Hallo Forum-Mitglieder,
ich bin dabei einen Mietvertrag zu unterschreiben und verstehe einen Paragraph nicht. Bedeutet der Paragraph, dass ich die Wohnung 4 Jahre mieten muss?
" Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 0 Monaten (höchstens 47 Monate seit Abschluss des Mietvertrags) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist (§ 573c BGB) zulässig und muss schriftlich erfolgen. Ausgenommen vom Kündigungsverzicht sind - neben Kündigungen aus wichtigem Grund - ordentliche Kündigungen wegen Pflichtverletzungen der anderen Vertragspartei."
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen und verbleibe mit
freundlichen Grüßen