Hallo,
werde demnächst umziehen und benötige eine Küche. In meinem Mietvertrag steht, dass ich die Küche damals beim Einzug vom Vormieter übernommen habe. Das wusste ich gar nicht, dachte, es wäre die Küche des Vermieters; habe nämlich nichts bezahlt. Als ich meinen jetzigen Vermieter darauf ansprach sagte er, die Wohnung könne mit Küche aber besser wieder vermietet werden und ob ich denn damals etwas bezahlt hätte. Dann hätte er mir den Abstand bezahlt. Kann er jetzt darauf bestehen, dass die Küche bleibt?? Ich dachte, wenn ich sie vom Vormieter übernommen habe, egal ob kostenfrei oder nicht, gehört sie mir?