Ein Maler hat unsere Holzfenster gestrichen. Diese müssten anschließend, um Zugluft zu vermeiden und um den Wärmeverlust in den kälteren Tagen des Jahres einzudämmen, zum Teil neu abgedichtet werden (Tesa M.). Gleiches gilt auch für die Türen, die im Frühjahr diesen Jahres gestrichen wurden.
Die Abdichtarbeiten können wir übernehmen. Ist der Vermieter verpflichtet, uns die dadurch entstehenden Materialkosten zu erstatten? Oder grundlegende Frage: Hat der Vermieter für dichte Fenster und Türen zu sorgen? Denn unter Kleinreparatur, Schöheitsreparatur, Bagatellschaden etc. ist dies ja nun nicht einzuordnen.
Wie ist die Rechtslage?
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