Beiträge von auriii

    Hi, danke für die Antworten, hab das glaub ich bisle missverständlich erklärt, also das mit dem Syphon ist eine neue Rechnung von letzter Woche, ich meinte nur das in den ganzen Jahren zuvor nie irgendwas berechnet wurde, der Verwalter hatte Handwerker
    geschickt die repariert haben, aber es kam nie eine Rechnung. Nur seit der neue Verwalter da ist seit Kurzem eben. Ich dachte es
    gäbe so ein Gewöhnungsrecht weil eben vorher uns nie etwas in Rechnung gestellt wurde. lg auriii

    Hallo,

    ich habe einmal eine Frage zu Kleinreparaturen, wir wohnen in einem grossen Wohnkomplex seit vielen Jahren.
    Es wurden uns nie Kleinreparaturen in Rechnung gestellt, obwohl im Mietvertrag vereinbart das sie bis zu 77,-
    Euro zu tragen sind.
    Beispielsweise wurde am Waschbecken Wasserhahn usw repariert, nie kam aber eine Rechnung.
    Nun gibt es eine neue Verwaltungsgesellschaft und plötzlich bekamen wir eine Rechnung für
    Kleinreparaturen für den Waschtisch Röhrensyphon der erneuert wurde , Wassér am Waschmaschinenabfluss läuft nicht
    ab, prüfen und instandsetzen, Dichtung für Brauseschlauch.

    Meine Fragen sind nun: 1. müssen wir das bezahlen oder können uns auf Gewohntheit berufen da vorher nie irgendetwas berechnet wurde?

    2. Ist es überhautp Rechtens, das den Syphon zu berechnen sowie den Waschmaschinenabfluss da dies doch gar nicht unserem Zugriff ausgesetzt ist?


    Würde mich über eine Antwort freuen, vielen Dank auch im Voraus

    lg Auriii

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