Wasserabrechnung - Nebekosten

  • Hallo zusammen,

    folgende Frage habe ich an Euch:

    Ich wohne seit anfang diesen Jahres mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung. Wir haben von unseren Vermietern eine Waschmaschine übernommen die allerdings noch aus dem letzten Jahrhundert ist. Das diese nicht sparsamste ist, dachte ich mir gleich allerdings nachdem ich den Zähler (vermutlich einer aus dem Baumarkt) der Waschmaschine abgelesen. Von Februar bist heute hat die Waschmaschine 7m³ Wasser verbraucht!!!.... Nachdem ich heute mir mal den Zähler nochmal angeschaut habe, hab ich gelesen das er "beglaubigt bis 2004" ist´. Wie kann ich da weiter vorgehen und, bzw. wie ist die Rechtslage bei der Jahresabrechnung???

    Wir zahlen 70€ Nebenkosten für Wasser und Heizung. Heizung hatten wir - durch die gute Isolierung der Wohnung - allerdings nur 5 Minuten laufen. Werden die Gesamtheizkosten trotzdem am ende durch die 4 Personen (2 Mieter, 2 Vermieter) geteilt?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    Gruß
    Olaf

  • Junger Mann, was erwarten Sie von einem technischen Gerät des letzten Jahrhunderts?
    Auch aus der Angabe Ihrer Zahlen kann nichts Gescheites gelesen werden. Außerdem war Ihre Heizung des gesamte Halbjahr nur 5 Minuten an. :eek:

    Stellen Sie zuerst mal Ihren Vertrag hier ein. Das wäre schon eher hilfreich.

  • Zitat

    Wie kann ich da weiter vorgehen ...

    Eigene sparsamere Waschmaschine kaufen.

    Zitat

    Wir zahlen 70€ Nebenkosten für Wasser und Heizung.

    Klingt wenig. Wie klein ist denn die Wohnung?

    Zitat

    Werden die Gesamtheizkosten trotzdem am ende durch die 4 Personen (2 Mieter, 2 Vermieter) geteilt?

    Das sollte im Mietvertrag stehen.

    Ist es ein 2FH in dem auch der Vermieter kann/muß der Vermieter die Heizkosten nach der Wohnfläche umlegen, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

    Wer wie viel geheizt hat spielt dabei keine Rolle.

  • Ist es ein 2FH in dem auch der Vermieter kann/muß der Vermieter die Heizkosten nach der Wohnfläche umlegen, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

    "Kann" und "muss" schließt sich gegenseitig aus. :p
    Das "kann" ist hier korrekt.

    Aber entscheidender ist zunächst vielmehr, was zu den Nebenkosten im Mietvertrag steht. Vielleicht ist dort ja auch eine Rundum-Sorglos-Pauschal-Warmmiete vereinbart ... ?

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