Besuchsverbot?!

  • Hallo zusammen!

    Mein Freund hat in einer neuen Stadt zu arbeiten angefangen und dort eine möblierte Wohnung für den Übergang angemietet, bis er was Eigenes findet. Für Nebenkosten wird eine Pauschale bezahlt und bei Vertragsende wird dann abgerechnet. Nun will der Vermieter unterbinden, dass ich regelmäßig übers Wochenende zu Besuch komme. Er begründet das damit, dass er nur an Einzelpersonen vermietet und zwei Personen doppelt so viel abnutzen würden.... Meines Wissens nach darf er das gar nicht, das ist sittenwidrig, oder?

  • Läuft etwas dumm. Sie können natürlich Ihren Freund besuchen und sollten sich normalerweise nicht drum scheren.
    Achten Sie aber auf mögliche verkürzte Kündigungsfristen. Da heißt es: abwägen.

  • Zitat

    Meines Wissens nach darf er das gar nicht, das ist sittenwidrig, oder?


    Was soll daran sittenwidrig sein, wenn ein Vermieter eines möblierten Zimmers eine höhere Abnutzung des Mobilars befürchtet? Biete ihm einen entsprechenden Aufschlag in Euro an und der Vermieter wird nichts mehr zu meckern haben.

  • du darfst natürlich deinen freund besuchen, nur dauerbesuch über 4-6 wochen bedarf der zustimmung des vermieters.

    selbst wenn im mietvertrag steht, dass beusch nicht geduldet wird so ist das nicht sittenwidrig, jedoch ist es nichtig.

  • Was soll daran sittenwidrig sein, wenn ein Vermieter eines möblierten Zimmers eine höhere Abnutzung des Mobilars befürchtet? Biete ihm einen entsprechenden Aufschlag in Euro an und der Vermieter wird nichts mehr zu meckern haben.

    lool. Hier wurde aber ein möblierte Wohnung vermietet und hier gelten die gleichen Vorschriften wie bei einer unmöblierten Wohnung. Der Mieter hat hier das Besitzrecht und kann frei entscheiden, wer, wann, wie lange zu Besuch kommt (ja, ab etwa 6 Wochen Dauerbesuch wird es allerdings kritisch). Der Vermieter hat hier kein Mitspracherecht und der Mieter oder Gast muss auch kein Aufschlag bezahlen.

    "Für Nebenkosten wird eine Pauschale bezahlt und bei Vertragsende wird dann abgerechnet. " <--- das ist so erstmal nicht ganz korrekt. Entweder der Mieter zahlt Vorauszahlungen und darüber wird dann nach dem Abrechnungsjahr abgerechnet oder er zahlt eine Pauschale für die Betriebskosten. Das Wort Pauschale kann man wörtlich nehmen. Eine Abrechnung erfolgt hier nicht. Somit müsste man auch keine Nachforderung ausgleichen.

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