Beiträge von Hombel

    Genau. Ich bin auch der Meinung das dort der FI fehlt. Bei 3 von 6 Parteien ist dieser vorhanden so wie ich das gesehen habe.
    Den E-Check Aufkleber haben wir von unserem Vermieter in die Hand gedrückt bekommen.

    Wenn dies zu diesem Zeitpunkt keine Pflicht war und ist, werden wir diesen durch einen Elektriker wohl einbauen lassen.

    Kann mir einer was zu den anderen Mängeln sagen die die ich angesprochen habe?

    Hallo,

    also ich fände es besser wenn der Vermieter der in meinem Post sein Anliegen postet selber einen neuen Thread auf gemacht hätte aber sei es drum.

    Mängel die vor Einzug bekannt waren, wurden von unserer Seite bereits alle beseitigt. Mängel die später aufgetaucht sind, habe ich in meinem ersten Post hier aufgelistet. Das der Vermieter für Mängel die später aufgetaucht sind ist mir klar. Was mir nicht klar ist, sind die 4 Punkte in dem ersten Post ein Mangel die der Vermieter beseitigen muss?

    Nach Reklamation sagte man uns das er sich dafür nicht zuständig fühlt.

    Hallo,

    bevor ich rechtliche Schritte einleite, will ich mich erst erkundigen ob ich eine Chance habe.

    Im November sind es 6 Jahre her nachdem wir in unsere Mietwohnung eingezogen sind, ein ca. 30-40 Jahre altes 6 Parteien Haus. Der Vermieter ist eine Große Gruppe.

    Punkt 1:
    Als wir hier eingezogen sind, hat uns der Vermieter bzw. die dort Arbeitende Person einen E-Check Aufkleber in die Hand gedrückt. Diesen sollen wir selber anbringen. Dies alleine halte ich schon für ungewöhnlich.
    Soweit ich Informiert bin, durfte zu diesem Zeitpunkt keine Wohnung mehr ohne Schutzschalter (FI Schalter) vermietet werden. Kann mich aber auch täuschen, ist da was dran? Wenn ja, wie sieht so einer aus? Ich habe mal 2 Bilder angehangen. Der einzelne Markierte ist im Keller (Sicherungskasten) und die anderen in der Wohnung. Diese sind für Licht, Herd und Steckdosen.

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    Punkt 2:
    Direkt über der Badewanne befindet sich der Durchlauferhitzer. Dessen Stromleitung liegt praktisch frei bzw. liegt in einem Plastikschlauch. Darf dies so sein? Bild ist angehangen.

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    Punkt 3:
    Das Badezimmer. Dort war/ist ganz alte kleine Bodenfließen verlegt. Foto angehangen. Das was man dort sieht ist kein Schmutz sondern ganz alter PVC Kleber den wir nicht abbekommen. Nach Beschwerde kurz nach dem Einzug hat uns der Vermieter einen billigen PVC Boden rein gelegt aber an keinen Stellen auch nur etwas abgedichtet. Nun haben wir an der Badewanne einen Schwarzen Fleck auf dem PVC Boden. Ich gehe davon aus das dies Schimmel ist weil das Wasser durch die nicht abgedichteten Rillen gekommen ist. Bild ist ebenfalls angehangen.

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    Punkt 4:
    Der Wasserhahn für die Badewanne. Ist der Stöpsel-Umschalter runter gedrückt, fliest das Wasser in die Badewanne bzw. schräg gegen die Badewannenwand -.-. Ist er nach oben gezogen, kommt es an der Brause als auch an der Amatur gleichzeitig raus. Dieser ist also Defekt. Wer muss den Tauschen?

    2 Tage nach dem Einzug hatte die Badewanne auf dem Boden bereits einen Gelbstich. Ich vermute die Wanne war schon alt und der Vermieter hat lediglich eine Firma beauftragt diese zu lackieren.

    Sind wir oder er für den Austauch zuständig?

    Weiter geht es mit den Wänden im Badezimmer. Keine Fließen, nur Tapete und dahinter Styropor. Wir haben diese schon mehrfach erneuert, auch durch eine Firma aber nach 6-12 Monaten kommt diese runter. Können wir vom Vermieter verlangen dort Fließen zu legen auch was den Boden angeht?


    Da die Lage hier wirklich nicht Schlecht ist und wir in allen Räumen schon Tausende von Euros rein gesteckt haben, wollen wir hier ungerne ausziehen. Das einzige was noch Saniert werden muss ist das Bad.

    Inwiefern können wir bei den 4 Punkten vom Vermieter was verlangen?

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