Hallo zusammen,
ich habe nach diversen Schlagwörtern gesucht, jedoch nichts gefunden, was mein Problem näher beschreiben würde. Es geht um Folgendes:
Ende letzten Jahres bin ich in eine kleine Kellerwohnung gezogen, die hellblau gestrichen war. Auf mich wirket das sehr kalt, deshalb habe ich mit meinem Vermieter ausgemacht, dass ich sie beige streichen darf. Im Mietvertrag haben wir festgehalten, dass ich die Wohnung, wenn ich ausziehe, wieder hellblau streichen muss. Das haben mein Freund und ich auch getan. Beim ersten Mal streichen schimmerte noch etwas von dem Beige durch, weshalb wir noch einmal drüber gestrichen haben. Allerdings war mein Vermieter der Meinung es würde immer noch etwas durchschimmern, also haben wir noch einmal drüber gestrichen. Danach ging das gleiche Spiel noch einmal los und wir strichen noch einmal drüber. Insgesamt haben wir also 4x streichen müssen und weit mehr als 100 Euro für Farbe und Streichutensilien ausgegeben.
Nun musste ich vor nicht allzu langer Zeit wieder in der Wohnung antreten, obwohl ich schon seit Juni nicht mehr in der Wohnung wohne (Und übrigens auch keine Kaution zahlen musste). Es würde immer noch etwas durchschimmern (was ich nicht sehe ... wahrscheinlich blind). Mein Vermieter wollte für Ende Juli, wenn die neue Mieterin raus ist (die nur für kurze Zeit die Wohnung mietete), neue Wandfarbe besorgen. Es sei "ohnehin nicht der gleiche Blauton" und ich soll doch in den Ferien alles noch einmal streichen. Natürlich auf eigene Kosten, er würde aber die Farbe besorgen und dann in Rechnung stellen.
Nun meine Frage: Ist das überhaupt rechtens? Muss ich da tatsächlich noch einmal aufkreuzen und alles noch einmal streichen? Erneut auf eigene Kosten?
Vielen Dank vorab!