Küche vom Vormieter mitnehmen

  • Hallo,

    werde demnächst umziehen und benötige eine Küche. In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Küche damals beim Einzug vom Vormieter übernommen habe. Das wusste ich gar nicht, dachte, es wäre die Küche des Vermieters; habe nämlich nichts bezahlt. Als ich meinen jetzigen Vermieter darauf ansprach sagte er, die Wohnung könne mit Küche aber besser wieder vermietet werden und ob ich denn damals etwas bezahlt hätte. Dann hätte er mir den Abstand bezahlt. Kann er jetzt darauf bestehen, dass die Küche bleibt?? Ich dachte, wenn ich sie vom Vormieter übernommen habe, egal ob kostenfrei oder nicht, gehört sie mir?

  • Zitat

    In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Küche damals beim Einzug vom Vormieter übernommen habe.

    Wenn das tatsächlich so im Vertrag steht ist es Deine Küche und Du kannst sie mit nehmen.

    Aber poste trotzdem mal den genauen Wortlaut oder scann die entsprechende Seite des Vertrages ein.

    Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.


  • In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Küche damals beim Einzug vom Vormieter übernommen habe. Das wusste ich gar nicht, dachte, es wäre die Küche des Vermieters; habe nämlich nichts bezahlt. Als ich meinen jetzigen Vermieter darauf ansprach sagte er, die Wohnung könne mit Küche aber besser wieder vermietet werden und ob ich denn damals etwas bezahlt hätte. Dann hätte er mir den Abstand bezahlt. Kann er jetzt darauf bestehen, dass die Küche bleibt?? Ich dachte, wenn ich sie vom Vormieter übernommen habe, egal ob kostenfrei oder nicht, gehört sie mir?

    Die Küche gehört Ihnen!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!