Berechnung Heizkosten bei nicht vermieteter Wohnung im Haus

  • Hallo,

    unsere Nebenkosten werden prinzipiell wie folgt abgerechnet. 50% werden anteilig auf die Wohnflächen verteilt. Die anderen 50% entsprechend des Verbrauchs - um diese geht es mir.

    Bei (bzw. vor) der Abrechnung letztes waren alle Wohnungen im Haus vermietet, d. h. die Kosten wurden entsprechend der abgelesenen Verbräuche auf drei Parteien aufgeteilt. Nun stand ziemlich genau ein Jahr lang eine der Wohnungen leer. Die Gesamtkosten sind leicht zurückgegangen, der Verbrauch der zwei vermieten Wohnungen ebenfalls. In der aktuellen Abrechnung werden offensichtlich aber nur die abgelesenen Verbrauchseinheiten der zwei vermieteten Wohnungen aufgelistet. Da die dritte Wohnung aber den höchsten Verbrauch hat, hat das zur Folge, das eine Verbrauchseinheit für uns doppelt so teuer geworden ist. D.h. trotz weniger Verbrauch sollen wir wir doppelt soviel für eine Verbrauchseinheit (nach)zahlen. (Letztes Jahr machte die dritte Wohnung ca. die Hälfte der Verbrauchseinheiten aus.)

    Ist das so rechtens? Kann ich mich hier wehren?

    Hier kann doch etwas nicht passen, denn die Kosten (also der Ölverbrauch) ist ja offensichtlich entstanden, also muss die Energie irgendwo verhaucht worden sein - aber nicht bei uns. Mache ich einen Denkfehler?

    Vielen Dank für hilfreiche Infos!

  • Der erste Fehler dürfte sein, dass nur bei wenigen Häusern eine Aufteilung bei den Heizkosten im Verhältnis 50/50 möglich ist. Das gilt nämlich nur für solche Häuser, die besondere Kriterien der Wärmedämmung erfüllen:
    Neue Heizkostenverordnung: 70 % nach Verbrauch | Mieterverein Witten
    Was hier für Witten beschrieben ist, gilt auch für den Rest der Republik.

    Auch in einer leer stehenden Wohnung entstehen Heizkosten, die Grundkosten komplett, die Verbrauchskosten nach den abgelesenen Werten. Diese Kosten muss der Vermieter tragen.

    Also muss diese Abrechnung noch einmal neu geschrieben werden.


  • Ist das so rechtens? Kann ich mich hier wehren?

    Aber heftig!

    Alle Heizungs- sowie die anderen Nebenkosten sind nach Wohnflächen des gesamten Objektes aufzuteilen. Ein Leerstand einer Wohnung kann nicht einfach herausgenommen werden. Für die leerstehende Wohnung muß der Vermieter zahlen.
    Das ist und bleibt sein Risiko.

  • Danke soweit. Würden wir 30/70 aufteilen, würden wir mit der aktuellen Abrechnung noch schlechter wegkommen. Eine Aufteilung ein Teil Wohnfläche, ein anderer Verbrauch ist auch üblich.
    Der Vermieter sagt auch, der Leerstand wurde berücksichtigt.

    Daher eine andere Frage:
    Bei uns waren Verdunstungsmessgeräte verbaut. Wie geschrieben, ging unser Verbrauch in Verbrauchseinheiten zurück. Allerdings entspricht in diesem Jahr eine VE doppelt soviel Energie wie letztes Jahr und ist damit doppelt so teuer. Kann es hierfür eine Erklärung geben?

  • In der Abrechnung müssen alle Wohnungen und alle Verbräuche berücksichtigt werden. Auch die von leer stehenden Wohnungen.

    Zitat

    Allerdings entspricht in diesem Jahr eine VE doppelt soviel Energie wie letztes Jahr und ist damit doppelt so teuer. Kann es hierfür eine Erklärung geben?

    Was heißt in diesem Jahr? Für welchen Zeitraum ist denn die Abrechnung?

  • Zitat

    ein anderer Verbrauch ist auch üblich.

    Quatsch mit Soße! Erzähl uns bitte nicht, was bei euch so üblich ist. Es gibt eine Verordnung, an die sich gehalten werden muss. Und das ist die Heizkostenverordnung. Und bevor du hier weiter rumeierst scanne die Abrechnung ein, entferne die persönlichen Daten und lade sie in leserlicher Größe hier hoch.

  • Hallo MaK,

    latürnich sagt der Vermieter, dass der Leerstand berücksichtigt wurde, jedoch nicht WIE...:cool:
    In Eurem Falle wäre die HK-Abrechnung 1. nach der HeizkVO (30/70) zu erstellen und 2. die Abrechnung für den Leerstand genauso zu erstellen als wenn bewohnt gewesen wäre - nur mit dem Unterschied, dass der Adressat hierfür der VM selbst ist.

  • anitari:
    Aktuell sprechen wir von der Abrechnung April 2013 - April 2014. Diese vergleiche ich mit der vom Jahr davor.

    Mainschwimmer:
    Soweit ich weiß, ist die Aufteilung nach Wohnfläche und Verbrauch entsprechend der Verordnung, damit würde ich es nicht ls Quatsch bezeichnen. Ob nun 50/50 oder 30/70 korrekt ist, ist nicht mein primäres Problem. Die Abrechnungen 2013 und 2014 liegen hier:

    2013_NKA_1.tiff
    2013_NKA_2.tiff
    2014_NKA_1.tiff
    2014_NKA_2.tiff

    Berny
    Berücksichtigt über Wohnfläche und Verbrauch laut seiner Aussage, also so wie du schreibst. Dann bleibt für mich die Frage, wie so ein großer Unterschied entstehen kann.

  • Zitat

    damit würde ich es nicht ls Quatsch bezeichnen.

    1. Da du von diesen Dingen Null Ahnung hast, solltest du bitte meine Kommentare nicht infrage stellen. Laut Heizkostenverordnung (und hier zählt die vom 01.01.2009) dürfte auch bei dir die Abrechnung nach 30/70 Pflicht sein.

    2. Warum hast du die Abrechnungen nicht im Format .jpg abgespeichert, .tiff wird nicht von allen Programmen erkannt.

    3. Diese Abrechnungen sollte dir dein Vermieter aufdröseln. Ich habe es versucht, aber ganz schnell aufgegeben, weil man dazu wohl Abitur einer Sonderschule benötigt.

  • 2. Warum hast du die Abrechnungen nicht im Format .jpg abgespeichert, .tiff wird nicht von allen Programmen erkannt.


    Und es wird unserem Hilfesuchenden bestimmt zu Tränen rühren, wenn er erfährt, dass ich keine mir unbekannten Dateien downloade.

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