Heizkostenanstieg rechtens?

  • Schönen guten Morgen :)

    ich fange mit der Frage an und erläutere dann ein wenig:

    Ist eine Preiserhöhung für Heizungskosten um (fast) 50% rechtens? Oder kann man dagegen klagen?


    Ich bin im September 2013 in eine Wohnung mit gut 40 qm eingezogen und letzte Woche kam die böse Überraschung: 1450€ NK Nachzahlung, fast komplett auf Heizkosten basiert. Die Abrechnung findet im März statt.

    Gut, mir fehlen die Sommermonate 2013 in der Abrechnung, gut, ich hab nicht sparsam geheizt, da ich die Dachgeschoßwohnung nicht auskühlen lassen wollte. Also durchgehend auf 1.8 gehalten.
    Aber, was soll die Preiserhöhung von 0,27€ auf 0,41€ je Einheit? Irgendwas ist doch nicht ganz koscher bei der Sache?:confused:

    Eine Nachbarin von mir mit 80 qm, die auch nicht das erste Jahr in dem Haus wohnt, hat bei dem Winter weniger verbraucht, als im Vorjahr, muss aber auch über 1,6 k€ nachzahlen.

    Jetzt wollen wir zum Mieterschutz gehen und da genau nachhacken. Aber ich wollte hier im Forum mal nachfragen, ob diese Erhöhungen normal sind? Gibt er Präzedenzfälle oder Gerichtsentscheide, die was speziellen zu diesem Fall aussagen?

    Vielen Dank und schöne Grüße,
    Gitaliero :)

  • Ich geh mal davon aus das der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. Wenn nicht bitte berichtigen.

    Auch wenn Du erst im September 2013 eingezogen bist betreffen Dich die hohen Heizkosten des eisigen und sehr langen Winters 2012/13.

    Denn Grundlage für die Abrechnung sind ja die Heizkosten des gesamten Abrechnungszeitraumes (Jahres). Davon wird ja ein Teil, egal wie viel oder wenig man heizt, nach der Wohnfläche abgerechnet.

    Du schreibst aber nichts zur Höhe der monatlichen Vorauszahlungen. Inklusive Heizkosten sollten das, bei 40 m², mindestens 80 € sein.

    Aber auch wenn man die hohen Jahreskosten 2013 berücksichtigt, 1450 € für 4 Monate ist heftig.

  • Ohne Kenntnisnahme der Betriebskostenabrechnung kann hier zum Kern der Sache nichts gesagt werden.
    Nehmen Sie diese und gehen zum Mieterschutz und für das dafür aufgewendete Geld soll man Ihnen das so erklären, das Sie das nächtse Mal selbst nachrechnen können.

  • Sorry, der Abrechnungszeitraum ist ein Jahr. Also bei mir 1.04.2013 bis 31.3.2014. Die Nebenkosten betrugen 140€ und wurden jetzt (automatisch) um 110€ erhöht... Die Nachzahlung ist anteilig auf 7 Monate (Sept. bis März) berechnet worden.
    Verstehe ich das richtig, durch den kalten Winter 2012/13 wurde jetzt im milden Winter der Preis für eine Energieeinheit einfach mal so um 50% erhöht, um auf die gleichen, oder eher höhere Erträge zu kommen?

    Wie der Preis für diese Einheit berechnet wurde, wird aus den Abrechnung des Versorgers nicht klar. Deshalb macht es mich stutzig, woher diese krasse Erhöhung kommt.

  • Sie werfen hier einiges Durcheinander
    Der Abrechnungszeitraum war April 2013 - März 2014. Der kalte Winter 2012/13 kam da nicht mehr zum tragen. Diese Werte sind in Ihrer Rechnung garnicht mehr ein gegangen.

    Die Nebenkosten wurden Ihnen erstmalig für die Monate September 2013 - März 2014 in Rechnung gestellt. Nur für diesen Zeitraum sind allle Kosten berücksichtigt.

    Aber: Ohne Kenntnis der Rechnung erübrigt sich hier jeder Kommentar.

  • Zitat

    Verstehe ich das richtig, durch den kalten Winter 2012/13 wurde jetzt im milden Winter der Preis für eine Energieeinheit einfach mal so um 50% erhöht, um auf die gleichen, oder eher höhere Erträge zu kommen?

    Nein, ich ging davon aus das der Abrechnungszeitraum vom 1.1. - 31.12.13 geht. Wenn aber vom 1.4.13. - 31.3.14 tangiert Dich der kalte Winter 2012/13 kaum noch.

    Wenn Du kannst scann die Abrechnung ein und lade sie als Bild hoch. Alles andere bringt nichts.

    Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.

  • Ähm, Leute? Meine Frage bezog sich auf die Erhöhung des Energiepreises. Was hat mein Verbrauch, Abrechnungsmonate und kalter Winter '41 damit zu tun?
    Wenn ihr keine Antwort auf die einzige Frage im OP geben könnt, sagt es doch gleich. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Gitaliero (21. Juli 2014 um 20:33)

  • Zitat

    Ähm, Leute? Meine Frage bezog sich auf die Erhöhung des Energiepreises.


    Dann sollte man die Frage vielleicht demjenigen stellen, der auch die Rechnung für die Energie erstellt hat.

    Zitat

    Wenn ihr keine Antwort auf die einzige Frage im OP geben könnt, sagt es doch gleich.


    Was erwartest du in einem Forum für Mietrecht? Ich bin kein Mieter, aber auch ich würde gerne noch die Preise von vor 30 Jahren zahlen.

    Das einzige was man hier diskutieren könnte, wäre die Frage, ob der Vermieter durch einen Anbieterwechsel deutlich günstiger gefahren wäre. Zur Wirtschaftlichkeit ist der Vermieter verpflichtet.

  • Aber, was soll die Preiserhöhung von 0,27€ auf 0,41€ je Einheit? Irgendwas ist doch nicht ganz koscher bei der Sache?:confused:
    [...]
    Aber ich wollte hier im Forum mal nachfragen, ob diese Erhöhungen normal sind?

    Meine Frage bezog sich auf die Erhöhung des Energiepreises. Was hat mein Verbrauch, Abrechnungsmonate und kalter Winter '41 damit zu tun?
    Wenn ihr keine Antwort auf die einzige Frage im OP geben könnt, sagt es doch gleich. :)


    Zunächst mal stehen sehr viele Frage im Eröffnungsposting. Dann klingt es - für mich im Moment noch - so, als könntest Du selbst das gar nicht beurteilen, wer was beantworten kann.

    Begründung:
    Die von Dir angesprochene "Preiserhöhung von 0,27€ auf 0,41€ je Einheit" könnte eine Angabe aus der Nebenkostenabrechnung sein. Dort sind solche Angaben normal. So eine "Preiserhöhung" fällt aber nicht beim Vermieter einfach so vom Baum, sondern die Einheitenwerte werden auf eine bestimmte Art und Weise errechnet und müssen tatsächlich nicht einmal immer etwas mit veränderten Brennstoffpreisen oder warmen und kalten Wintern zu tun haben - aber sie können damit zu tun haben!

    Auf welche Art und Weise, die Einheitenwerte und auch die Gesamtsummen bei Dir berechnet wurden, ob das augenscheinlich korrekt oder ungültig ist und warum vorher bei den Einheiten ein Wert 0,27 und nun ein Wert 0,41 steht, wird Dir niemand sagen können, ohne die betreffenden Nebenkostenabrechnungen zu sehen.

    Gibt er Präzedenzfälle oder Gerichtsentscheide, die was speziellen zu diesem Fall aussagen?


    Grundsätzlich wirst Du sicherlich kein einziges Urteil finden, dass pauschal eine Kostenerhöhung verbietet. Aber Du könntest vieles finden, das sich gegen eine unkorrekte Nebenkostenabrechnung wendet. Wir können jedoch nicht wissen, ob die Deine korrekt ist oder nicht ...

    Das Angebot steht noch. :)

    3 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (22. Juli 2014 um 14:11) aus folgendem Grund: typos

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