Hallo,
ich habe einmal eine Frage zu Kleinreparaturen, wir wohnen in einem grossen Wohnkomplex seit vielen Jahren.
Es wurden uns nie Kleinreparaturen in Rechnung gestellt, obwohl im Mietvertrag vereinbart das sie bis zu 77,-
Euro zu tragen sind.
Beispielsweise wurde am Waschbecken Wasserhahn usw repariert, nie kam aber eine Rechnung.
Nun gibt es eine neue Verwaltungsgesellschaft und plötzlich bekamen wir eine Rechnung für
Kleinreparaturen für den Waschtisch Röhrensyphon der erneuert wurde , Wassér am Waschmaschinenabfluss läuft nicht
ab, prüfen und instandsetzen, Dichtung für Brauseschlauch.
Meine Fragen sind nun: 1. müssen wir das bezahlen oder können uns auf Gewohntheit berufen da vorher nie irgendetwas berechnet wurde?
2. Ist es überhautp Rechtens, das den Syphon zu berechnen sowie den Waschmaschinenabfluss da dies doch gar nicht unserem Zugriff ausgesetzt ist?
Würde mich über eine Antwort freuen, vielen Dank auch im Voraus
lg Auriii