Gebäudeversicherung um mehr als 300% teurer!

  • Hallo zusammen.

    Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für 2013 erhalten und staunen nicht schlecht. Im Gegensatz zu 2012 hat sich die Gebäudeversicherung um mehr als 300% erhöht, wie uns von den anderen Mietern mitgeteilt wurde, da wir erst ab dem 01.01.2013 eingezogen sind. Wir sollen nun knapp 500€ nachzahlen. Für die gemiete Wohnung von 70qm entfällt auf uns ein Anteil von 607€ an Gebäudeversicherung. Das kann doch nicht sein!? Es handelt sich hierbei um ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen. Die Versicherung für alle zusammen beträgt knapp 3400€.

    In der Vergagenheit muss es hier wohl einige Wasserleitungsschäden gegeben haben. Rechtfertigt das aber eine so drastische Preiserhöhung? Hätten wir nicht vom Vermieter oder der Hausverwaltung darüber informiert werden müssen, dass die Versicherung sehr hoch ist??

  • Das ist so ne Versicherungssache und nicht wirklich Mietrecht.
    Die Versicherer, die teilweise jahrzehntelang Versicherungsbeiträge kassiert haben, ohne das etwas passiert ist, versuchen jetzt die ganzen alten Häuser mit alten Leitungen loszuwerden, und nutzen fleissig die Möglichkeit alte Versicherungsverträge bei Schäden zu kündigen.
    Der Versicherungsnehmer, also der Vermieter, ist dann gezwungen eine neue und deutlich teurere Versicherung abzuschliessen.

  • Zitat

    Rechtfertigt das aber eine so drastische Preiserhöhung?

    Das weiß hier niemand. Lass dir vom Vermieter die Rechnung der Versicherung zeigen, dann weißt du, ob es mit rechten Dingen zugeht.

  • Das Risiko von Leitungswasserschäden lassen sich Versicherungen gut bezahlen. Ich zahle, bei einer Wohnfläche von 240 m², allein dafür ca. 300 € jährlich.

    Ob diese drastische Erhöhung bei Deinem Vermieter gerechtfertigt ist kann man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen. Laßt Euch die Versicherungspolice vorlegen.

    Der Vermieter muß nicht informieren wie hoch die Versicherungen tatsächlich sind.

    Hier ein paar Infos zum Wirtschaftlichkeitsgebot (Betriebskosten)

    Wirtschaftlichkeitsgebot (Betriebskosten)

  • Danke für eure Antworten. Es gibt folgendes Urteil aus Berlin:

    Der Vermieter ist an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§§ 556 Absatz 3 Satz 1 und 560 Absatz 5 BGB) gebunden.
    Das bedeutet, dass der Vermieter keine vermeidbaren bzw. unnötig hohen Kosten auf die Mieter umlegen darf.

    Sind einzelne Positionen der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gestiegen, obliegt es dem Vermieter,
    dafür nachvollziehbare Gründe anzugeben. Dazu bedarf es regelmäßig detaillierter Ausführungen, wodurch die Preissteigerung
    hervorgerufen wurde und warum er diese nicht vermeiden konnte. Andernfalls verstößt er gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
    Bei einem Anstieg um mehr als 50 % muss der Vermieter zudem darlegen, welche Preisverhandlungen er mit dem für das Vorjahr
    beauftragten Unternehmen im einzelnen geführt hat und welche Anstrengungen er konkret unternommen hat, einen günstigeren
    Anbieter zu finden (Kammergericht Berlin, Az. 12 U 216/04, Urteil vom 12.1.2006).

    Mal gucken wie wir damit umgehen. Eine Information etc. hat uns die erreicht.

  • Und was nutzt das Urteil wenn Du nicht Einsicht in die Originalunterlagen verlangst/nimmst?

    Nichts! Der Vermieter muß vorher nicht informieren das Kosten steigen. Kann er im Normafall auch gar nicht.

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