Streichen noch und nöcher

  • Hallo zusammen,

    ich habe nach diversen Schlagwörtern gesucht, jedoch nichts gefunden, was mein Problem näher beschreiben würde. Es geht um Folgendes:

    Ende letzten Jahres bin ich in eine kleine Kellerwohnung gezogen, die hellblau gestrichen war. Auf mich wirket das sehr kalt, deshalb habe ich mit meinem Vermieter ausgemacht, dass ich sie beige streichen darf. Im Mietvertrag haben wir festgehalten, dass ich die Wohnung, wenn ich ausziehe, wieder hellblau streichen muss. Das haben mein Freund und ich auch getan. Beim ersten Mal streichen schimmerte noch etwas von dem Beige durch, weshalb wir noch einmal drüber gestrichen haben. Allerdings war mein Vermieter der Meinung es würde immer noch etwas durchschimmern, also haben wir noch einmal drüber gestrichen. Danach ging das gleiche Spiel noch einmal los und wir strichen noch einmal drüber. Insgesamt haben wir also 4x streichen müssen und weit mehr als 100 Euro für Farbe und Streichutensilien ausgegeben.

    Nun musste ich vor nicht allzu langer Zeit wieder in der Wohnung antreten, obwohl ich schon seit Juni nicht mehr in der Wohnung wohne (Und übrigens auch keine Kaution zahlen musste). Es würde immer noch etwas durchschimmern (was ich nicht sehe ... wahrscheinlich blind). Mein Vermieter wollte für Ende Juli, wenn die neue Mieterin raus ist (die nur für kurze Zeit die Wohnung mietete), neue Wandfarbe besorgen. Es sei "ohnehin nicht der gleiche Blauton" und ich soll doch in den Ferien alles noch einmal streichen. Natürlich auf eigene Kosten, er würde aber die Farbe besorgen und dann in Rechnung stellen.

    Nun meine Frage: Ist das überhaupt rechtens? Muss ich da tatsächlich noch einmal aufkreuzen und alles noch einmal streichen? Erneut auf eigene Kosten?

    Vielen Dank vorab!

  • Würde ich nicht tun. Wenn bereits 4x gestrichen haben und es dabei immer noch gelb sein soll, ist das Ansichtssache im wahrsten Sinne des Wortes.

    Da zwischenzeitlich die Wohnung weitervermietet wahr, hat sich das für Sie sowieso erledigt. Brauch wohl einen dummen Anstreicher.

  • Zitat

    Im Mietvertrag haben wir festgehalten, dass ich die Wohnung, wenn ich ausziehe, wieder hellblau streichen muss.

    das dürfte unzulässig sein. Der Vermieter kann nicht vorschreiben, in welcher Farbe zu streichen ist, solange die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
    Ich würde hier nichts mehr machen.

    Zitat

    Es sei "ohnehin nicht der gleiche Blauton"


    Das dürfte auch unmöglich sein, genau den gleichen Blauton zu erwischen.

    Ansonsten: wenn mal wieder gestrichen werden muss, nicht an der falschen Stelle sparen und eine billige Farbe kaufen. Eine gute Farbe deckt gleich beim ersten mal, erst recht, wenn der Untergrund vorher nur Beige war.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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