Schimmel in der Wohnung (Fremdverschulden) , wer übernimmt Übergangswohn Kosten?

  • Hallo zusammen,

    ich habe mit meinem Mitbewohner eine 2er WG und bei unserem Nachbar war das Bad undicht, so ist die Feuchtigkeit komplett in unseren Flur gezogen und sogar in mein Schlafzimmer.

    Das ganze ist uns im Mai aufgefallen und erst jetzt kam eine Firma vorbei die den Boden und die Tapete herausgerissen hat und ein Trocknungsgerät aufgestellt hat.

    Nun wirbelt das Gerät so sehr die Sporen herum das ich und mein Mitbewohner (beide Neurodermitiker) wahnsinnige Haut und Atemprobleme haben.

    Wir haben bisher die Miete noch nicht gekürzt, da unser Vermieter selbst nicht viel Geld hat und auch nicht schuld daran ist.

    Jedoch kann er eine Mietminderung der Gegnerischen Versicherung melden, das wird er auch aber das zieht sich alles so lange.

    Meine Frage ist jetzt:

    Kann man Rückwirkend die Miete Mindern (seit Mai)

    Da wir in dieser Wohnung so nicht mehr Wohnen können da die Sporen herum fliegen und man mit Straßenschuhen durch den Flur laufen muss, kann man hier die Kostenübernahme für ein Hostel von der Gegnerischen Versicherung verlangen?

    Was muss ich tun um nicht auf den Kosten hierfür sitzen zu bleiben, weil wenn ich die Anträge jetzt an den Vermieter schicke und bis es dann von der Gegnerischen Versicherung freigegeben wird dauert es noch ewig und das geht einfach nicht mehr.

    Was kann ich tun um das voran zu treiben?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Es wäre super.

    Vielen Dank

    Grüße

    Soeren

  • Schwieriges Thema!

    Dass das Trocknungsgerät Schimmelsporen durch die Luft schleudert und Ihr deswegen gesundheitliche Probleme habt, müsstet Ihr erst einmal beweisen, um daraus irgendeinen Schadenersatz ableiten zu können. Raumluftproben und deren Analyse im Labor sind teuer - aber das nur nebenbei.

    Der Vermieter mag nicht "schuld" daran sein, aber Euch gegenüber ist er für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung verantwortlich. Dass Ihr auf ihn Rücksicht nehmt, ehrt Euch, doch es hilft Euch nicht. Ob und welcher Versicherung der Vermieter den Schaden oder die möglichen Folgekosten melden kann, kann Euch egal sein.

    Rückwirkende Mietminderungen sind meist nicht möglich. Normalerweise erst frühestens mit der Mängelmeldung an den Vermieter. Ausnahmen gibt es natürlich. Sucht im Internet nach "Mietminderung" oder/oder "rückwirkende Mietminderung".

    Ob und warum Ihr in der Wohnung nicht mehr wohnen könnt, sei jetzt mal dahingestellt, denn das müsstet Ihr, wie schon oben erwähnt, im Streitfall beweisen können. Einfach auszuziehen und dem Vermieter die Hotelkosten in Rechnung zu stellen wäre m.E. daher ein mutiges Husarenstück. Und auch hier ist es nicht relevant, ob irgendwelche "Anträge" beim Vermieter oder bei der Versicherung durchgehen oder nicht. Um Forderungen durchsetzen zu können, müsst Ihr im Recht sein - und Euer Recht ist nicht abhängig davon, ob und wann irgendeine Versicherung die Folgekosten übernimmt oder nicht.

    Grundsätzlich würde ich als Mieter überhaupt erst einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Unabhängig davon (oder auch gleichzeitig damit) würde ich eine schriftliche Mangelmeldung an den Vermieter senden. Er muss ja schließlich auch irgendwie offiziell mal von Eurem Unmut erfahren.

  • Sicher können Sie die Miete ab den Beginn der Baumaßnahme mindern. Achten Sie darauf, das der Strom für den Trockner vom Vermieter kommt oder ein Zwischenzähler vorhanden ist.
    Die Versicherung des Vermieters geht Ihnen nichts an. Sie stehen in keiner Geschäftsbeziehung zu diesem Unternehmen. Die Regelung ist allein Sache des Vermieters.
    Was für Verträge? Teilen Sie dem Vermieter einfach die Mietminderung mit und basta.

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