Heiz - Hausnebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zu den Nebenkosten bzw. zu der Berechnung da ich einiges nachzahlen muss.

    Die Abrechnung geht von Januar bis Dezember 2013, eingezogen sind ich und meine Freundin aber erst am 01.02.2013.

    Die Gesamtkosten für das komplette Jahr belaufen sich auf 2.152,76€
    Vorausgezahlt haben wir 1.288,45€
    Bleibt ein nachzuzahlender Betrag von 864,31€
    Davon werden 72,03€ (1/12) abgezogen da wir ja erst im Februar eingezogen sind. Nachzuzahlender Betrag: 792,28€
    Minus einer Gutschrift von 13,41€ für das Regenwasser kommt ein Endbetrag von 778,87€ raus der nachzuzahlen ist.

    Nun zu meiner Frage:
    Unsere Vermieterin zieht das eine Zwölftel erst ab wo die Vorauszahlung mit den Gesamtkosten gegengerechnet worden ist, sprich von den 864,31€.
    Muss das eine Zwölftel nicht ganz am Anfang von den Gesamtkosten 2.152,76€ abgezogen werden?

    Gesamtkosten: 2.152,73€
    -1/12: - 179,39 = 1.973,37€
    -Vorauszahlungen: - 1.288,48 = 684,89€
    -Gutschrift: - 13,41 = 671,48€

    Vielen Dank schon mal.

    Gruß

  • Da dies ein Forum ist, in dem sich Laien zum Thema Mietrecht äußern, solltest du eine mietrechtliche Frage stellen und keine, die reine Mathematik betrifft. Da musst du dich schon selbst mit deiner Vermieterin auseinandersetzen und ihr bei Gelegenheit beim Prozentrechnen Nachhilfe geben.

  • Da diese Rechnung bzw. meine Frage mit meiner Heiz und -Hausnebenkostenabrechnung zu tun hat und ich das nicht
    in ein Forum für Fußpflege gepostet habe, hat dies durchaus seine Berechtigung, wie ich finde.
    Zudem kann man einem Hilfesuchenden auch einfach eine normal Antwort geben, ohne irgendwelche Belehrungen zu geben oder sich abfällig zu äußern, was dir ja, was man so liest, viel Spaß bereiten muss.

    MFG

  • Zitat

    oder sich abfällig zu äußern, was dir ja, was man so liest, viel Spaß bereiten muss.

    Siehste, da liegt dein Problem. Anstatt deinen Grips mal anzustrengen, damit du deiner Vermieterin Paroli bieten kannst, schaust du dir meine Beiträge an.

    Zitat

    hat dies durchaus seine Berechtigung, wie ich finde.

    Da findest du falsch! Die Frage passt eher in ein Mathematik- oder Hauptschulforum.

  • Nur habe ich mir im vorherein Gedanken gemacht wie das ganze seine Richtigkeit hat, wie ich im ursprünglichen post beschrieben, somit liegst du leider falsch.

  • Richtig ist:
    Gesamtkosten: 2.152,73€ geteilt durch 12 multipliziert mit 11 ergibt die Gesamtkosten für 11 Monate von 1973,33 €,
    davon abzüglich die Vorauszahlungen von 1288,45 ergibt eine Nachzahlung von 684,88 €.

    Das wäre das Ergebnis ohne die Regenwassergutschrift. Welche Bewandtnis es damit auf sich hat, müssten Sie noch näher erläutern.

  • Bleibt ein nachzuzahlender Betrag von 864,31€
    Davon werden 72,03€ (1/12) abgezogen da wir ja erst im Februar eingezogen sind.
    [...]
    Unsere Vermieterin zieht das eine Zwölftel erst ab wo die Vorauszahlung mit den Gesamtkosten gegengerechnet worden ist, sprich von den 864,31€.


    Das ist - wie Du schon richtig vermutest - Unsinn.

    Muss das eine Zwölftel nicht ganz am Anfang von den Gesamtkosten 2.152,76€ abgezogen werden?

    Jain; vom Grundsatz her ja, denn Du meinst das richtige. Allerdings sollte in so einem Fall nicht jede Kostenart nach Kalendertagen aufgeteilt werden, sondern z.B. der Heizwärmeverbrauch nach der Gradtagstabelle.

    Zur Erklärung:
    Der Januar ist nach Kalendertagen 31 von 365 Tagen "wert", also rund 8,5% des Jahres.
    Nach Gradtagen ist er aber 170 von 1000 Gradtagen "wert", also 17% des Jahres. Die Gradtagstabelle trägt der Tatsache Rechnung, dass in den Wintermonaten mehr geheizt werden muss als im Sommer.

    Der Januar ist also für die anteilige Aufteilung z.B. der Grundsteuer genau so "teuer" wie beispielsweise der August, nämlich 31 Kalendertage. Für's Heizen jedoch ist der Januar 12,6 mal so "teuer" wie der August (170 zu 13,48 Gradtagen).

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