Erhebliche Mängel an den Fenstern : Vermieter tut nichts.

  • Hallo liebe Mitglieder,

    Ich habe folgendes Problem.
    Nach meinem Einzug habe ich erhebliche Mängel an den Fenstern festgestellt.

    Die Fenster sind undicht und unstabil, wenn es stark regnet, trotz völlig geschlossenem und verriegeltem Fenster, fliesst eine erhebliche Menge Regenwassers ins Zimmer .
    Außerdem können geschlossene und verriegelte Fenster durch einen Windstoß geöffnet werden.
    Meiner Meinung nach sollten die Fenster schnellstmöglich fachgerecht repariert oder ausgetauscht werden.
    Ich dachte zuerst, dass eine Reparatur keine große Sache ist: Vermieter anrufen, Termin vereinbaren, dann kommt eine Fachfirma und macht Ihren Job - erledigt.

    Leider ignoriert der Vermieter meine Bitten um eine Reparatur. Von Nachbarn habe ich erfahren, dass bei diesem Vermieter ein solches Verhalten wohl allgemeine Geschäftspolitik ist. Mängel ignorieren und die Situation aussitzen.
    Ich habe nun meine Bitte um Reparatur der Fenster per Einschreiben mit Rückschein gesendet und Fotos beigelegt. Leider immer noch keine Rückmeldung vom Vermieter.
    Selbstverständlich kann ich nicht ewig auf eine Reparatur warten. Man kann nicht bei jedem Regenschauer mit Eimern und Lappen bereit stehen, zumal man ja auch bei der Arbeit ist.

    Langsam habe ich die Nase voll. Was kann ich tun damit eine Reparatur erfolgt?

    Ich würde nun folgende weitere Schritte unternehmen :

    Schritt 1. An Vermieter eine Mahnung senden
    Schritt 2 selbst ein Fachunternehmen für eine Begutachtung und Reparatur der Fenstern beauftragen und die Fenster reparieren lassen
    Schritt 3 an Vermieter Kopie der Gutachtung sowie Rechnung senden
    Schritt 4 dementsprechend Miete kürzen


    Nun kommt meine Frage:
    Kann ich das so machen?
    Sind meine geplanten Schritte 1-4 gesetzlich erlaubt ?
    Kann das eine außerordentliche Kündigung seitens des Vermieter zur Folge haben?

  • Schritt 1. An Vermieter eine Mahnung senden


    Hast Du den Rückschein zurückerhalten? Also hat der Vermieter Deine Mangelmeldung erhalten?
    Falls ja, kannst Du natürlich noch ein zweites Schreiben hinterherschicken. Insgesamt ist m.W. die Angabe eines (realistischen) Termins für die erwartete Reparatur nicht ganz unwichtig - wohl auch, um den Vermieter in Verzug zu setzen (bin da aber nicht sooo sattelfest). Siehe dazu folgend ...

    Schritt 2 selbst ein Fachunternehmen für eine Begutachtung und Reparatur der Fenstern beauftragen und die Fenster reparieren lassen
    Schritt 3 an Vermieter Kopie der Gutachtung sowie Rechnung senden


    Das ist in §536a BGB geregelt. (Da ist übrigens auch vom "Verzug" die Rede.)

    Schritt 4 dementsprechend Miete kürzen


    Die Miete mindern .... von Mangelmeldung bis zur Beseitigung des Schadens.
    Aber davon ist das Internet und dieses Forum voll. Suche da mal nach und stelle ggf. spezielle Fragen dazu.

    Kann das eine außerordentliche Kündigung seitens des Vermieter zur Folge haben?


    Solange Du Dich im rechtlichen Rahmen bewegst, kann das sicherlich keine wirksame außerordentliche Kündigung zur Folge haben.

  • Hast Du den Rückschein zurückerhalten? Also hat der Vermieter Deine Mangelmeldung erhalten?


    Ja, selbstverständlich. Der Rückschein ist da, aber keine hat sich gemeldet. Davor habe ich mehrmals mit dem Vermieter telefoniert und auch einen Besuch des Hausmeisters gehabt. Der Hausmeister kann mir nicht weiterhelfen. Nun habe ich dem Vermieter die Frist bis zum 1. August gesetzt. Bis zum 1. August sollte er einen festen Termin für eine fachgerecte Reparatur nennen.
    Für weitere Hinweise auch herzlichen Dank !

  • Zitat

    Nach meinem Einzug habe ich erhebliche Mängel an den Fenstern festgestellt.

    Also waren diese Fenster schon von Anfang an in diesem Zustand, richtig? Da du demnach vom Zustand der Fenster gewusst haben musst, hast du die Angelegenheit billigend in Kauf genommen.

    Deshalb solltest du jetzt keine Welle machen und dir den Gedanken über eine Mietminderung aus dem Kopf schlagen.

    IV Mieterschutz e.V.: Mangel / Mietminderung

  • Also waren diese Fenster schon von Anfang an in diesem Zustand, richtig? Da du demnach vom Zustand der Fenster gewusst haben musst, hast du die Angelegenheit billigend in Kauf genommen.


    Er schrieb doch, dass er nach seinem Einzug die Mängel festgestellt hat. Wie kann man denn daraus schließen, dass er bei Einzug irgendetwas billigend in Kauf genommen hat? :confused:

  • Also waren diese Fenster schon von Anfang an in diesem Zustand, richtig? Da du demnach vom Zustand der Fenster gewusst haben musst, hast du die Angelegenheit billigend in Kauf genommen.

    Deshalb solltest du jetzt keine Welle machen und dir den Gedanken über eine Mietminderung aus dem Kopf schlagen.

    IV Mieterschutz e.V.: Mangel / Mietminderung


    Na und ? Ja, ich habe das erst nach meinem Auszug beim Gewitter festgestellt. Ich bin doch kein Bau-Profi. Ist das mein Problem ?
    Das Mietobjekt sollte der Vermieter in einem bewohnbarem Zustand unterhalten.

  • Zitat

    dass er nach seinem Einzug die Mängel festgestellt hat.

    Bitte etwas besser nachdenken. Fenster in dem beschriebenen Zustand erkennt bei etwas genauerem Hinsehen bei der Besichtigung der Wohnung. Wer es aber unterlässt, sich die wichtigen Dinge näher anzuschauen, oder aber mit einer Sonnenbrille auf der Nase durch die Wohnung läuft, der darf sich dann später nicht wundern.

    Und Bau-Profi muss man wirklich nicht sein, um vergammelte Fenster, die sich nicht mehr richtig schließen lassen, zu erkennen. Ich gehe mal davon aus, dass dieses Haus ein ausgelutschter Altbau ist und die Fenster noch nicht erneuert wurden.

    Von solch einer Wohnung lässt man die Finger!

  • Fenster in dem beschriebenen Zustand erkennt bei etwas genauerem Hinsehen bei der Besichtigung der Wohnung.
    Und Bau-Profi muss man wirklich nicht sein, um vergammelte Fenster, die sich nicht mehr richtig schließen lassen, zu erkennen. Ich gehe mal davon aus, dass dieses Haus ein ausgelutschter Altbau ist und die Fenster noch nicht erneuert wurden.


    Komplett falsch. Baujahr 1972. Die Fenster sehen optisch gut aus. Wie gesagt, die Mängel habe ich ein Monat nach dem Einzug bei starkem Regen festgestellt.
    Ich rede jetzt nicht über

    Zitat

    mit einer Sonnenbrille auf der Nase durch die Wohnung läuft

    .
    Falls Du ein Super-Profi in der Fensterkonstruktion ist, dann meine Gratulation, Herr Meister :)
    Ich habe das Problem und wollte das Problem lösen. Punkt.

  • Zitat

    Ich habe das Problem und wollte das Problem lösen. Punkt.


    Dann löse das Problem vor Ort mithilfe eines Fensterbauers, bevor du hier weitere Märchen erzählst. Fenster aus 1972 mit den von dir beschriebenen Mängeln können optisch nicht gut aussehen. So einfach ist das.

  • Bitte etwas besser nachdenken.


    Brauche ich nicht. Ich muss nur lesen, was da steht.

    Wenn ich einen Irrtum vermute, sage ich das. Doch eine Lüge unterstelle ich nicht. Das hat einen einfachen Grund: Ich würde absolut keinen Sinn für einen Threadersteller darin sehen, sein Problem absichtlich falsch darzustellen, wenn er Hilfe zu eben diesem Problem möchte. :eek:

    Dass ihm möglicherweise von höherer Stelle aufgezeigt werden könnte, dass er irgendwo irgendetwas in seinen Ansichten und Darstellungen verdreht haben könnte, schließe ich ja nicht aus. Das kann jedem passieren. Aber ich bin weder Fahnder noch Kläger noch Richter. Wenn es heißt "nach dem Einzug", dann heißt es für mich nach dem Einzug. :)

    Wäre es gelogen, wären meine Antworten an seinem eigentlichen Problem vorbei und er hätte nur seine Zeit verschwendet.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (24. Juli 2014 um 22:39)

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