Beiträge von Hannoveraner75

    Hier ist mal ein Auszug aus dem Schreiben der Mieterhöhung wegen der Wasserzähler aus dem Jahr 2001. In meinem Mietvertrag ist keine Sondermiete aufgeführt, ich denke deshalb, dass die Mieterhöhung mindestens formal nicht korrekt ist. Es ist ja auch nicht aufgeführt, wie die Kosten für die Wasserzähler sich zusammensetzen. Die Gegensprechanlage wurde ja noch nicht eingebaut, der Einbau wurde nur angekündigt. Der Einbau der Gegensprechanlage soll monatlich zusätzlich zur Sondermiete addiert werden.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Mein Vermieter, eine Wohnungsgenossenschaft, hat vor Jahren einfach die Miete erhöht, weil Wasserzähler eingebaut wurden. Ich habe das leider so hingenommen, weil ich keine Ahnung hatte. Da die Miete sowieso schon über dem Mietspiegel lag, hat er es aber nicht auf die Grundmiete aufgeschlagen, sondern als "Sondermiete" berechnet. Es ist mir gerade jetzt aufgefallen, weil er jetzt auch "Sondermiete" für den Einbau einer Gegensprechanlage berechnen möchte. Die Gegensprechanlage brauche und möchte ich nicht, deshalb habe ich den Einbau der Anlage verweigert.
    Kann ich die zuviel berechnete Miete einfach zurückverlangen? Ist das nicht arglistige Täuschung?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!