Kündigungsverzicht

  • Hallo,

    in dem Mietvertrag für unsere neue Wohnung findet sich folgende Klausel:

    "Die Kündigung für beide Parteien ist jedoch frühestens zum (entfällt) zulässig. (Die ordentliche Kündigung kann höchstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden.)"

    Bedeutet dies, dass vor Ablauf der 4 Jahre keine ordentliche Kündigung möglich ist?

    Vielen Dank!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!