Wer ist für die Instandhaltung zuständig?

  • Hallo,

    bevor ich rechtliche Schritte einleite, will ich mich erst erkundigen ob ich eine Chance habe.

    Im November sind es 6 Jahre her nachdem wir in unsere Mietwohnung eingezogen sind, ein ca. 30-40 Jahre altes 6 Parteien Haus. Der Vermieter ist eine Große Gruppe.

    Punkt 1:
    Als wir hier eingezogen sind, hat uns der Vermieter bzw. die dort Arbeitende Person einen E-Check Aufkleber in die Hand gedrückt. Diesen sollen wir selber anbringen. Dies alleine halte ich schon für ungewöhnlich.
    Soweit ich Informiert bin, durfte zu diesem Zeitpunkt keine Wohnung mehr ohne Schutzschalter (FI Schalter) vermietet werden. Kann mich aber auch täuschen, ist da was dran? Wenn ja, wie sieht so einer aus? Ich habe mal 2 Bilder angehangen. Der einzelne Markierte ist im Keller (Sicherungskasten) und die anderen in der Wohnung. Diese sind für Licht, Herd und Steckdosen.

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    Punkt 2:
    Direkt über der Badewanne befindet sich der Durchlauferhitzer. Dessen Stromleitung liegt praktisch frei bzw. liegt in einem Plastikschlauch. Darf dies so sein? Bild ist angehangen.

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    Punkt 3:
    Das Badezimmer. Dort war/ist ganz alte kleine Bodenfließen verlegt. Foto angehangen. Das was man dort sieht ist kein Schmutz sondern ganz alter PVC Kleber den wir nicht abbekommen. Nach Beschwerde kurz nach dem Einzug hat uns der Vermieter einen billigen PVC Boden rein gelegt aber an keinen Stellen auch nur etwas abgedichtet. Nun haben wir an der Badewanne einen Schwarzen Fleck auf dem PVC Boden. Ich gehe davon aus das dies Schimmel ist weil das Wasser durch die nicht abgedichteten Rillen gekommen ist. Bild ist ebenfalls angehangen.

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    Punkt 4:
    Der Wasserhahn für die Badewanne. Ist der Stöpsel-Umschalter runter gedrückt, fliest das Wasser in die Badewanne bzw. schräg gegen die Badewannenwand -.-. Ist er nach oben gezogen, kommt es an der Brause als auch an der Amatur gleichzeitig raus. Dieser ist also Defekt. Wer muss den Tauschen?

    2 Tage nach dem Einzug hatte die Badewanne auf dem Boden bereits einen Gelbstich. Ich vermute die Wanne war schon alt und der Vermieter hat lediglich eine Firma beauftragt diese zu lackieren.

    Sind wir oder er für den Austauch zuständig?

    Weiter geht es mit den Wänden im Badezimmer. Keine Fließen, nur Tapete und dahinter Styropor. Wir haben diese schon mehrfach erneuert, auch durch eine Firma aber nach 6-12 Monaten kommt diese runter. Können wir vom Vermieter verlangen dort Fließen zu legen auch was den Boden angeht?


    Da die Lage hier wirklich nicht Schlecht ist und wir in allen Räumen schon Tausende von Euros rein gesteckt haben, wollen wir hier ungerne ausziehen. Das einzige was noch Saniert werden muss ist das Bad.

    Inwiefern können wir bei den 4 Punkten vom Vermieter was verlangen?

  • Mängel, welche breits vor Ihrem Einzug vorhanden waren, können Sie nicht reklamieren

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Mängel, welche im Nachhinein enstehen, sollten Sie schriftlich mit angemessenen Termin anzeigen und Abhilfe fordern.

  • Mängel, welche breits vor Ihrem Einzug vorhanden waren, können Sie nicht reklamieren

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Ich muß mich hier mal einklinken. Habe nämlich derzeit ein ähnliches Problem, aber als Vermieter.

    Verstehe ich das richtig das der Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung hat wenn ihm der Mangel bei Einzug/Übergabe bekannt war, ja sogar seitens des Vermieters ausdrücklich drauf hingewiesen und im Ü-Protkoll festgehalten wurde, und der Mieter nicht gleich, sondern erst nach Monaten, auf die Behebung besteht?

  • Zitat

    Verstehe ich das richtig das der Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung hat wenn ihm der Mangel bei Einzug/Übergabe bekannt war,

    So ist es richtig

    Zitat

    und der Mieter nicht gleich, sondern erst nach Monaten, auf die Behebung besteht?

    Das ist jetzt aber eine andere Baustelle, nur die Mietminderung ist ausgeschlossen, die Behebung des Mangels bleibt davon unberührt und hat zu erfolgen.

  • Ich muß mich hier mal einklinken. Habe nämlich derzeit ein ähnliches Problem, aber als Vermieter.
    ... und der Mieter nicht gleich, sondern erst nach Monaten, auf die Behebung besteht?

    na und

    willste hier jemanden mit der Info verblüffen???

  • So ist es richtig


    Das ist jetzt aber eine andere Baustelle, nur die Mietminderung ist ausgeschlossen, die Behebung des Mangels bleibt davon unberührt und hat zu erfolgen.

    Das ist klar und erfolgt auch. Aber nicht für 400 €, um diesen Betrag möchte der Mieter die Miete mindern. Zum Verständnis es geht um einen defekten Rollogurt.

  • Zitat

    Zum Verständnis es geht um einen defekten Rollogurt.

    Und das ist ein klassisches Beispiel für eine Kleinreparatur, die vom Mieter zu tragen ist.

    Zitat

    Aber nicht für 400 €, um diesen Betrag möchte der Mieter die Miete mindern.

    Lass den Mieter gewähren. Bei diesem Betrag sind schnell 2 Monatsmieten erreicht und die fristlose Kündigung die einzig richtige Antwort.

  • Zitat

    Soweit ich Informiert bin, durfte zu diesem Zeitpunkt keine Wohnung mehr ohne Schutzschalter (FI Schalter) vermietet werden.

    Woher hast du diese Info, vielleicht von der Intelligenzbestie Tiger888? Altanlagen mussten/müssen nicht umgerüstet werden, die Pflicht für diesen Schutzschalter besteht erst seit dem 01.05.1984.

    Aber auf dem von dir eingestellten Foto ist ein Fehlerstromschutzschalter abgebildet. Vielleicht wäre es besser, dass du einen Elektriker fragst, bevor du hier und bei deinem Vermieter eine Welle machst.

  • Und das ist ein klassisches Beispiel für eine Kleinreparatur, die vom Mieter zu tragen ist.

    Greift hier, leider, nicht da das Ding schon bei Mietbeginn kaputt war. Außerdem würde die Reparatur den Höchstbetrag übersteigen da der Rollokasten geöffnet werden muß weil irgend ein Dödel das Rollo da komplett rein geschoben hat.

  • Laß den zahnlosen Tiger unbeachtet. Damit verschwindet er so schnell wie er gekommen ist. Er will nur ein bisschen provozieren. Lassen wir ihm den Spaß!

  • Hallo,

    also ich fände es besser wenn der Vermieter der in meinem Post sein Anliegen postet selber einen neuen Thread auf gemacht hätte aber sei es drum.

    Mängel die vor Einzug bekannt waren, wurden von unserer Seite bereits alle beseitigt. Mängel die später aufgetaucht sind, habe ich in meinem ersten Post hier aufgelistet. Das der Vermieter für Mängel die später aufgetaucht sind ist mir klar. Was mir nicht klar ist, sind die 4 Punkte in dem ersten Post ein Mangel die der Vermieter beseitigen muss?

    Nach Reklamation sagte man uns das er sich dafür nicht zuständig fühlt.

  • Um nochmal auf Hombels Punkt 1 zurüch zu kommen:
    Ich kann da beim besten Willen keinen Fehlerstromschutzschalter entdecken, sondern nur Überstromschutzeinrichtungen (Sicherungen).
    FIs sind meist etwas breiter und haben zusätzlich zum Schalter noch einen kleinen Knopf für Testauslösungen.
    So in etwa sieht ein FI aus:

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    Falls ich was übersehen habe, dann sorry. In dem Zählerschrank sind nur Sicherungen drinne und im Wohnungsverteiler auch, soweit ich das sehen kann.
    Dein VM hat aber wie schon richtig bemerkt keine Pflicht zur Nachrüstung eines FIs wenn das Gebäude unter Bestandsschutz fällt was bei dem Alter des Gebäudes durchaus hinkommen könnte.
    Was mir sauer aufstößt ist, das du selber den E-Check Aufkleber anbringen solltest den du vom VM oder irgendjemanden bekommen hast. Sowas darf normalerweise nur der Prüfer machen der die Elektroanlage geprüft hat! Hat sich dir jemand als Elektriker zu erkennen gegeben? Frag doch mal nach dem Prüfprotokoll von der Elektroanlage...

  • Genau. Ich bin auch der Meinung das dort der FI fehlt. Bei 3 von 6 Parteien ist dieser vorhanden so wie ich das gesehen habe.
    Den E-Check Aufkleber haben wir von unserem Vermieter in die Hand gedrückt bekommen.

    Wenn dies zu diesem Zeitpunkt keine Pflicht war und ist, werden wir diesen durch einen Elektriker wohl einbauen lassen.

    Kann mir einer was zu den anderen Mängeln sagen die die ich angesprochen habe?

  • Punkt 1:
    [...] Schutzschalter (FI Schalter) [...] Wenn ja, wie sieht so einer aus? Ich habe mal 2 Bilder angehangen.


    Da kann ich keinen FI entdecken.

    Punkt 2:
    Direkt über der Badewanne befindet sich der Durchlauferhitzer. Dessen Stromleitung liegt praktisch frei bzw. liegt in einem Plastikschlauch. Darf dies so sein? Bild ist angehangen.


    Elektriker fragen!

    Allerdings liegen Stromleitungen nicht "frei", wenn sie in einem "Plastikschlauch" sind. Vielleicht ist auch ein richtiges Kabel drin und der Plastikschlauch dient dem zusätzlichen mechanischen Schutz ...

    Wie gesagt: Zur Frage, ob ein Durchlauferhitzer fliegend angeschlossen sein darf, einen Fachmann befragen.

    Punkt 3:
    [...] einen billigen PVC Boden rein gelegt aber an keinen Stellen auch nur etwas abgedichtet. Nun haben wir an der Badewanne einen Schwarzen Fleck auf dem PVC Boden. Ich gehe davon aus das dies Schimmel ist weil das Wasser durch die nicht abgedichteten Rillen gekommen ist.


    Ich vermisse die Frage dazu.
    Eine unsachgemäße Verlegung eines Fußbodens, die zu Folgeschäden bzw. Beeinträchtigungen bei Mensch und Wohnung führt, ist in meinen Augen ein Mangel. Ich würde den dem Vermieter schriftlich anzeigen und um Beseitigung der Schäden bitten.

    Punkt 4:
    Der Wasserhahn für die Badewanne. [...] Dieser ist also Defekt. Wer muss den Tauschen?


    Der Vermieter, wenn es nicht unter ggf. im Mietvertrag vereinbarten Kleinreparaturen fällt. (Hängt natürlich auch vom Preis der Wandarmatur ab.)

    2 Tage nach dem Einzug hatte die Badewanne auf dem Boden bereits einen Gelbstich. Ich vermute die Wanne war schon alt und der Vermieter hat lediglich eine Firma beauftragt diese zu lackieren.
    Sind wir oder er für den Austauch zuständig?


    Vermutungen werden Dir nicht helfen. Die Vermutungen, die Dein Vermieter Dir wegen einer sofortigen Gelbverfärbung der Wanne, kaum dass Du eingezogen warst, an den Kopf werfen wird, können wir ebensowenig diskutieren. ;)

    Badewanne ist Vermietersache, die hast Du ja als Teil der Wohnung mitgemietet. Mangel an ihr müssen also vom Vermieter beseitigt werden. Die Kosten muss er tragen, es sei denn, Du hättest den Schaden zu vertreten.

    Weiter geht es mit den Wänden im Badezimmer. Keine Fließen, nur Tapete und dahinter Styropor. [...] Können wir vom Vermieter verlangen dort Fließen zu legen auch was den Boden angeht?


    Wohl eher nicht. Ihr habt es so gemietet. Aber wenn sämtliche Wandbeläge ständig herunterfallen, könnte vielleicht ein Mangel an oder in der Wand dahinter stecken.

    Das ist jetzt aber eine andere Baustelle, nur die Mietminderung ist ausgeschlossen, die Behebung des Mangels bleibt davon unberührt und hat zu erfolgen.


    Auch nicht immer. Die Beseitigung des bekannten, bei Mietvertragsunterzeichnung vorhandenen Mangels muss vereinbart sein. Wenn der Mangel bspw. im Mietvertrag vermerkt ist, die geplante Beseitigung aber nicht, so kann der bleiben bis zum jüngsten Tag, befürchte ich. Guckst du dazu hier (klick) beim Absatz "Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, ...", Satz 2 ff.).

    FIs sind meist etwas breiter und haben zusätzlich zum Schalter noch einen kleinen Knopf für Testauslösungen.
    So in etwa sieht ein FI aus:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Korrekt. Der auf dem Bild ist übrigens ein 2-poliger FI. Der ist auch gerne mal 4-polig und dann doppelt so breit.

    Wenn dies zu diesem Zeitpunkt keine Pflicht war und ist, werden wir diesen durch einen Elektriker wohl einbauen lassen.


    Das kann eine aufwendige Installation sein - nicht nur am Zählerkasten.
    Nur 3 Stichworte dazu:
    Schutzleiter zu jedem/jeder Verbraucher/Steckdose muss vorhanden sein. Wenn das derzeit alles 2- statt 3-polige Zuleitungen sind, dann gute Nacht.
    Sogenannte Nullungen müssen ausgebaut werden.
    Eine gute Schutzerde muss vorhanden sein bzw. geschaffen werden.

    Das würde ich ohne Vermieter nicht anleiern und auch nicht alleine zahlen.

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