Hier ist mal ein Auszug aus dem Schreiben der Mieterhöhung wegen der Wasserzähler aus dem Jahr 2001. In meinem Mietvertrag ist keine Sondermiete aufgeführt, ich denke deshalb, dass die Mieterhöhung mindestens formal nicht korrekt ist. Es ist ja auch nicht aufgeführt, wie die Kosten für die Wasserzähler sich zusammensetzen. Die Gegensprechanlage wurde ja noch nicht eingebaut, der Einbau wurde nur angekündigt. Der Einbau der Gegensprechanlage soll monatlich zusätzlich zur Sondermiete addiert werden.
Beiträge von Hannoveraner75
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