Hallo liebe Community,
Fakten meines Falles: Ich bin vor 4,5 Jahren in ein Wg-Zimmer eingezogen, welches in schlechtem Zustand war ( nicht gestrichen, baby-blau mit Tapetenschäden, Löcher von Regalen in der Wand etc.), Untermietvertrag in dem nichts steht, wie das Zimmer zu hinterlassen werden muss und der Hauptmieter ist der Vater meiner ehemaligen Mitbewohnerin
Ich habe mich damals dafür entschieden, nicht zu streichen und die Schäden einfach durch Poster etc. abzudecken, da ich keine Lust hatte das ganze auf Vordermann zu bringen.
Nun bin ich ausgezogen und die Tochter unseres Vermieters, hat von mir gefordert, meine Verschleißspuren (es handelt sich hierbei um die Stelle wo mein Schreibtisch stand und somit Fußkontakt zur Wand bestand)
zu beseitigen/überstreichen und gedroht notfalls was von der Kaution einzubehalten.
Bin ich verpflichtet dem nachzukommen?
Dachte immer, entweder bei Einzug oder bei Auszug renovieren und bei uns war es ja ganz klar bei Einzug.
Nachmieter ist auch schon gefunden und vertraglich gebunden.
Ich hoffe, dass ich das auch im Dialog regeln kann ( gehe davon aus, dass der Nachmieter eh streichen möchte auf Grund des Zustandes), aber möchte auch Wissen wie es denn rechtlich aussieht, nur Falls die andere Partei darauf pocht.
Danke schon mal für die Antworten.
MfG
Nils