Beiträge von baumm

    Hallo,

    in dem Mietvertrag für unsere neue Wohnung findet sich folgende Klausel:

    "Die Kündigung für beide Parteien ist jedoch frühestens zum (entfällt) zulässig. (Die ordentliche Kündigung kann höchstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden.)"

    Bedeutet dies, dass vor Ablauf der 4 Jahre keine ordentliche Kündigung möglich ist?

    Vielen Dank!

    Hallo,

    heute hab ich Post mit der BK-Abrechnung von 01/2011 bekommen (bin danach ausgezogen), in der meine ex wg 400€ für den einen Monat nachzahlen soll.. Wir waren eine 3er WG, mit separaten Mietverträgen (Einzelverträge) für jedes WG-Zimmer... Dabei hat der Mieter die Heizkosten für die gesamte Wohneinheit abgerechnet, obwohl es verschieden große Zimmer waren.. Ist dies denn zulässig?
    Zudem fordert mich der Vermieter persönlich auf, die komplette Nachzahlung zu tätigen, und mir die Anteile meiner ex Mieter selbst zu beschaffen, obwohl diese auch nicht mehr in der WG wohnen und ich keinerlei Kontaktdaten habe.. Ist das denn rechtens?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen

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