Guten Tag,
wir ziehen demnächst nach 3,5 Jahren aus und müssen dann zwar nicht selbst streichen, uns jedoch an den Kosten für einen Maler anteilig beteiligen. Außer wir streichen doch selbst.
Denn in unserem Mietvertrag sind wirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen und eine Quotenregelung auf Basis eines unverbindlichen Kostenvoranschlags eines durch den Vermieter ausgesuchten Malers. Soweit passt alles.
Ich verstehe jedoch nicht:
Muss man die anteiligen Kosten des Kostenvoranschlages unabhängig vom tatsächlichen Entstehen der Kosten zahlen? Sprich, muss ich zahlen, obwohl der Vermieter dann gar nichts streichen lässt?
Ich habe dazu im Internet lange gesucht, jedoch nichts gefunden. Besten Dank für die Hilfe.