Hallo,
in dem Mietvertrag für unsere neue Wohnung findet sich folgende Klausel:
"Die Kündigung für beide Parteien ist jedoch frühestens zum (entfällt) zulässig. (Die ordentliche Kündigung kann höchstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden.)"
Bedeutet dies, dass vor Ablauf der 4 Jahre keine ordentliche Kündigung möglich ist?
Vielen Dank!