Hallo Allerseits,
Mein Vermieter hat bei unserer Heizkostenabrechnung einen anderen Brennstoff angegeben als es tatsächlich ist.
Wir haben eine Holzhackschnitzel Heizung, der Vermieter rechnet aber mit Fernwärme ab?!
Ist das rechtens??
Ich meine, man kann doch nicht einen teureren Brennstoff (Fernwärme) berechnen, wenn man aber tatsächlich mit einer kostengünstigen Holzhackschnitzel Heizung heizt ?
Lg Grimpf
Falscher Brennstoff bei Heizkostenabrechnung angegeben
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Grimpf -
22. Juli 2014 um 14:41 -
Erledigt
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Mein Vermieter hat bei unserer Heizkostenabrechnung einen anderen Brennstoff angegeben als es tatsächlich ist.
Wir haben eine Holzhackschnitzel Heizung, der Vermieter rechnet aber mit Fernwärme ab?!
Ist das rechtens??Eigentlich nicht. Klarer sehen Sie dann, wenn Sie die Rechnungen einsehen, denn das sollten Sie aber tun.
Der Erkärung des Vermieters dürfen Sie mit Spannung entgegen sehen. -
Das Problem ist das unser Vermieter keine Rechnungen für die Holzschnitzel hat,da er Landwirt ist und teilweise selber was aus seinen Wäldern holt zum heizen, oder er bekommt von anderen Bauern etwas geschenkt weil er diesen dafür wieder irgendwelche Maschinen verleiht.
Heisst soviel wie , er kann nicht nachweisen wie viel die Hackschnitzel gekostet haben.Darum rechnet er einfach mit Fernwärme.
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Darum rechnet er einfach mit Fernwärme.

Aber auch da kann er nur das ansetzen, was als Fernwärme über den Wärmetauscher läuft.
Soll heißen: Auch wenn er das Holz nicht berechnen kann, so kann er ja nicht mehr Fernwärme berechnen, als in die Bude einströmt. Die bezogene Energiemenge aus Fernwärme muss ja auch irgendwo konkret gemessen bzw. in Rechnung gestellt worden sein. -
Darf er in diesem Fall machen.
BKV § 1 - Betriebskosten
(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden. -
BKV § 1 - Betriebskosten
(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
Für mich bedeutet das, dass er einen marktgerechten Preis für die Holzschnitzel ansetzen darf, die er durch die Feuerung jagt. So also, als würde ein Dritter diese gleichwertige Sachleistung erbringen - nämlich Holzschnitzel anliefern.Am Ende setzt er sonst noch handrafineriertes Petroleum auf die Rechnung ...

Nachtrag:
Womit ich nicht bewertet haben will, was jetzt für den Mieter günstiger oder weniger günstiger wäre. Ich wollte lediglich ausdrücken, dass der Vermieter m.E. nicht Äpfel verkaufen und für Birnen kassieren darf. -
........, dass er einen marktgerechten Preis für die Holzschnitzel ansetzen darf,.......
plus Beschaffungskosten und Arbeitsleistung.
Auch ich wage nicht, hier eine Kalkulation vorzunehmen, -
Was ich nur nicht verstehe bei der ganzen Geschichte ist das wir absolut keine Fernwärme haben.Es wird ausschließlich nur mit dieser Holzhackschnitzel Heizung geheizt.Habe mir die mühe gemacht und es ausgerechnet. Es wäre ein Unterschied von über 300,-€ wenn er wirklich mit den Hackschnitzel rechnet.
Seine Berechnung ist eigentlich recht simpel.Er hat den Verbrauch des ganzen Hauses (6 Parteien Haus) genommen und die angebliche Lieferung für Fernwärme ist die gleiche Zahl.Noch dazu muss ich erwähnen das auch sein Haus( er wohnt direkt neben unserm Haus) auch mit dieser Hackschnitzelheizung geheizt wird.Und seinen Verbrauch sieht man nirgendwo aufgeführt!
Ich denke auch das ich nicht den Preis für einen Porsche verlangen kann wenn es aber in echt ein Polo ist.
Er berechnet uns auch das Ablesen der Zählerstände , das machen wir und alle anderen Bewohner seit 6 Jahren selber.
Des weiteren Auslagen wegen Nutzerwechsel weil letztes Jahr neue Mieter eingezogen sind. -
Was ich nur nicht verstehe bei der ganzen Geschichte ist das wir absolut keine Fernwärme haben.Es wird ausschließlich nur mit dieser Holzhackschnitzel Heizung geheizt.
Dass Ihr gar keine Fernwärme habt, macht die Sache ja noch lustiger. Er hat also irgendein "Energiemedium" hergenommen, dessen Preis er (woher auch immer) kennt. Naja, dazu ist aber ja eigentlich alles (Stichwort: Äpfel und Birnen) geschrieben.Möchte dabei gar nicht erst wissen, wie er den Verbrauch des Hauses überhaupt ermittelt hat ...
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Gefordert ist: der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten,
Welcher Art diese Leistung ist, ist unerheblich.
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Zitat
Welcher Art diese Leistung ist, ist unerheblich.
Falsch!
Hier kann der Vermieter nur den Preis der verbrauchten Hackschnitzel ansetzen, egal ob aus eigener Produktion, geschenkt oder dazugekauft. Die von ihm berechnete Fernwärme hat ja ganz andere Gestehungskosten.
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Gefordert ist: der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten,
Welcher Art diese Leistung ist, ist unerheblich.
Also widersprichtst Du meinem #6 jetzt doch? In #7 klang das anders.Wie ist denn "gleichwertig" definiert? Hauptsache, das Heiz- und Warmwasser wird erhitzt?
Überspitzt weiter formuliert: Dann könnte er theoretisch auch einen Tagelöhner ansetzen, der mit Feuerzeugen und Kerzen die Wasserleitungen erhitzt.
Falls nein, warum wohl nicht? :pIch denke, der Vermieter muss eine (unterstellte) Leistung eines Dritten ansetzen, die er selbst anstelle des Dritten erbracht hat. Er hat hier keine Fernwärme erzeugt, sondern er hat Holzschnitzel angeliefert. Also kann er meiner bescheidenen Meinung nach Holzschnitzel abrechnen, aber nix anderes.
Nachtrag - erst später gesehen (immer diese Seitenumbrüche ...):
Die von ihm berechnete Fernwärme hat ja ganz andere Gestehungskosten.
Ein gutes Argument! -
Also so wie ich das nun verstehe kann er das nicht einfach so nach Lust und Laune abrechnen.Nur das tatsächliche an Holzhackschnitzel.
Und nicht einfach , weil er es nicht belegen kann , nach Fernwärme abrechnen.Oder aber er geht nach dem Momentanen Wert der Hackschnitzel und berechnet dann nach diesen.
Wenn ich nun unsere Abrechnung richtig sehe hat er auch nicht die richtigen Zählerstände genommen sondern die von 2011 bis 31.7.2013
aber unsere Vorauszahlung der Nebenkosten hat er nur für 12 Monate gegengerechnet.Hier stimmt ja gar nix mehr! Er hat uns auch eine Hausreinigung aufgebrummt in der wir gar niemanden zum putzen hatten ,sondern wir Mieter alles gemacht haben.Der Putzdienst kommt erst seit 1.1.2014! Des weiteren Ablesekosten der Zähler, dies machen auch seit sechs Jahren wir Mieter und niemand sonst.Dann Auslagen für Nutzerwechsel weil letztes Jahr neue Mieter einzogen.So weit ich weiß fällt dies unter Verwaltungskosten die nicht auf uns Mieter umgelegt werden dürfen.
Ich denke ich werde mal einen Termin beim Mieterschutzbund machen und das alles überprüfen lassen. -
Wie ist denn "gleichwertig" definiert? Hauptsache, das Heiz- und Warmwasser wird erhitzt? Überspitzt weiter formuliert: Dann könnte er theoretisch auch einen Tagelöhner ansetzen, der mit Feuerzeugen und Kerzen die Wasserleitungen erhitzt.Gleichwertig bezieht sich auf die Menge an Wärme, welche der Mieter verbraucht hat, nicht auf den Geldwert. Überspitzt gesehen, folge ich Ihren 2. Satz. Da aber der Vermieter auch das Wirtschaflichkeitsgebot zu beachten hat, läuft das an den Baum.
Korrekt wäre hier der Ansatz in Rechnung zu bringen, welchen wir beide schon oben formuliert haben. -
Wenn da einiges andere nicht stimmt, sollten Sie sich noch professionellen Rat vor Ort holen, zumal dann auch die Unterlagen zu Rate gezohgen werden können.
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Wenn da einiges andere nicht stimmt, sollten Sie sich noch professionellen Rat vor Ort holen, zumal dann auch die Unterlagen zu Rate gezohgen werden können.
Sehe ich auch so.Zumindest sollte - falls Bedarf besteht - hier für Probleme fernab vom "Falschen Brennstoff" ein eigener Thread aufgemacht werden.
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Hab mich nun mal auf die Suche gemacht um raus zu finden was der Brennwert wäre.
Durchschnittlicher Heizwert von 4300Kwh je Tonne Hackschnitzel ! Hackschnitzel je Tonne ca 140,-€ wären bei meinem Verbrauch laut Zählerstand 352,60€ .
In meiner Abrechnung wären es Grundkosten Heizung 30%= 192,17 Verbr.Kosten 70%= 783,-€
Mein Verbrauch wären 10832 kWh
??? -
Hab mich nun mal auf die Suche gemacht um raus zu finden was der Brennwert wäre.
Durchschnittlicher Heizwert von 4300Kwh je Tonne Hackschnitzel ! Hackschnitzel je Tonne ca 140,-€ wären bei meinem Verbrauch laut Zählerstand 352,60€ .
In meiner Abrechnung wären es Grundkosten Heizung 30%= 192,17 Verbr.Kosten 70%= 783,-€
Mein Verbrauch wären 10832 kWh
???
Verstehe nicht, was Du ausdrücken oder fragen möchtest. Zu viele "wären". Was ist denn Fakt und welche Frage ergibt sich für Dich woraus genau? -
Also in meiner Abrechnung steht :
Grundkosten Heizung 30% =192,17€
Verbrauchs Kosten 50% =783,00€
gesamt Verbrauch laut Zähler 10832 kWhEr kann keine Käufe von Holzhack belegen, (da er es entweder vom eigenen Wald holt oder geschenkt bekommt für Maschinen Verleih),rechnet aber einfach deshalb mit Fernwärme ab.Es wird ausschließlich nur mit Holzhack geheizt.Weder mit Öl, Gas oder sonstigen!Also anderes Heizmedium.
Habe nun recherchiert wie die Kosten und der Brennwert von Hackschnitzel sind.Diese lauten so:
1 Tonne Hackschnitzel kosten ca.140,-€ und haben einen Brennwert von 4300 kWh
Wenn ich nun meinen Verbrauch von 10832 kWh mit diesen Zahlen rechne ergeben sich für mich 352,60 € und nicht wie in der Abrechnung 783,-€ also ein deutlicher Unterschied.Meine Frage ist nun ist das so rechtens?Ach noch eine Frage: Sind die Kosten für die Umwälzpumpe nicht in den Grundkosten Heizung drin?
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Er kann keine Käufe von Holzhack belegen, (da er es entweder vom eigenen Wald holt oder geschenkt bekommt für Maschinen Verleih)............
Er müsste sich dann selbst eine Rechnung schreiben. Da er aber keine Rechnung vorweisen kann sind Sie in der glücklichen Lage umsonst eine warme Wohung zu haben. Das ist mir nun langsam zu lustig.ZitatAch noch eine Frage: Sind die Kosten für die Umwälzpumpe nicht in den Grundkosten Heizung drin?
Nein. Alle Kosten, welche bei der Heizung anfallen werden in die Rechnung einbezogen und in den Verbrauchskosten als auch in den Grundkosten steckt die Umwälzpumpe mit "drin".
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