Jährliche Wartung der Gasetagenheizung

  • Hallo,

    Den Mietvertrag habe ich am 25.07.2014 mit wirkung zum 01.09.2014 unterschrieben.
    Im meinen Mietvertrag steht.

    Jährliche Wartung der Gasetagenheizung

    Sehr geeherter Mieter/innen,

    wir möchten sie daran erinnern, dass es Ihre Pflicht ist Gasetagenheizung jährlich zu Wartung.

    Aus diesem Grund bitten wir Sie die Wartungsberichte innerhalb einer Woche uns in Kopie vorzulegen. Sollten Sie noch keine Wartung durchgeführt haben bitten wir Sie diese Schnellstmöglich nachzuholen. Eine Reperatur die durch bedingt ist, weil keine ordunugsgemäße und regelmäßige Wartung durch geführt wurde, wird Ihnen in Rechnung gestellt.

    Wie soll ich das verstehen soll ich sofort nach dem ich die Wochnungsschlüssel erhalte die Therme warten lassen oder ist das gemeint das es ein mal Jährlich zu tun ist. Wenn ja wann sollte man die Therme warten lassen 1 Jahr nach dem Einzug oder worauf kommt es an?

    mfg

    Christoph 123

  • Was ist daran schwer zu verstehen? Die Wartung muss 1x im Jahr erfolgen, wann die letzte Wartung vorgenommen wurde, sollte anhand eines Aufklebers an der Therme ersichtlich sein.

    Meiner Meinung nach macht es sich der Vermieter zu leicht. Er ist für die Beauftragung des Handwerkers zuständig, nicht der Mieter. Die Kosten der Wartung sind dann umlegbare Betriebskosten

    Gasetagenheizungs-Wartungsklausel im Mietvertrag auch ohne Kostenobergrenze zul

  • Abwälzen der *Wartungspflicht

    Die Parteien können allerdings auch vereinbaren, dass der Mieter die Durchlauferhitzer in regelmäßigen Abständen entkalken und warten muss; eine solche Vereinbarung kann auch formularmäßig wirksam getroffen werden.

  • Abwälzen der *Wartungspflicht

    Die Parteien können allerdings auch vereinbaren, dass der Mieter die Durchlauferhitzer in regelmäßigen Abständen entkalken und warten muss; eine solche Vereinbarung kann auch formularmäßig wirksam getroffen werden.

    In der Frage geht es aber nicht um einen Durchlauferhitzer.

  • Zitat

    Nein, aber der Sinn ist der selbige


    Nö, falsch! Ich habe in 3 verschiedenen Wohnungen mit Etagenheizungen (Thermen) gewohnt. Keine dieser Heizungen konnte und durfte von Laien gewartet werden. Und eine Entkalkung war bei diesen Geräten nicht vorgesehen und auch nicht möglich.

  • Sehe ich auch so. Hier geht es (auch) darum, ob eine vereinbarungsgemäße Übertragung der Wartungspflicht von Vermieter auf Mieter überhaupt möglich/zulässig ist. Ob der Mieter (oder zuvor auch der Vermieter) da selbst Hand anlegen darf oder einen Fachmann dafür beauftragen muss, wäre ein anderes Thema.

    Bei Rauchmeldern z.B. kann (zumindest in manchen (oder allen?) Bundesländern) die Wartungspflicht vertraglich auf den Mieter abgewälzt werden. Auch dort, wo die Installationspflicht beim Vermieter liegt.

    Wenn also der Mieter hier in diesem Fall so eine (vorausgesetzt gültige) Klausel unterschrieben hat, kommt seine eigentliche Frage ins Spiel, nämlich wann genau er das tun soll. Da der Vermieter bereits ein Wartungsprotokoll angemahnt hat, scheint es ja Zeit zu sein. Ich würde das aber mal genau mit dem Vermieter klären.

    Technisch gesehen macht (für mich!) am meisten Sinn, Heizungen vor der Heizperiode warten zu lassen, um dann im Winter, wenn sie rund um die Uhr laufen, den besten Wirkungsgrad erzielen zu können. Es gibt aber auch viele, die machen es nach dem Winter, weil sie dann ja am dreckigsten ist.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (3. August 2014 um 11:27)

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