Wohnung gekündigt zum 31.08.2014

  • Wir haben unsere Wohnung zum 31.08.2014 gekündigt.

    Ausziehen wollen wir am 31.08.2014 späten Nachmittag bis frühen Abend.

    Das habe ich dem Vermieter heute mitgeteilt.
    Der Vermieter daraufhin das wir bis zum 30.08 spätestens 12 Uhr mittags raus sein müssen.
    Um 14 Uhr hat er Schlüsselübergabe mit den neuen Mietern vereinbart. Der will am Samstag dann auch schon einziehen. (Reist mit Möbelwagen zur Schlüsselübergabe an)

    Ich ihm gesagt das wir die Wohnung schließlich bis zum 31.08.2014 23:59 Uhr gemietet haben.

    Er meinte dann, das wäre ihm egal. ZUm einen sei es üblich 2-3 tage vorher auszuziehen. Zum anderen würde er, wenn wir nicht pünktlich raus wären die Kaution (1150 €) einbehalten.
    Die liegt zum Glück auf einem Kautionssparbuch.
    Ein Zurückbehaltungsgrund wg. Nebenkosten gibt es nicht, da diese nur aus den Grundsteuern und den Versicherungen bestehen. Die werden jedes Jahr im Mai angepasst und sind dann fest und somit genau abgerechnet. Den Rest zahlen wir selber. Im Mietvertrag ist auch eingetragen das die Kaution bei Schlüsselabgabe zurückgezahlt wird.

    Wir benötigen das Geld auch für die 2 und 3. Rate der neuen Kaution. Sonst droht uns da ungemach.

    Fakt ist: Wir können erst am 31. nachmittags ausziehen.

    1. Müssen wir noch bis Sonntag Mittag arbeiten.

    2. Steht der LKW erst ab 14 Uhr zur Verfügung.

    und 3. ist die bude bis zum 31.08. gemietet.

    booh ey... komm grad garnicht wieder runter.

  • Die Wohnungsübergabe muß spätestens am 31. August 23:59 stattfinden. Hier endet Ihre Mietzeit.

    Ihr Vermieter erzählt da allerhand dummes Zeug. Was "üblich" ist, ist seine ureigene Betrachtungsweise und müssen Sie nicht akzeptieren. Auch wegen der Kaution haben Sie gute Karten, wenn die Rückgabe so vereinbart wurde.

    Ein Mieterwechsel bei so einem engen Termin wirft immer Probleme auf (z.B. Mängel bei der Übergabe, Nachbessetung und u.s.w.)
    Mein Geschmack wäre es nicht. Versuchen Sie noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.

  • Zitat

    Ich ihm gesagt das wir die Wohnung schließlich bis zum 31.08.2014 23:59 Uhr gemietet haben.

    Korrekt.

    Zitat

    ZUm einen sei es üblich 2-3 tage vorher auszuziehen.

    Üblich vielleicht, aber nicht Pflicht.


    Zitat

    Im Mietvertrag ist auch eingetragen das die Kaution bei Schlüsselabgabe zurückgezahlt wird.

    Und da fängt das Elend an. Der Vermiete kann nämlich bis 6 Monate nach Mietende noch verdeckte Mängel geltend machen. Ebenso Mietrückstände oder Schadenersatz für nicht erfolgte Schönheitsreparaturen zu denen der Mieter vertraglich verpflichtet war.


  • Und da fängt das Elend an. Der Vermiete kann nämlich bis 6 Monate nach Mietende noch verdeckte Mängel geltend machen. Ebenso Mietrückstände oder Schadenersatz für nicht erfolgte Schönheitsreparaturen zu denen der Mieter vertraglich verpflichtet war.

    .......und wird sich dann im Falle eines Falles die Kosten dafür aufwendig holen müssen. Sein Rechtsanspruch ist mit der sofortigen Rückzahlung der Kaution nicht erlosschen.


  • Und da fängt das Elend an. Der Vermiete kann nämlich bis 6 Monate nach Mietende noch verdeckte Mängel geltend machen. Ebenso Mietrückstände oder Schadenersatz für nicht erfolgte Schönheitsreparaturen zu denen der Mieter vertraglich verpflichtet war.

    .......und wird sich dann im Falle eines Falles die Kosten dafür aufwendig holen müssen. Sein Rechtsanspruch ist mit der sofortigen Rückzahlung der Kaution nicht erloschen.

  • Mietrückstände gibt es keine.

    Im Mietvertrag steht:

    Für die Dekorative Ausgestaltung der Wohnung ist der Mieter selber Verantwortlich.
    Fensterrahmen, Heizkörper sowie die im Sanitärbereich angebrachten Fliesen und Einrichtungen dürfen nicht gestrichen werden.

    Bei Auszug sind alle Tapeten und evtl. ausgebrachte Teppichböden bzw.verlegter Laminatboden zu entfernen.
    Bohrlöcher sind zu verspachteln.

    Ansonsten ist die Wohnung Besenrein zu übergeben.

    Dem werden wir natürlich nachkommen.

    Verdeckte Mängel wirds bei einer bis auf den Putz leeren Wohnung ja kaum geben.

    Ich muss noch dazusagen:

    Das war das erste mal das ich nen Mietvertrag hatte.
    Bei uns "auf dem Land" ging das per Handschlag.

    Einmal editiert, zuletzt von ostfriese01 (23. Juli 2014 um 20:15)

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