Hallo,
meine Freundin und ich wohnen zurzeit in einer Mietwohnung, aus der wir in zwei Monaten ausziehen möchten. Nun war der Vermieter gestern zu einer Besichtigung da und verlangt von uns neben dem Austausch unseres Waschbeckens, dass wir alle Türzargen austauschen. Dazu ist zu sagen, dass die Vornahme von Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen worden ist. Allerdings handelt es sich bei den Türzargen um Türzargen aus Holz, die mit Kunststoff beschichtet sind und sich daher nicht lackieren lassen. Aus diesem Grund möchte die Vermieterin, dass wir die Zargen komplett austauschen. Wir finden dies unverhältnismäßig und sind der Meinung, dass dies im Wege der Schönheitsreparaturen nicht von uns verlangt werden kann. Wenn der Vermieter Türen und Zargen einbaut, die sich nicht lackieren lassen und im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen steht, dass Innentüren zu streichen sind, sind wir dann verpflichtet, die Türen und Zargen tauschen zu lassen, wenn diese sich nicht streichen lassen? Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!