Hohe Heizkosten

  • Hallo,
    wer weis Bescheid, darf eine Hausverwaltung abrechnen nach eiem Zweirohr Heizsystem
    mit elektronischen Wärmemesszähler an den Heizkörper. Obwohl wir im Haus eine Einrohrheizung haben.
    Die Vorgeschichte ist die, die erste Abrechnung kam für eine Zweizimmerwohnung mit 65qm auf 4500€
    Nachzahlung. Die zweite also ein Jahr später belief sich auf 6500€ Nachzahlung.
    Die Zahlung habe ich verweigert, worauf mich mein Vermieter verklagte auf Zahlung dieser Summe.
    Ein Gutachter wurde vom Gericht bestellt. Dieses Gutachten sagt aus, das sämliche Abrechnungen total
    falsch sind und nicht gültig. Zudem seien für diesen Heizungstyp die falschen Zähler angbracht.
    In diesem Jahr haben Sie gausoso die Geräte abgelesen wie die Jahre zuvor.
    Den Prozess habe ich gewonnen.
    Auf Rücksprache eines Eigentümers mit der Hausverwaltung hies es,wir dürfen so weiter machen wie bisher.
    Das gleiche hat die Objektleiterin auch mir bestätigt.
    Hierzu meine Frage, dürfen oder können Sie das einfach so weiter machen?
    Grüße

  • Warum fragst du hier, dir hat doch schon ein vom Gericht bestellter Gutachter bestätigt, dass die Abrechnung falsch ist.

    Oder meinst du, dass die hier antwortenden User klüger als der Gutachter sind?

  • Du hast meine Frage nicht verstanden. Die Hausverwaltung interessiert das nicht und will
    wie bisher abrechnen. Das heist es gibt weiterhin so hohe Nebenkosten.
    Darauf bezieht sich meine Frage. Kann sie einfach so weiter machen?

  • Zitat

    Du hast meine Frage nicht verstanden.

    Doch, habe ich! Aber du hast meine Antwort nicht verstanden, scheint wohl zu schwer für dich zu sein. Hast du nicht jemanden aus der Nachbarschaft, der dir meine Antwort übersetzen könnte?

  • Ein Gutachter wurde vom Gericht bestellt. Dieses Gutachten sagt aus, das sämliche Abrechnungen total
    falsch sind und nicht gültig.

    Na und, was sagt das Gericht? Ein Gutachter ist doch kein Richter. Wenn die HV sich daran nicht gebunden fühlt, wer denn dann?

    Dann ab zum Rechtsanwalt.

  • Mal Ordnung reinbringen - nur, weil ich's gerne verstehen möchte:

    [...] darf eine Hausverwaltung abrechnen [...] worauf mich mein Vermieter verklagte [...]


    Du bist also Mieter und Du hast einen Vermieter, für den eine Hausverwaltung abrechnet.

    Auf Rücksprache eines Eigentümers mit der Hausverwaltung hies es,wir dürfen so weiter machen wie bisher.
    Das gleiche hat die Objektleiterin auch mir bestätigt.


    Was für ein Eigentümer?
    Ihr dürft weitermachen? Was denn?
    Wer oder was ist eine Objektleiterin?

    Ansonsten:
    Die vorherigen Abrechnungen waren angeblich falsch, sagt zumindest ein Gutachter. Ein Richter hat die Klage des Vermieters auf Zahlung abgewiesen. Aus welchem Grund denn genau? Weil die Abrechungen falsch sind oder aus einem ganz anderem Grund?!

    Die Frage, ob die so weiter machen "dürfen", können wir hier nicht beantworten.

    Wenn die es wieder genau so machen und es genau unter denselben Umständen geschieht wie zuvor, dann würde ich, wäre ich der Mieter, das gleiche Spiele eben nochmal spielen.

  • Hallo AlaxMH, richtig ich bin Mieter und habe einen Vermieter, für den eine Hausverwaltung abrechnet.
    Eigentümer denen die Wohnung gehört. Einige haben Sie vermietet, andere wohnen selbst drin.
    Objektleiterin ist die, wo für unsere Wohnanlage zuständig ist.
    Richter hat die Klage abgewiesen. Gründe hierfür sind Heizkosten Nachzahlung von über 6000€ kann nie stimmen.
    Abgerchnet wird nach Kriterien eines Zweirohrheizsystems wir haben aber eine Einrohrheizung.
    Da sind diese elektronischen Wärmezähler fehl am Platz. Die Kennzahlen mit denen die Eineiten von den Zählern
    multipliziert werden sind zu hoch.

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