,33 €

    Antennen-Zusatzprogramm: 6,64 €

    Gesamtmiete: 510 €

    Ist der große Sprung (ein Plus von 45 %) bei der Kaltmiete von 256,89 € auf 372,84 € rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter max. 20% mehr verlangen kann (Stichwort ortsübliche Vergleichsmiete, 558 BGB)? Gibt es eine Kappungsgrenze oder ähnliches?

  • Zitat

    Ist der große Sprung (ein Plus von 45 %) bei der Kaltmiete von 256,89 € auf 372,84 € rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter max. 20% mehr verlangen kann (Stichwort ortsübliche Vergleichsmiete, 558 BGB)? Gibt es eine Kappungsgrenze oder ähnliches?


    Ein Bruchteil des Textes hätte zur Beantwortung der Frage völlig gereicht, aber egal.
    Die Kappungsgrenze gilt nur bei Mieterhöhungen und nicht bei Neuvermietung. Selbst bei Mietpreisdeckelung bei Neuvermietung (die noch nicht eingeführt ist und vielleicht kommen wird, vielleicht auch nicht) wäre die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) ausschlaggebend und nicht die Miete die irgendein Nachbar zahlt.

  • anitari
    Gibt es eigentlich einen Grund warum du immer Fragen, die schon beantwortet wurden, nochmals beantwortest? In jedem Forum?

    Zitat

    Du kannst die Miete eines Vertrages von 1974 nicht mit den Mieten von 2014 vergleichen.


    Dass die Miete noch dieselbe ist wie 1974 ist unwahrscheinlich. Ca. 500 DM wären für das geteilte Berlin damals sehr viel gewesen.

  • Unsere Frau Oberin geht das schon was an, was andere Forenmitglieder hier so treiben.
    Sie kann es halt nicht lasssen, hier die Moralische zu spielen. Manche sind halt so.

  • Zitat

    Unsere Frau Oberin geht das schon was an, was andere Forenmitglieder hier so treiben.
    Sie kann es halt nicht lasssen, hier die Moralische zu spielen.


    Was hat das hier mit moralisch zu tun? Fällt halt auf, dass anitari in jedem Forum bereits komplett beantwortete Fragen nochmal beantwortet.

  • Das wird immer wieder passieren. Das gibt es noch ganz andere, welche Themen unnötig breit treten.

    Mit dem Steine werfen ist das immer so eine Sache! Nehmen Sie es gelassen.

  • [OFFTopic mal kurz weitergeführt]

    Das ist doch hier keine Wissensdatenbank, wo redundante Informationen als unnötiger Balast zu sehen sind, sondern es ist eine Meinungs- und Kommunikationsplattform, wo manchmal kleinste Nuancen in den Beschreibungen zum besseren Verständnis beitragen können. Zugegeben, manchmal auch zur Verunsicherung ... aber dann ggf. nachzufragen, kostet den Fragesteller (oder den anderen Forenteilnehmern) ja nichts.

    Zudem kann der Fragende - im Gegensatz zu uns "Etwas-mehr-Wissenden" - allermeist nicht erkennen, ob die eine erste Antwort jetzt schon der Weisheit letzter Schluss ist oder sich einfach nur sonst kein Mensch für das Problem interessiert. Für den Fragesteller ist da doch gerade eine gedoppelte Information eines anderen Antwortenden eine gute Bestätigung.

    Und da auch ich z.B. in Sachen Mietrecht niemals auslerne, gilt das auch für mich. Lieber drei mal das gleiche lesen als an einer einzigen Antwort noch Zweifel haben zu müsssen. :)

    (Abgesehen davon passieren "doppelte" Antworten auch immer dann, wenn der Antwortende nicht erst den ganzen Thread liest, sondern direkt sofort auf das Eingangsposting antwortet. Das hat aber gleichzeitig den geschmeidigen Vorteil für den Leser, dass der Antwortende noch völlig unbeeinflusst von anderen bereits gegebenen Antworten seine Meinung kundtut.)

    [OFFTopic OFF]

  • Am besten geht es, so glaub ich, das die Stammmitglieder hier sich nicht gegenseitig in die Suppe spucken. Ein Schnitzer kann durch Unachtsamkeit jeden passieren und gegen eine Korrektur ist nichts einzuwenden.
    Darüberhinaus gehende Kritik, welche nichts mit dem Mietrecht zu tun hat, sollten wir doch lieber für uns behalten.
    Das wäre eine gute Grundlage.
    Bei den Hilfesuchenden gibt es eben immer solche und solche. Da kann einem schon mal der Kragen platzen. Bei dem Einen eher als bei den Anderen.

  • Hallo,

    verstehe ich das richtig. Ihr habt eine Wohnung gemietet und wollt nun versuchen die vereinbarte Miete zu reduzieren, nur weil Nachbarn, die seit Anno Tobak dort leben eine niedrigere Miete haben?

    Zum Glück geht das nicht. Ist bestimmt schön mit euch Geschäfte zu machen!

    Gruss

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