In Not.....WICHTIG

  • Hallo,
    hoffe es ist noch jemand wach der mir helfen kann.

    Mein Stiefsohn hat eine neue Wohnung, diese wurde offiziell vom Jobcenter genhemigt.Der Vermieter hat einen Mietvetrag mit meinem sohn abgeschlossen von Haus und Grund und unter Sonstige Vereinbarung schireb er,das die Kautin bis zum 30.Juni auf sein Konto sein muss,sonst ist der Vetrag nicht wirksam.
    Der Vertrag begann zum 1 Juli.......er bekam von uns in Kopi die schrieftliche Zustimmung vom Amt das alles bezahlt wird, ohne dem wäre der vetrag nicht zu stande gekommen, sprich der Vermieter wusste das das Geld vom Amt kommt.
    Nun kommt aber das JC nicht aus dem Quark und hat immer noch nichts überwiesen, sind da am Ball,haben alles nachweislich pünktlich eingereicht ect.....
    So nun droht der Vmieter meinem Sohn nächste Woche vom Vetrag zurück zu treten,sollte dann das Amt immer noch nicht überwiesen haben....GEHT DAS???
    Mein Sohn hat auch am 1 Juli keinen Schlüssel bekommen,das heißt er kommt gar nicht in die Wohnung rein,der Vermieter sagt,erst das Geld,dann erst der Schlüssel.
    Ist das rechtens?????

  • Zitat

    So nun droht der Vmieter meinem Sohn nächste Woche vom Vetrag zurück zu treten,sollte dann das Amt immer noch nicht überwiesen haben....GEHT DAS???

    Nein. Von einem Mietvertrag kann man nicht zurücktreten.

    Außerdem ist die Vereinbarung im Mietvertrag das die komplette Kaution vor Mietbeginn zu zahlen ist unwirksam.

    Mieter sind per Gesetzt berechtigt die Kaution in 3 gleichen Teilen (Raten) zu zahlen. 1. Rate bei Mietbeginn und die anderen 2 zusammen mit der Miete in den Folgemonaten. Nachzulesen hier im Abs. 2 http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

    Der Vermieter muß ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn die Wohnung zur Verfügung stellen. Auch dann wenn noch keine Zahlung erfolgt ist.

    Ist denn die Miete gezahlt worden?

  • Hallo,
    nein auch die Miete wurde nicht gezahlt,aber habe gelesen das es nichts mit dem Schlüssel zu tun habe....????

    Richtig. Und so lange die Wohnung nicht zur Verfügung steht sollte er auch keine Miete zahlen.

    Dein Sohn ist hier aber in der besseren Position als der Vermieter.

    Denn er kann, wenn eine Aufforderung an den Vermieter die Wohnung zu übergeben keinen Erfolg hat, kann er den Vertrag fristlos kündigen.

    Aber davon hat er auch keine Wohnung.

  • Der Sohn könnte sich theoretisch auch in die Wohnung einklagen. Dazu müsste aber das Jobcenter so langsam mal in die Gänge kommen, denn in gut zwei Wochen ist schon die nächste Kautionsrate fällig. Kommt diese Rate auch nicht, könnte der Vermieter fristlos kündigen und das wärs dann.
    Ausserdem fängt das Mietverhältnis mit einer Klage nicht gerade gut an.

  • Was hat den Ihr Sohn bisher unternommen, damit die Kaution pünktlich gezahlt wird? Kommt wohl auch nicht aus dem Quark!
    Da wird es aber Zeit diesen Herrn einen Marsch zu blasen.

    Heute ist der 21. Juli. Wo nun die Kacke am dampfen ist schreibt man hier im Forum: IN NOT - WICHTIG.

    Treiben Sie da Geld irgendwie auf und zahlen Sie mindestens vorerst eine Rate. Miete aber erst ab dem Tag der Schlüsselübergabe.

  • Kolinum
    Muss man eigentlich immer gleich unverschämt werden?
    Es steht doch ganz klar weiter oben:

    Zitat

    Nun kommt aber das JC nicht aus dem Quark und hat immer noch nichts überwiesen, sind da am Ball,haben alles nachweislich pünktlich eingereicht ect.....

  • Kolinum
    Muss man eigentlich immer gleich unverschämt werden?
    Es steht doch ganz klar weiter oben:

    Ja, Das Jobcenter ist schuld!

    Sie kleine Emanze. Glauben wohl mit Gutmenschelei wird den Leuten geholfen. Wenn Sie schon Partei für Schlamperei ergreifen, dann sagen Sie doch, was dieser Kerl bis heute getan, um den misslichen Zustand zu beenden. Da bin ich aber mal gespannt.

  • Zitat

    Ja, Das Jobcenter ist schuld!


    Auch noch so weltfremd zu glauben, dass bürokratische Mühlen extrem schnell laufen?

    Zitat

    dann sagen Sie doch, was dieser Kerl bis heute getan, um den misslichen Zustand zu beenden. Da bin ich aber mal gespannt.


    Zum einen weiss ich, dass weder "dieser Kerl", noch dessen Stiefmutter DIR das Geringste angetan haben.
    Zum anderen, was ist an den Worten

    Zitat

    haben alles nachweislich pünktlich eingereicht ect.....

    so schwer zu verstehen?

  • Das Einreichen allein genügt eben nicht, wie wir gerade hier feststellen müssen.
    Verantwortlich für sein Tun oder Nichttun ist allein der Vertragspartner und nicht das Jobcenter.

    Hier ist keine Sozialseelsorge und Träumereien führen nicht weiter.
    Empfehle Ihnen, dem Fragesteller mit mehr oder wenigen hilfreichen Antworten zu helfen.
    Auch könnten Sie ihm die erste Rate überweisen, damit er den Schlüssel bekommt, anstatt sich hier als Hüterin von Moral und Gewissen aufzuspielen und andere Forumsteilnehmer zu zensieren oder zu bewerten.

  • Zitat

    Das Einreichen allein genügt eben nicht, wie wir gerade hier feststellen müssen.
    Verantwortlich für sein Tun oder Nichttun ist allein der Vertragspartner und nicht das Jobcenter.


    Das stimmt so eben nicht. Wenn der Vertragspartner alles tut um dafür zu sorgen, dass der Vermieter sein Geld erhält, dann liegt es nunmal am Jobcenter. Nicht jeder hat die Kaution mal kurz auf dem Konto oder kann sich das Geld unbürokratisch leihen.

    Zitat

    Hier ist keine Sozialseelsorge und Träumereien führen nicht weiter. Empfehle Ihnen, dem Fragesteller mit mehr oder wenigen hilfreichen Antworten zu helfen.


    Was hat das mit Sozialseelsorge und Träumereien zu tun? Es ist leider hier die Regel, dass du unverschämt gegenüber Fragestellern wirst und zudem meist nicht in der Lage und/oder Willens hilfreiche Antworten zu geben.

    Zitat

    Auch könnten Sie ihm die erste Rate überweisen, damit er den Schlüssel bekommt, anstatt sich hier als Hüterin von Moral und Gewissen aufzuspielen und andere Forumsteilnehmer zu zensieren oder zu bewerten.


    Mal abgesehen davon, dass es jetzt völlig albern wird, hatte ich es so verstanden, dass der Vermieter die komplette Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses haben möchte. Eine Teilzahlung würde ihm dann noch keine Wohnungsschlüssel bringen. Selbst das Jobcenter könnte sich weigern die volle Kaution auf einmal zu bezahlen.


  • Es ist leider hier die Regel, dass du unverschämt gegenüber Fragestellern wirst und zudem meist nicht in der Lage und/oder Willens hilfreiche Antworten zu geben.

    Ähm, wo ist bitte Ihre "hilfreiche Antwort"? Es gibt nur eine: sich schnellstens zum Jobcenter bewegen!

    Es ist leider hier die Regel, dass da einige Emanzen glauben hier hereinschneien zu können und als 1. fachlich nichts auf der Kiste haben und 2. gleich mal den Rest der Welt maßregeln zu müssen.
    Und Sie gehören dazu und werden bald vom Dach fallen.

  • Sie kleine Emanze. Glauben wohl mit Gutmenschelei wird den Leuten geholfen.


    Kaum bin ich mal ein paar Tage nicht da, da suchst Du Dir einen neuen Lieblingsfeind(in)?! :rolleyes:

    Dein Rat, dass dem Jobcenter weiterhin Beine gemacht werden müsste, ist völlig korrekt. Das, was Du darüber hinaus mal wieder anderen Usern hier an den Kopf wirfst, ist schlicht unter aller Sau. Zudem war alles, was Dachdeckerin hier schrieb, korrekt. Ob Du (oder ich oder sonstwer) das als hilfreich erachtest, ist nicht wichtig. Wer hilfreichere Tipps und Meinungen als die bisher gegebenen hat, der schreibe sie eben. Und zwar ohne jede Feindseligkeit ...!

    Auch hier mein Rat an Dich:
    Wenn irgendetwas an dem Geschriebenen definitiv falsch ist, bitte korrigieren. Wenn es etwas zu ergänzen gibt, dann bitte ergänzen. Wenn es einfach nur nicht Deine Meinung trifft und Du Wert drauf legst, Deine durchzusetzen, dann diskutiere das anständig. So funktioniert ein Forum.

    Zum Thema zurück:
    Wie anitari schon schrieb, ist die Vereinbarung zur Zahlung der Kaution in einer Summe unwirksam. Allerdings hätte die erste Rate Anfang Juli da sein müssen. Hier haben sich beide Seiten nicht mit Ruhm bekleckert. Dass der Vermieter die Schlüssel nicht rausgerückt hat, macht ihn sehr angreifbar. Das hätte zu seinen Pflichten gehört.

    Ich würde das dem Vermieter alles schnellstens so schreiben. Er muss wissen, dass er sich im Unrecht befindet. Dann ist er vielleicht auch bereit, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (22. Juli 2014 um 10:00)

  • 2. gleich mal den Rest der Welt maßregeln zu müssen.


    Wer im Glashaus sitzt, .... :rolleyes:
    Immer nur mit dem Finger auf andere zeigen und sich nicht selber prüfen zeugt auch nicht gerade von einem Profi.
    Ansonsten gehe ich da voll mit AjaxMH mit.

    kleiner Tipp noch am Rande an den Threadstarter: Falls es zur Schlüsselübergabe kommen sollte, dann unbedingt das schriftlich mit Datum festhalten.(Übergabeprotokoll anfertigen) Würd mich nicht wundern wenn der VM da noch auf dumme Gedanken kommt...

  • Hallo,
    Ich bin über Kolinum und sein Urteil gegen mich und dem Stiefsohn geschockt.

    Wir haben nachweislich,bzw ICH,da mein Stiefsohn im KH liegt seid Wochen,eingereicvht,das habe ich alles schrieftlich und quittieren lassen beim Amt.
    Ich gehe alle drei tage zum Schalter oder rufe dort an,werden immer auf den angeblichen Eilantrag verwiesen und wieder muss man drei tage warten.
    Es ist eine Frechheit die Reaktion und Unterstellungen.
    Achso und wenn ich das Geld hätte für meinen Stiefsohn dann hätte ich es ihm gegeben,schon mal darüber nach gedacht!!!
    Ich habe hier nach hilfe gesucht im Sinne von Antworten die einen weiter bringen,mit Ideen was man noch unternhemen kann,nicht nach dieser Art von antwort hier fertig gemacht zu werden.
    Ganz ehrlich du hast hier rein gar nichts zu suchen!!!!!! Du nicht Ich!!!!

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