Beiträge von Micha79

    Also der Vermieter fande die Kamera gut, weil man vom Hauseingang nicht sehen konnte wer vor der Tür steht.
    Zum Auszug, hatte ich ihm gesagt das, ich baue die Kamera wieder ab, hatte sie ich ja auch gezahlt. Er Nein Bitte lassen.
    Nach dem Auszug, haben die Nachmieter mit uns gesprochen, wegen Peletsabkauf usw und das Thema die Kamera mit Monitor. Sie würde gerne das auch mit übernehmen. Ich hatte mich mit den nachmieter auf 65€ geeinigt, für die Kamera.

    Somit gehört sie dem jezigem Mieter.

    Hallo heut hat mir mein Ehemaliger Vermieter geschrieben, nach 4 Monaten. Ich hatte damals eine Ausenkamera Instaliert (Set aus Fachhandel) mit Netzteil im Schaltschrank. Das hat ein bekannter Elektriker angeschlossen. Wurde auch vom Vermieter genemigt.

    Mein ehemaliger Vermieter wollte die Kamera behalten und die Nachmieter haben mir dafür 65€ gezahlt. Jetzt hat er geschrieben das die Schaltschrank Instalation so nicht Sicher ist.

    Muß ich dafür Gewährleistung geben? Oder soll ich es lieber Abbauen lassen?

    Freundliche Grüße, Michael

    Ja Gut, hab schon geschrieben das ich die Rechnung begleiche.

    Zitat

    Monatliche Vorauszahlungen 50 €? Selbst ohne Brennstoffkosten, Wasser und Müll ziemlich wenig für 1FH.

    Nein wir müssen alle Versorgungsgüter (Strom, Wasser, Abwasser, Müll) selber Tragen und Hanwerker bestellen. Bei Handwerker, kündigen wir das 14Tage vorher an.

    99% der Reperatur arbeiten erledigen wir selber mit absprache mit dem Vermieter.

    Danke an alle :)

    Zitat

    Das ist eine missverständliche Klausel

    Ja so sehe ich das auch, es ist ja extra einseln aufgeführt was er gezahlt haben möchte und eine weitere interpretation läst sich daraus nicht schließen.

    Ich bin verwirrt.

    Ist schon schlimm genug das im Mietvertrag NICHTs steht wieviel Zimmer, Bäder oder sonstiges steht. Nur die m² Zahl.

    Danke schon mal!

    Hallo liebe Comunity,

    Ich hab da mal eine Frage und es geht darum das nur als Paragraf versteckt im Mietvertrag steht das ich die Haftpflicht des Vermieters tragen muss.

    Kann da mal jemand ein Blick darauf werfen ob das alles passt?

    Im Mietvertrag steht unter Betriebskosten:

    a) Neben der Miete sind die Betriebskosten gemäß §27 Abs. 1 Anl. 3 der II. BVO,
    soweit sie anfallen und vom Mieter nicht direkt bezahlt werden, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen:
    (Grundsteuer, Gebäudebrand- und Elementarschadenversicherung, Reinigung und Wartung vom Warmwassergeräten und der Zentralheizung, Schornsteinfeger)

    b) Für die vorstehend aufgeführte Kosten wird ein monatliche Vorauszahlung, wie in §3 Abs. 1 Ziff. B festgelegt erhoben, hierüber wird jährlich abgerechnet

    c) Soweit möglich, sind Nebenkosten vom Mieter direkt mit den Versorgungsunternehmen bzw. Leistungsbringer abzurechnen einschießlich des Energieverbrauchs (Strom, Müll, Heizung, Wasser) der Mietsache

    d) Werden nach Vertragsabschluss das Hausgrundstückes betreffend Betriebskosten im Sinne des § 27 Abs. 1 Anlage 3 der II. BVO in der jeweils gültigen Fassung neu eingeführt, so so ist der Vermieter zur Umlage berechtigt. Dies gilt auch für Reinigungskosten gem. § 22b ) dieses Vertrages

    Als Jahres Abrechnung habe ich bekommen:

    Grundsteuer für Zeitraum 131.03€
    Wohngebäude- Versicherung 225.97€
    Haus u.Grundstückshaftpflicht 32.98€
    Glasversicherung 29.82€
    Karminfeger 71€

    Abrechnung für 7 Monate, Abschlag sind 50€ im Monat.

    Zu uns, Wohnen in ein ein Familienhaus und Heizen mit Pelets, die wir selber Bestellen.

    Wer super wenn jemand die Abrechnung bestätigen kann ob alles on Ordnung ist.

    liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!