Beiträge von sardanapal

    Fenster in dem beschriebenen Zustand erkennt bei etwas genauerem Hinsehen bei der Besichtigung der Wohnung.
    Und Bau-Profi muss man wirklich nicht sein, um vergammelte Fenster, die sich nicht mehr richtig schließen lassen, zu erkennen. Ich gehe mal davon aus, dass dieses Haus ein ausgelutschter Altbau ist und die Fenster noch nicht erneuert wurden.


    Komplett falsch. Baujahr 1972. Die Fenster sehen optisch gut aus. Wie gesagt, die Mängel habe ich ein Monat nach dem Einzug bei starkem Regen festgestellt.
    Ich rede jetzt nicht über

    Zitat

    mit einer Sonnenbrille auf der Nase durch die Wohnung läuft

    .
    Falls Du ein Super-Profi in der Fensterkonstruktion ist, dann meine Gratulation, Herr Meister :)
    Ich habe das Problem und wollte das Problem lösen. Punkt.

    Also waren diese Fenster schon von Anfang an in diesem Zustand, richtig? Da du demnach vom Zustand der Fenster gewusst haben musst, hast du die Angelegenheit billigend in Kauf genommen.

    Deshalb solltest du jetzt keine Welle machen und dir den Gedanken über eine Mietminderung aus dem Kopf schlagen.

    IV Mieterschutz e.V.: Mangel / Mietminderung


    Na und ? Ja, ich habe das erst nach meinem Auszug beim Gewitter festgestellt. Ich bin doch kein Bau-Profi. Ist das mein Problem ?
    Das Mietobjekt sollte der Vermieter in einem bewohnbarem Zustand unterhalten.

    Hast Du den Rückschein zurückerhalten? Also hat der Vermieter Deine Mangelmeldung erhalten?


    Ja, selbstverständlich. Der Rückschein ist da, aber keine hat sich gemeldet. Davor habe ich mehrmals mit dem Vermieter telefoniert und auch einen Besuch des Hausmeisters gehabt. Der Hausmeister kann mir nicht weiterhelfen. Nun habe ich dem Vermieter die Frist bis zum 1. August gesetzt. Bis zum 1. August sollte er einen festen Termin für eine fachgerecte Reparatur nennen.
    Für weitere Hinweise auch herzlichen Dank !

    Hallo liebe Mitglieder,

    Ich habe folgendes Problem.
    Nach meinem Einzug habe ich erhebliche Mängel an den Fenstern festgestellt.

    Die Fenster sind undicht und unstabil, wenn es stark regnet, trotz völlig geschlossenem und verriegeltem Fenster, fliesst eine erhebliche Menge Regenwassers ins Zimmer .
    Außerdem können geschlossene und verriegelte Fenster durch einen Windstoß geöffnet werden.
    Meiner Meinung nach sollten die Fenster schnellstmöglich fachgerecht repariert oder ausgetauscht werden.
    Ich dachte zuerst, dass eine Reparatur keine große Sache ist: Vermieter anrufen, Termin vereinbaren, dann kommt eine Fachfirma und macht Ihren Job - erledigt.

    Leider ignoriert der Vermieter meine Bitten um eine Reparatur. Von Nachbarn habe ich erfahren, dass bei diesem Vermieter ein solches Verhalten wohl allgemeine Geschäftspolitik ist. Mängel ignorieren und die Situation aussitzen.
    Ich habe nun meine Bitte um Reparatur der Fenster per Einschreiben mit Rückschein gesendet und Fotos beigelegt. Leider immer noch keine Rückmeldung vom Vermieter.
    Selbstverständlich kann ich nicht ewig auf eine Reparatur warten. Man kann nicht bei jedem Regenschauer mit Eimern und Lappen bereit stehen, zumal man ja auch bei der Arbeit ist.

    Langsam habe ich die Nase voll. Was kann ich tun damit eine Reparatur erfolgt?

    Ich würde nun folgende weitere Schritte unternehmen :

    Schritt 1. An Vermieter eine Mahnung senden
    Schritt 2 selbst ein Fachunternehmen für eine Begutachtung und Reparatur der Fenstern beauftragen und die Fenster reparieren lassen
    Schritt 3 an Vermieter Kopie der Gutachtung sowie Rechnung senden
    Schritt 4 dementsprechend Miete kürzen


    Nun kommt meine Frage:
    Kann ich das so machen?
    Sind meine geplanten Schritte 1-4 gesetzlich erlaubt ?
    Kann das eine außerordentliche Kündigung seitens des Vermieter zur Folge haben?

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich war 7,5 Jahre lang Mieter eines Reihenhausen mit Garten.
    Der Garten war zwar mietvermietet, jedoch wurde die Instandhaltung/Pflege des Gartens im Mietvertrag nicht explizit vereinbart, d.h. Pflicht-Pflegemaßnahmen des Gartens wurden im Mietvertrag nicht aufgenommen.
    In den 7,5 Jahren habe ich regelmäßig die üblichen Gartenarbeiten durchgeführt:
    Rasen mähen, Unkraut jäten, die Büsche nicht fachgerecht schneiden. Außerdem habe ich in diesem Zeitraum zweimal Fachleute zum schneiden der Bäume beauftragt und dafür auch selbst bezahlt. Mein Vermieter hat sich im Garten um nichts gekümmert.
    Der Vermieter war alle die Jahre zufrieden mit den Dingen so wie wir sie gemacht haben.

    Anfang 2014 hat mir unser Vermieter telefonisch mitgeteilt, dass er das Haus verkaufen möchte und mir angeboten, das Haus zu kaufen. Ich habe auf den Kauf verzichtet und
    begonnen, mir eine neue Mietwohnung zu suchen. Nachdem ich einen neuen Mietvertrag unterschrieben habe, habe ich fristgerecht zum 30.04.2014 mein Mietshaus gekündigt.
    Als der Mietvertrag gekündigt wurde, war das freundliche Verhältnis mit dem Vermieter beendet.
    Er hat von mir eine komplette Instandsetzung des Gartens auf meine Kosten verlangt. Es sollten sämtliche Gehölze (Hecken und Bäume) gekürzt werden, Beete mit Rindenmulch abgedeckt werden und der Holzschnitt entsorgt werden. Ich habe ihm sofort mündlich diese Leistungen abgesagt, da diese Arbeiten im Mietvertrag nicht vereinbart sind.
    Außerdem, gemäß der aktueller Rechtlage haben die Parteien lediglich die Pflege des Gartens vereinbart, ohne die geschuldeten Pflegemaßnahmen im Einzelnen zu beschreiben, sind hierunter gem. §§ 133, 157, 242 BGB nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern. Hierzu zählen etwa Rasen mähen, Unkraut jäten und das Entfernen von Laub; andere Arbeiten unterfallen der Instandhaltungspflicht des Vermieters.

    Vor Hausübergabe habe ich ausführlich den Gartenzustand fotografiert.
    Für die Hausübergabe hat mein Vermieter einen Herrn beauftragt, den er mir als „Fachmann“ vorgestellt hat. Im Übergabeprotokoll hat dieser „Fachmann“ den Garten als in einem „verwahrlosten Zustand“ beschrieben. Ich war damit nicht einverstanden und habe das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben. Meinerseits habe ich außerdem Zeugen zur Hausübergabe mitgenommen. Außer dem Zustand des Garten wurden bei der Übergabe keine Mängel festegestellt.

    Etwa einen Monat nach der Übergabe, habe ich von meinem Ex- Vermieter ein Schreiben erhalten. Er hat mir vorgeschlagen, dass ich ein Drittel der Rechnung für die „Instandsetzung“ des Gartens übernehme bzw. der Betrag vom Kaution abziehen wird. Eine Rechnung der Gartenfirma in Höhe von 1178,- EUR war mit dabei. „Ein Drittel der Rechnung“ beträgt in diesem Fall EUR 380,-

    Ich habe meinem Ex –Vermieter geantwortet, dass ich ihm keine Kosten für die Arbeiten am Garten schulde. Die Gründe dafür sind :

    - keine Vereinbarung für Gartenpflege gemäß Mietvertrag.
    - Nebenkosten sind pauschal aufgeführt. Eine Vereinbarung, wonach ein Betriebskostenvorschuss gezahlt wird, ist nicht getroffen worden. Das heißt, dass ich
    neben den monatlichen Beträgen keine weitere Zahlungen, welche Nebenkosten auch immer, schuldig bin

    Der Ex- Vermieter besteht doch auf seine Meinung.
    Sein Argument ist (Zitat) : „Es ist zwar richtig, dass eine Verpflichtung des Mieters zur Pflege und Instandhaltung von Gärten nur dann gegeben ist, wenn sie in den Mietvertrag explizit geregelt ist. Dessen Bedarf ist aber nach herrschender Auffassung immer dann nicht, wenn ein „Einfamilienhaus nebst Garten“ vermietet wird.“

    Nun habe ich mein Kaution unvollständig zurückgezahlt erhalten, d.h. mit Abzug von 380,- EUR
    Meiner Meinung nach ist das unzulässig.
    Was soll ich tun, um meine Kaution vollständig zurück zu erhalten ?
    Für einen Rechtsanwalt ist der Streitwert 380,- EUR eher gering und kein Anwalt hat daran Interesse.
    Kann ich vielleicht gegen meinen Ex- Vermieter ein privates Mahnverfahren einleiten ? Diesem kann er natürlich sehr einfach wiedersprechen.
    Soll ich zum Mieterschutzbund gehen ? Kostet auch 80,- EUR jährlich.
    Einfach nachzugeben und 380,- EUR verschenken will ich eigentlich nicht.
    Also was kann ich weiter tun ?

    Vielen Dank für Ihre Meinungen und Tipps....

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