Hallo AlaxMH, richtig ich bin Mieter und habe einen Vermieter, für den eine Hausverwaltung abrechnet.
Eigentümer denen die Wohnung gehört. Einige haben Sie vermietet, andere wohnen selbst drin.
Objektleiterin ist die, wo für unsere Wohnanlage zuständig ist.
Richter hat die Klage abgewiesen. Gründe hierfür sind Heizkosten Nachzahlung von über 6000€ kann nie stimmen.
Abgerchnet wird nach Kriterien eines Zweirohrheizsystems wir haben aber eine Einrohrheizung.
Da sind diese elektronischen Wärmezähler fehl am Platz. Die Kennzahlen mit denen die Eineiten von den Zählern
multipliziert werden sind zu hoch.
Beiträge von soko5113
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Der Richter hat die Klage abgewiesen.
Nur die Hausverwaltung fühlt sich daran nicht gebunden. -
Hast du nicht,sonst würdest du keinen solchen Müll schreiben.
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Du hast meine Frage nicht verstanden. Die Hausverwaltung interessiert das nicht und will
wie bisher abrechnen. Das heist es gibt weiterhin so hohe Nebenkosten.
Darauf bezieht sich meine Frage. Kann sie einfach so weiter machen? -
Hallo,
wer weis Bescheid, darf eine Hausverwaltung abrechnen nach eiem Zweirohr Heizsystem
mit elektronischen Wärmemesszähler an den Heizkörper. Obwohl wir im Haus eine Einrohrheizung haben.
Die Vorgeschichte ist die, die erste Abrechnung kam für eine Zweizimmerwohnung mit 65qm auf 4500€
Nachzahlung. Die zweite also ein Jahr später belief sich auf 6500€ Nachzahlung.
Die Zahlung habe ich verweigert, worauf mich mein Vermieter verklagte auf Zahlung dieser Summe.
Ein Gutachter wurde vom Gericht bestellt. Dieses Gutachten sagt aus, das sämliche Abrechnungen total
falsch sind und nicht gültig. Zudem seien für diesen Heizungstyp die falschen Zähler angbracht.
In diesem Jahr haben Sie gausoso die Geräte abgelesen wie die Jahre zuvor.
Den Prozess habe ich gewonnen.
Auf Rücksprache eines Eigentümers mit der Hausverwaltung hies es,wir dürfen so weiter machen wie bisher.
Das gleiche hat die Objektleiterin auch mir bestätigt.
Hierzu meine Frage, dürfen oder können Sie das einfach so weiter machen?
Grüße
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