Mieterhöhung + Kündigung ? Was kann ich tun :S

  • Hallo Liebe Forenmitstreiter,

    und zwar hab ich folgendes Problem mit meinem Vermieter. Ich ziehe aufgrund meines Hochschulwechsels um und habe meinem Vermieter eine Email geschrieben, dass ich die Tage eine Kündigung einreichen werde und ob wir uns einigen können wegen der 3 mon frist wenn ich ihm einen Nachmieter suche. Dieser antwortete mir, dass alles in ordnung gehen würde und unten bemerkte er noch mit, dass ich wohl auf eine Mieterhöhung nicht reagiert habe und dass wir das noch klären sollten. Laut meinem Vermieter habe ich Post bekommen gehabt anfang April und sollte der mieterhöhung zustimmen und bis zum 31.April ihm zurücksenden unterschrieben. Jetzt haben wir aber schon ende Juli gehabt als ich ihm die Mail geschrieben habe und kündigen wollte. Er hat mich dazu gefordert in einer Mail indem er den Brief der Mieterhöhung mit anhing, dass ich von Juli noch die Höhere Miete also noch 55€ zahlen soll und dann natürlich auch weiterhin für August etc. Die Kündigung hab ich ihm geschickt aber keine höhere Miete gezahlt, da ich kein Schreiben erhalten hatte, sonst hätte ich ja Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Jetzt will ich gerne von euch wissen, ob es zum Nachteil wäre wenn ich die erhöhte Miete nicht zahle, da ich ja kein Brief erhalten habe. Ich geh auch davon aus, dass mein Vermieter es nicht verschickt sondern einfach im Briefkasten geworfen hat und ich es wahrscheinlich versehentlich mit werbung in den Altpapiercontainer geworfen hab. Muss der Vermieter gesetzlich nachweisen, dass ich sein Schreiben erhalten habe ?
    Ich danke euch im voraus für euer bemühen und eure Hilfe

  • Laut meinem Vermieter habe ich Post bekommen gehabt anfang April und sollte der mieterhöhung zustimmen und bis zum 31.April ihm zurücksenden unterschrieben. [...]
    [...] aber keine höhere Miete gezahlt, da ich kein Schreiben erhalten hatte, sonst hätte ich ja Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. Jetzt will ich gerne von euch wissen, ob es zum Nachteil wäre wenn ich die erhöhte Miete nicht zahle, [...]Muss der Vermieter gesetzlich nachweisen, dass ich sein Schreiben erhalten habe ?


    Dass Du das Sonderkündigungsrecht nicht wahrgenommen hast, beweist nicht, dass Du das Schreiben nicht bekommen hast. Das ist aber auch egal.

    Ein Vermieter kann gemäß §558b BGB nach Ablauf des zweiten Monats nach dem Mieterhöhungsschreiben die Zustimmung einklagen. Natürlich müsste er dabei auch belegen können, dass das Schreiben Dir zugegangen ist. Aber vielleicht kann er das ja ...?

    Ich geh auch davon aus, dass mein Vermieter es nicht verschickt sondern einfach im Briefkasten geworfen hat und ich es wahrscheinlich versehentlich mit werbung in den Altpapiercontainer geworfen hab.


    Wenn Du davon ausgehst, dann hast Du das Schreiben also erhalten! Es reicht, wenn es in Deinem Briefkasten gelegen hat. Deinem Vermieter würde zum Nachweis des Zugangs z.B. auch ein Zeuge genügen, der bezeugen kann, dass das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen wurde.

  • Ich habe keine Schreiben erhalten gehabt, sonst hätte ich mich selbstverständlich bei meinem Vermieter gemeldet. Jetzt habe ich ja auch kein Sonderkündigungsrecht, da das Schreiben welches er mir jetzt via Mail zugesendet hat am 08.04.2014 erfasst wurde und ich die Einverstädniserklärung unterschrieben bis zum 30.04.2014 zurückschicken sollte.
    Wielange hat man denn die "Überlegungszeit", soweit ich weiß bis zum Ablauf des übernächsten Monats oder ? Wäre das nicht erst am 31.05.2014 ??? :/
    Laut dem Schreiben sollte ich die erhöhte Miete ab dem 01.07.2014 zahlen.

    Hier die Mail die ich bekommen hatte, als ich meinem Vermieter geschrieben hatte, dass ich die nächsten Tage eine Kündigung einreiche:

    "Ich beziehe mich auf Ihre email vom 24.7.14 in der Sie Ihre Kündigung in Aussicht stellen.
    Sobald uns Ihre schriftliche Kündigung vorliegt, haben Sie eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollten wir oder Sie einen solventen Nachmieter vor Ablauf der Kündigungsfrist finden, können wir Sie vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen.
    Dazu brauche ich Zugang und Schlüssel zur Wohnung.

    In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass Sie der Mieterhöhungszahlung nicht nachgekommen sind.
    Auch dies sollten wir besprechen und werden eine Lösung dafür finden.

    Danke für Ihre Rückmeldung mit Angabe Ihrer Mobil- und/oder Festnetznummer unter der wir Sie tagsüber erreichen können."


    Und heute habe ich einen Brief erhalten von meinem Vermieter mit folgendem Text:

    "Sehr geehrter Herr xxxxxx
    wie wir feststellen müssen, zahlen Sie Ihre Miete seit einiger Zeit nicht vollständig.
    Sollte die Miete -z. Zt. 390€- auch künftig nur teilweise oder verspätet bei uns eingehen, werden wir das Mietverhältnis kündigen, und zwar gegebenfalls fristlos. Ich hoffe, dass dieser Schritt vermieden werden kann, indem Sie nunmehr zu einem vertragsgemäßen Zahlungsverhalten zurückkehren.
    Gleichermaßen fordern wir Sie auf, den Mietrückstand der vergangenen beiden Monate zu begleichen.
    Mit freundlichen Grüßen"

    Ich kenne mich kaum mit den gesetzlichen Fristen bei Miet- und Kündigung aus, daher Bitte ich um eure Hilfe und Ratschlag.
    Ich will ja sowieso umziehen und habe die Wohnung schon zu 80% leergeräumt. Mir persönlich wäre es auch lieber das Mietverhältnis vor der 3 monatige Frist zu beenden. Ich danke euch im voraus.

  • Ich habe keine Schreiben erhalten gehabt, [...]


    Du hast nicht verstanden. Rechtlich hast Du das Schreiben erhalten, wenn es in Deinem Briefkasten lag. Ob Du es nie gesehen, geschweige denn gelesen hast, z.B. weil Du es versehentlich ins Altpapier gegeben hast, ist irrelevant.

    Mich musst Du nicht von Deiner Behauptung überzeugen. Aber wenn der Vermieter beweisen kann, dass er Dir das Schreiben im April hat zukommen lassen, hast Du es rechtlich gesehen erhalten.

    Jetzt habe ich ja auch kein Sonderkündigungsrecht, da das Schreiben welches er mir jetzt via Mail zugesendet hat am 08.04.2014 erfasst wurde und ich die Einverstädniserklärung unterschrieben bis zum 30.04.2014 zurückschicken sollte.


    Natürlich hast Du jetzt kein Sonderkündigungsrecht wegen dem Mieterhöhungsverlangen aus April 2014 mehr. Das Recht hättest Du bis Ende Juni 2014 gehabt (siehe dazu §561 BGB).

    Wielange hat man denn die "Überlegungszeit", soweit ich weiß bis zum Ablauf des übernächsten Monats oder ? Wäre das nicht erst am 31.05.2014 ??? :/


    Lies bitte richtig. Es steht in den Links zu den BGB-Paragraphen drin. Der Termin, bis zu dem Du hättest zustimmen müssen, wäre ebenfalls der 30. Juni 2014 gewesen.

    Laut dem Schreiben sollte ich die erhöhte Miete ab dem 01.07.2014 zahlen.


    Das wäre korrekt, wenn Du dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt hättest. Steht auch so im von mir verlinkten §558b BGB.

    Ich kenne mich kaum mit den gesetzlichen Fristen bei Miet- und Kündigung aus, daher Bitte ich um eure Hilfe und Ratschlag.


    Was möchtest Du denn noch hören? Stelle doch bitte spezielle Fragen.


    Ich bin mir nicht sicher, ob du den aktuellen Stand überhaupt verstanden hast:

    Meiner Ansicht nach gibt es für Dich derzeit keine wirksame Mieterhöhung. Warum? Weil Du einer Mieterhöhung nicht zugestimmt hast. Punkt. Ob Du das Erhöhungsschreiben nun bekommen hast oder nicht, ist dabei erstmal egal.

    Wenn der Vermieter aber der Meinung ist, er hätte eine Mieterhöhung von Dir verlangt, so hätte er bereits seit dem 01. Juli 2014 versuchen können, die Zustimmung von Dir einzuklagen. Ob er das noch tut oder nicht, steht in den Sternen. Er scheint aber die Lage selbst etwas zu verkennen, denn er ist anscheinend der Ansicht, dass Du ihm schon die erhöhte Miete schuldest. Dem ist aber m.E. nicht so (weil Du ja nicht zugestimmt hast).

    Was jetzt die im Vermieterschreiben erwähnten 390,--€ sind und was der Vermieter unter "vertragsgemäßen Zahlungsverhalten" versteht, kann ich nicht beurteilen. Es klingt so, als ob Du derzeit auch die normale alte Miete (ohne Erhöhung) nicht vollständig bezahlst ...

  • ich danke dir für die ausführliche Antwort.
    Ich bezahle seit dem 01.04.2011 eine inklusivmiete von 335€ diese wurden jetzt erhöht auf 55€ also gesamt 390€.
    Ich bezahle derzeit auch die miete in höhe von 335€ und das via Dauerauftrag daher kann es garnicht sein, dass ich meine Miete nicht zahle. Natürlich kann und will ich auch nicht die erhöhte Miete zahlen, da ich Student bin und kein Einkommen außer dem Bafög habe.
    Die Kündigung habe ich per Einschreiben verschickt, welches mein Vermieter auch schon erhalten hat.
    Jedoch verlangt er von mir die Miete, welcher ich aber garnicht zugestimmt habe.
    Wäre es zu meinem Nachteil, wenn er das Mietverhältnis fristlos kündigt bzw entstehen mir da weitere Kosten ?

  • Wäre es zu meinem Nachteil, wenn er das Mietverhältnis fristlos kündigt bzw entstehen mir da weitere Kosten ?


    Ob es sich für Dich als Nachteil darstellt, wenn Du "von heute auf gestern" rausfliegen würdest, musst Du selbst wissen. Ich habe Dich so verstanden, als käme Dir das gar nicht so ungelegen.

    Weitere Kosten formal wegen einer Kündigung? Eher nicht. Aber auf welche Ideen Dein Vermieter noch kommen könnte, irgendwo irgendwelche Ansprüche gegen Dich durchzudrücken, weiß ich natürlich nicht.

    Ob er nachträglich dann noch versuchen kann und wird, die erhöhte Miete durchzudrücken, weiß ich ebenso nicht. Ob er wegen der Mieterhöhung überhaupt noch etwas unternehmen kann, hängt ja auch davon ab, ob er den Zugang des Mieterhöhungsschreiben beweisen kann und ob das überhaupt wirksam war. Über letzteres haben wir ja noch gar nicht gesprochen. Es gibt genug Chancen, bei einem solchen Schreiben formelle Fehler zu machen ...

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