Kleinreparaturen, jahrelang nie berechnet, jetzt auf einmal zu zahlen?

  • Hallo,

    ich habe einmal eine Frage zu Kleinreparaturen, wir wohnen in einem grossen Wohnkomplex seit vielen Jahren.
    Es wurden uns nie Kleinreparaturen in Rechnung gestellt, obwohl im Mietvertrag vereinbart das sie bis zu 77,-
    Euro zu tragen sind.
    Beispielsweise wurde am Waschbecken Wasserhahn usw repariert, nie kam aber eine Rechnung.
    Nun gibt es eine neue Verwaltungsgesellschaft und plötzlich bekamen wir eine Rechnung für
    Kleinreparaturen für den Waschtisch Röhrensyphon der erneuert wurde , Wassér am Waschmaschinenabfluss läuft nicht
    ab, prüfen und instandsetzen, Dichtung für Brauseschlauch.

    Meine Fragen sind nun: 1. müssen wir das bezahlen oder können uns auf Gewohntheit berufen da vorher nie irgendetwas berechnet wurde?

    2. Ist es überhautp Rechtens, das den Syphon zu berechnen sowie den Waschmaschinenabfluss da dies doch gar nicht unserem Zugriff ausgesetzt ist?


    Würde mich über eine Antwort freuen, vielen Dank auch im Voraus

    lg Auriii

  • Wie lautet der Wortlaut der Klausel im Vertrag? Kannst Du die mal abtippen?

    Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Es zählt nur die Vereinbarung im Vertrag. Wenn diese Wirksam ist, müsst ihr diese auch bezahlen.

    Zitat

    2. Ist es überhautp Rechtens, das den Syphon zu berechnen sowie den Waschmaschinenabfluss da dies doch gar nicht unserem Zugriff ausgesetzt ist?


    Indirekt unterliegt das schon eurem Zugriff. Der BGH ist der Ansicht, dass nur Leitungen unter Putz nicht zu den Kleinstreparaturen gehören.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn die Forderungen noch nicht verjährt sind müßt Ihr zahlen. Vorher aber die Originalrechnungen prüfen. Manchmal lassen Vermieter die vom Handwerker splitten damit sie knapp unter dem Höchstbetrag liegen.


    „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden“.

    Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietvertr

  • Hi, danke für die Antworten, hab das glaub ich bisle missverständlich erklärt, also das mit dem Syphon ist eine neue Rechnung von letzter Woche, ich meinte nur das in den ganzen Jahren zuvor nie irgendwas berechnet wurde, der Verwalter hatte Handwerker
    geschickt die repariert haben, aber es kam nie eine Rechnung. Nur seit der neue Verwalter da ist seit Kurzem eben. Ich dachte es
    gäbe so ein Gewöhnungsrecht weil eben vorher uns nie etwas in Rechnung gestellt wurde. lg auriii

  • Zitat

    Ich dachte es
    gäbe so ein Gewöhnungsrecht weil eben vorher uns nie etwas in Rechnung gestellt wurde.

    So etwas gibt es nicht. Ihr habt die Jahre zuvor, dank des schusseligen ehemaligen Verwalters, einfach nur Glück gehabt.

    Hoffentlich kramt der neue Verwalter nicht noch Reparaturrechnungen der letzten 3 Jahre raus:rolleyes:

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