Guten Tag.
Wir sind im Juli 2012 in unsere 56,02 qm Wohnung in Berlin eingezogen. Gestern erhielten wir die Betriebskostenabrechnung 2013 mit einer Nachzahlungsforderung von 750 €. Unser Vermieter ist die Wohnungsbaugenossenschaft Lichtenberg (WGLi).
Da uns diese Forderung recht hoch erschien, sind wir zu unseren Nachbarn (2 Stockwerke tiefer, dieselbe Wohnungsgrösse, dieselbe Wohnungsausstattung kein Fahrstuhl oder sonstiges).
Unsere Nachbarn sind Altmieter und wohnen bereits seit über 40 Jahren in der Wohnung. Die Wohnung die wir im Juli 2012 bezogen haben, wurde vorher von einer alten Damen bewohnt die mit Fertigstellung der Wohnung vor über 40 Jahren dort eingezogen ist. Wir sind also erst die 2. Mieter in dieser Wohnung. Vor unserem Einzug hat der Vermieter lediglich alle Räume gemalert, die Dekor-Deckenplatten von der Vormieterin entfernt, neue Zimmertüren eingebaut und in der gesamten Wohnung PVC/Linoleum ausgelegt.
Die Fenster, Bad & Co. ist genau dieselbe Ausstattung wie bei unseren Nachbarn 2 Stockwerke tiefer und auch sonst bei den restlichen Mietpartien (Wir sind ein 8-Parteien-Haus).
Beim Vergleichen der Betriebskostenabrechnung fiel folgendes auf:
Kaltmiete unserer Nachbarn: 256,89 €
Vorauszahlung Betriebskosten: 92,28 €
Vorauszahlung Heizung + Warmwasser: 46,67 €
Antennen-Zusatzprogramm: 6,64 €
Gesamtmiete: 402,48 €
Kaltmiete von uns: 372,84 €
Vorauszahlung Betriebskosten: 90,19 €
Vorauszahlung Heizung + Warmwasser: 40,33 €
Antennen-Zusatzprogramm: 6,64 €
Gesamtmiete: 510 €
Ist der große Sprung (ein Plus von 45 %) bei der Kaltmiete von 256,89 € auf 372,84 € rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter max. 20% mehr verlangen kann (Stichwort ortsübliche Vergleichsmiete, 558 BGB)? Gibt es eine Kappungsgrenze oder ähnliches?