Mietkonto von Vermieter aufgelöst - was tun?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hoffe, dass ich in diesem Forenbereich an der richtigen Adresse bin. Ansonsten möchte ich Sie bitten, diesen Beitrag in den richtigen Abschnitt zu verschieben. Danke.

    Nun zu meiner, wie ich finde, sehr skurrilen Situation:

    Ich pflege meine Miete per Dauerauftrag, auf ein vom Vermieter im Mietvertrag genanntes Konto, zu zahlen.
    Nun wurde der Dauerauftrag für die Miete vom 01.08.2014 bis 01.09.2014 per Rücküberweisung meinem Konto wieder gutgeschrieben. Im Verwendungszweck stand schlicht "Konto aufgelöst.".
    Nun habe ich bereits seit Sonntag, den 03.08.2014 versucht meinen Vermieter zu kontaktieren, bisher ohne Erfolg!
    Eine Nachfrage bei meiner Hausbank ergab, dass das Konto ohne nähere Begründung, unbekannterweise aufgelöst worden ist und ich doch mal meinen Vermieter kontaktieren solle...

    Jetzt stellt sich mir die Frage: Wie verfahre ich weiter? Abwarten? Vermieter weiter versuchen zu kontaktieren? Anwalt konsultieren?

  • Vermieter weiter versuchen zu kontaktieren?


    Ich würde sagen: Selbstverständlich! Und zwar mit nachvollziehbarem Einwurf-Einschreiben.

    Ein Mieter sollte m.E. in so einem Fall schriftlich die Begebenheiten schildern und freundlich um die Übermittlung einer neuen Bankverbindung bitten.

  • Wenn im MV vereinbart wurde, dass die Miete auf das Konto xxx eingezahlt werden soll, dann musst du eigentlich im Moment gar nichts tun, ausser den Rücküberweisungsbeleg aufzubewahren und das Geld nicht auszugeben.

  • Wenn im MV vereinbart wurde, dass die Miete auf das Konto xxx eingezahlt werden soll, dann musst du eigentlich im Moment gar nichts tun, ausser den Rücküberweisungsbeleg aufzubewahren und das Geld nicht auszugeben.


    Kann man rechtlich vielleicht so sehen, aber bevor ich mir als Mieter die Verletzung einer etwaigen Mitwirkungspflicht vorwerfen lassen könnte, würde ich das von mir erwähnte Schreiben aufsetzen. Das frisst nicht allzuviel Brot und bringt möglicherweise auch noch andere, für den Mieter vielleicht nicht unwichtige Erkenntnisse.

  • Miete ist zwar eine Bringschuld. In diesem Fall besteht jedoch objektiv keine Möglichkeit mehr, dem Gesetz Genüge zu tun.
    Sie müssen dem Vermieter nicht hinterherlaufen und womöglich noch Kosten verursachen. Diesen Kosten laufen Sie dann auch noch hinterher.

    Miete beiseite legen, damit diese notfalls sofort greifbar ist.

  • Vielen Dank für Ihre schnellen Antworten! Ich werde dann ein Einschreiben aufsetzen und meinem Vermieter zukommen lassen. Ich halte Sie auf dem laufenden :-).

  • Vielen Dank für Ihre schnellen Antworten! Ich werde dann ein Einschreiben aufsetzen und meinem Vermieter zukommen lassen. Ich halte Sie auf dem laufenden :-).

    Aber bitte EINWURF-Einschreiben!

  • Nach einer Woche melde ich mich nun mit Neuigkeiten:
    Das Einschreiben ist am 11.08.2014 beim Vermieter eingegangen. Dieser schrieb mir postum seine geänderte Bankverbindung per E-Mail.
    Jetzt habe ich heute einen Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, woraus ein Zwangsverwaltungsverfahren gegenüber meinem Vermieter hervorgeht. Inklusive Beschluss...

  • Zitat

    Dieser schrieb mir postum seine geänderte Bankverbindung per E-Mail.


    Ja, manche Vermieter geben nie Ruhe........ :-))

    Zitat

    Inklusive Beschluss...


    Aha .............
    Hast du Kaution bezahlt?

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