Mieter beschwert sich über jede Art von Lautstärke, droht, etc.

  • Hallo,
    folgende Situation liegt bei uns vor: Ich wohne eigentlich gar nicht mehr in dem Haus, bin aber über meine Semesterferien zuhause und finde die Situation mal wieder furchtbar. Meine Eltern wohnen in dem Haus, worin die untere Wohnung vermietet ist.
    Bis vor einem Jahr haben auch noch meine Schwester und ich dort gewohnt und kommen an freien Tagen etc. eben ab und zu nachhause.
    Es ist nun so, dass wir der Mieter, der alleine unter uns wohnt (in dem Haus meiner Eltern) mit ziemlicher Sicherheit irgendwelche schwerwiegenden Probleme hat und sich über jede Art von Lautstärke "aufregt". Ein paar Beispiele: Ein normaler Tag unter der Woche, Ca. 16 Uhr: Der Freund meiner Schwester wartet vorm Haus während sie ein paar Sachen holt und als sie zur Haustür geht sagt er spaßeshalber "Hopp Hopp" (nicht geschrien, gesprochen). Am nächsten Tag ca. 10:30 Uhr: Meine Mama geht aus dem Haus heraus und die Haustür fällt durch den Wind etwas stärker zu, so dass es ein lauteres Geräusch entsteht. Dann als meine Mutter weg ist und mein Vater rausgehen will stürmt der Mieter aus seiner Wohnung und BRÜLLT wirklich wahnsinng laut, dass er Ruhe will und er keinen Schlaf mehr bekommt weil der Freund meiner Schwester "hopp hopp" sagt (um 16 Uhr Schlaf?) und jetzt kann er auch nicht schlafen, weil meine Mutter die Türen zuknallt. (10:30?). Er hat noch weitere Sachen halb geschrieen/halb geheult von wegen "Er hält das nicht mehr aus und er braucht absolute Ruhe und er erträgt das alles nicht mehr." Das ganze Geschrei war so laut und hat sich so aggressiv und krank angehört, dass meine Schwester und ich, die in der Wohnung oben war, kurz überlegt haben ob wir eingreifen müssen, weil es sich so angehört hat als könnte es jedem Moment zu Gewalt kommen.
    Jedenfalls hat meine Vater soweit ich weiß schon vor ca. 4 Jahren mit dem Mieter geredet ob er nicht ausziehen möchte, weil er es scheinbar alles nicht erträgt (obwohl wirklich nichts unnormal laut ist oder zu unnormalen Zeiten), dieser hat dann gemeint er sucht schon lange nach Wohnung findet aber nichts, was er bis heute behauptet. Soweit ich informiert bin hat mein Vater ihm nun vor ca. 3 Monaten, um Schwierigkeiten zu umgehen, gekündigt mit einem Vertrag, der besagt, dass er noch ein Jahr wohnen bleiben darf und man dafür keine Gründe angeben muss, warum man kündigt, weil er immer angedroht hat, dass er uns verklägt, wenn wir ihm kündigen. Das Ganze wär ja normal halb so schlimm, aber da ich zur Zeit hier 3 Monate wohne bekomme ich auch wieder mit wie absolut untragbar sein Verhalten ist. Er hat meinem Vater vor ein paar Monaten auch einen Brief geschrieben, dass wenn er ihm kündigt uns allen das Leben zur Hölle machen wird.
    Auch wenn heute Sonntag ist, habe ich mir das Recht genommen die Treppe zu kehren, was ca. 2 Minuten gedauert hat und nicht viele Geräusche erzeugt hat, als ich fertig war und unten an der Haustür angekommen war ist der Mieter wieder herausgekommen und hat gesagt "ob man nicht einmal Rücksicht nehmen kann und er kann auch ganz anders" und dann ist er weggefahren.
    Mich würde das ganze halb so viel stören, wenn dieser Mann nicht so furchtbar gestört wirken würde, es ist wirklich so, dass ich Angst in unserem eigenen Haus hab, weil ich ihm absolut zutraue, dass er irgendwann völlig ausflippt und es irgendwie zu Gewalt kommt.
    Mein Vater hat scheinbar um herauszufinden wie er am besten kündigt einen Online-Anwalt kontaktiert und komischerweise wusste unser Mieter das (obwohl es ja Millionen solche Anwälte gibt) ein paar Tage darauf und hat dann eben meinem Vater den "Droh-Brief" geschrieben.
    Da es uns unerklärbar ist wie er das mitbekommen hat, haben wir schon überlegt ob es möglich wäre, dass er sich in unser Internet gehackt hat.
    Zuzutrauen wäre ihm das auf jeden Fall alle mal, ehrlich gesagt würde mich absolut gar nichts erschrecken von dem Mann.
    Da auch mein Vater unter der Situation leidet, aber zu viel Angst hat, dass er seine Drohungen wahr macht und unserer Familie irgendwie das Leben zur Hölle macht, traut er sich nicht "böse" zu werden oder schneller zu kündigen.
    Auch meine Mutter tut mir aber sehr leid, weil es einfach unerträglich ist, wenn man im eigenen Haus keine Geräusche machen darf, weil man sonst Angst haben muss.
    Ich selbst möchte zB gar nicht mehr auf den Balkon gehen, wo ich eigentlich gerne lerne, weil er oft unten im Garten sitzt und ich schon Angst habe da wieder irgendein falsches Geräusch zu machen und mich dann anbrüllen lassen zu müssen.
    Jedenfalls wollte ich einfach mal Meinungen hören, ob er uns den theoretisch wirklich "verklagen" kann, nur weil ab und zu im Haus lautere Geräusche entstehen und ob es wirklich möglich ist, dass uns größere Probleme erwarten könnten, wenn man ihn doch schneller raushaben möchte, weil wir keinen Kündigungsgrund haben der "gut genug" ist?

  • Vermutlich liegst Du mit Deiner Befürchtung richtig.

    Sogesehen müsst ihr überlegen was zu tun ist. Eigenbedarf wäre das Stichwort, allerdings gilt das von Dir gesagte. Man weiss nicht was passiert....


    Ps: Du musst schauen ob euer WLAN verschlüsselt ist. Dennoch seltsam woher er das mit dem RA wusste. Oder er hat einfach einen Lauscher gekauft. Ich denke die Lage ist ernst.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (10. August 2014 um 12:39)

  • Zitat

    Jedenfalls wollte ich einfach mal Meinungen hören,

    Wenn du tatsächlich Meinungen zu mietrechtlichen Fragen hören möchtest, dann stell bitte solche und erzähle keine Romane.

  • Es gibt im deutschen Mietrecht einen einzigen Paragraphen der für Vermieter und nicht gegen sie ist:

    Zitat

    § 573 a Erleichterte Kündigung des Vermieters

    (1) 1 Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2 Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. (2) 1 Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist. (3) 1 In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird. (4) 1 Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

    Wenn euer Haus also nur 2 Wohnungen enthält und eine davon vermietet ist, kann dem Mieter ohne Angabe von Gründen wie im Zitat beschrieben gekündigt werden.

  • Mietrechlich wäre der § 573a BGB der einzige, der hier anwendbar wäre.
    Ansonsten dürfte hier nur Therapie, notfalls von einem Amtsrichter, helfen.

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