Beiträge von Christoph 123

    Hallo,

    Den Mietvertrag habe ich am 25.07.2014 mit wirkung zum 01.09.2014 unterschrieben.
    Im meinen Mietvertrag steht.

    Jährliche Wartung der Gasetagenheizung

    Sehr geeherter Mieter/innen,

    wir möchten sie daran erinnern, dass es Ihre Pflicht ist Gasetagenheizung jährlich zu Wartung.

    Aus diesem Grund bitten wir Sie die Wartungsberichte innerhalb einer Woche uns in Kopie vorzulegen. Sollten Sie noch keine Wartung durchgeführt haben bitten wir Sie diese Schnellstmöglich nachzuholen. Eine Reperatur die durch bedingt ist, weil keine ordunugsgemäße und regelmäßige Wartung durch geführt wurde, wird Ihnen in Rechnung gestellt.

    Wie soll ich das verstehen soll ich sofort nach dem ich die Wochnungsschlüssel erhalte die Therme warten lassen oder ist das gemeint das es ein mal Jährlich zu tun ist. Wenn ja wann sollte man die Therme warten lassen 1 Jahr nach dem Einzug oder worauf kommt es an?

    mfg

    Christoph 123

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