Mietvertrag Paragraph - bitte Erklärung

  • Hallo Forum-Mitglieder,

    ich bin dabei einen Mietvertrag zu unterschreiben und verstehe einen Paragraph nicht. Bedeutet der Paragraph, dass ich die Wohnung 4 Jahre mieten muss?

    " Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 0 Monaten (höchstens 47 Monate seit Abschluss des Mietvertrags) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist (§ 573c BGB) zulässig und muss schriftlich erfolgen. Ausgenommen vom Kündigungsverzicht sind - neben Kündigungen aus wichtigem Grund - ordentliche Kündigungen wegen Pflichtverletzungen der anderen Vertragspartei."

    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen und verbleibe mit

    freundlichen Grüßen

  • Wenn du nicht in der Lage bist den Begriff 0 Monate zu deuten, dann darfst du dich über die Antworten nicht wundern.

    Frage, wer schaltet deinen Computer an, kannst du das ohne Hilfe?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!