Hallo liebe Mitglieder,
Ich habe folgendes Problem.
Nach meinem Einzug habe ich erhebliche Mängel an den Fenstern festgestellt.
Die Fenster sind undicht und unstabil, wenn es stark regnet, trotz völlig geschlossenem und verriegeltem Fenster, fliesst eine erhebliche Menge Regenwassers ins Zimmer .
Außerdem können geschlossene und verriegelte Fenster durch einen Windstoß geöffnet werden.
Meiner Meinung nach sollten die Fenster schnellstmöglich fachgerecht repariert oder ausgetauscht werden.
Ich dachte zuerst, dass eine Reparatur keine große Sache ist: Vermieter anrufen, Termin vereinbaren, dann kommt eine Fachfirma und macht Ihren Job - erledigt.
Leider ignoriert der Vermieter meine Bitten um eine Reparatur. Von Nachbarn habe ich erfahren, dass bei diesem Vermieter ein solches Verhalten wohl allgemeine Geschäftspolitik ist. Mängel ignorieren und die Situation aussitzen.
Ich habe nun meine Bitte um Reparatur der Fenster per Einschreiben mit Rückschein gesendet und Fotos beigelegt. Leider immer noch keine Rückmeldung vom Vermieter.
Selbstverständlich kann ich nicht ewig auf eine Reparatur warten. Man kann nicht bei jedem Regenschauer mit Eimern und Lappen bereit stehen, zumal man ja auch bei der Arbeit ist.
Langsam habe ich die Nase voll. Was kann ich tun damit eine Reparatur erfolgt?
Ich würde nun folgende weitere Schritte unternehmen :
Schritt 1. An Vermieter eine Mahnung senden
Schritt 2 selbst ein Fachunternehmen für eine Begutachtung und Reparatur der Fenstern beauftragen und die Fenster reparieren lassen
Schritt 3 an Vermieter Kopie der Gutachtung sowie Rechnung senden
Schritt 4 dementsprechend Miete kürzen
Nun kommt meine Frage:
Kann ich das so machen?
Sind meine geplanten Schritte 1-4 gesetzlich erlaubt ?
Kann das eine außerordentliche Kündigung seitens des Vermieter zur Folge haben?